Der Prüfungsausschuss stimmt die Prüfungsverfahren für die Studiengänge B.A und M.A. Germanistik sowie Modulprüfungen im Rahmen des Lehramts Deutsch ab und wacht über ihre Einhaltung. Er ist somit am Institut für Germanistik für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig. Das Gremium nimmt auch Beschwerden oder Widersprüche von Studierenden gegen bestimmte Prüfverfahren entgegen.
Weitere Aufgabenbereiche des Prüfungsausschusses:
- Anträge auf Änderung des Themas der Abschlussarbeit,
- Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit,
- Klärung von Notenkonflikten,
- Anerkennung von Studienleistungen in Zusammenarbeit mit der Studienfachberatung.
Im Prüfungsausschuss sind Hochschullehrerinnen und -lehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende vertreten.
- 16.09.2024
- 21.10.2024
- 18.11.2024
- 16.12.2024
- 27.01.2025
- 24.02.2025
Hochschullehrer:innen:
- Prof. Dr. Hrvoje Hlebec
- Prof. Dr. Sebastian Seyferth
- JP Dr. Anna Stemmann (Vorsitz)
Vertretung:
- Prof. Dr. Beat Siebenhaar
Wissenschaftliche Mitarbeitende:
- Dr. Markus Wiegandt
Vertretung:
- Dr. Christian Schütte
Studierende:
- Michael Heiming
Vertretung:
- Johanna Nickiewicz
Beratend:
- Sabine Conrad
Anrechnungen von Studienleistungen anderer Studiengänge und/oder Universitäten aus dem In- und Ausland werden von den für Ihren (neuen) Studiengang zuständigen Studienfachberaterinnen und -berater vorgenommen. In besonders komplexen Fällen kann die Studienfachberatung den Prüfungsausschuss zu Rate ziehen.
Anträge an den Prüfungsausschuss sind 14 Tage vor dem jeweiligen Termin elektronisch einzureichen. Bitte lassen Sie Anträge auf Änderung der Themenstellung oder Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten vorab von dem/der Betreuer:in Ihrer Arbeit unterschreiben.