Der Prüfungsausschuss stimmt die Prüfungsverfahren für die Studiengänge B.A und M.A. Germanistik sowie Modulprüfungen im Rahmen des Lehramts Deutsch ab und wacht über ihre Einhaltung. Er ist somit am Institut für Germanistik für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig. Das Gremium nimmt auch Beschwerden oder Widersprüche von Studierenden gegen bestimmte Prüfverfahren entgegen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Mann mit Anzug und Krawatte unterschreibt mit organgem Stift bei Tageslicht, Foto: Colourbox
Unterschrift, Bild:Colourbox

Weitere Aufgabenbereiche des Prüfungsausschusses:

  • Anträge auf Änderung des Themas der Abschlussarbeit,
  • Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit,
  • Klärung von Notenkonflikten,
  • Anerkennung von Studienleistungen in Zusammenarbeit mit der Studienfachberatung.

Im Prüfungsausschuss sind Hochschullehrerinnen und -lehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende vertreten.

Hochschullehrer:innen:

  • Prof. Dr. Dirk Oschmann (Vorsitzender)
  • JP Dr. Anna Stemmann
  • Dr. Robert Mroczynski (Vertretung der Professur)
  • Prof. Dr. Barbara Schlücker

Vertretung:

  • Prof. Dr. Sebastian Seyferth
  • Prof. Dr. Beat Siebenhaar

 

Wissenschaftliche Mitarbeitende:

  • Dr. Markus Wiegandt
  • Dr. Karen Lehmann

Vertretung:

  • Dr. Marit Heuß
  • Dr. Christian Schütte

 

Studierende: 

  • Lena Sophie Voss

Vertretung:

  • Michael Heiming

 

Beratend:

  • Sabine Conrad

Anrechnungen von Studienleistungen anderer Studiengänge und/oder Universitäten aus dem In- und Ausland werden von den für Ihren (neuen) Studiengang zuständigen Studienfachberaterinnen und -berater vorgenommen. In besonders komplexen Fällen kann die Studienfachberatung den Prüfungsausschuss zu Rate ziehen.

Antragsformular
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Ihre Anträge werden nur schriftlich per Post oder über das Postfach des Prüfungsausschusses am Institut angenommen. Bitte lassen Sie Anträge auf Änderung der Themenstellung oder Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten vorab von dem/der Betreuer/in Ihrer Arbeit unterschreiben.

Anfragen zur Anerkennung der Studienleistungen erfolgen ausschließlich im persönlichen Gespräch zu den Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung.

Von Mailanfragen bitten wir abzusehen.

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