Der Institutsrat (IR) ist das zentrale Entscheidungsgremium des Instituts. Er tagt mehrmals pro Semester (in der Regel einmal monatlich während der Vorlesungszeit), um über Fragen der Studiengangs- und Personalentwicklung, die aktuelle Haushaltssituation und weitere, für das Institut relevante Themen zu beraten.
Der Institutsrat besteht aus Angehörigen des Instituts. Es sind Mitglieder aller Statusgruppen (Hochschullehrende, akademischer Mittelbau, nicht-wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende) in einem angemessenen Verhältnis repräsentiert. Die nicht-professoralen Mitglieder des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personals werden in den IR gewählt. Ihre Amtszeit beträgt derzeit drei Jahre. Der Fachschaftsrat (FSR) entsendet jährlich wechselnde studentische Vertreterinnen und Vertreter.
Aktuell gehören dem Institutsrat folgende Personen an:
Hochschullehrende
- Prof. Dr. Dieter Burdorf
- JP Dr. Julia Fuchs-Kreiß
- Prof. Dr. Sabine Griese
- Prof. Dr. Hrvoje Hlebec
- Prof. Dr. Dirk Oschmann
- JP Dr. Niklas Reinken
- Prof. Dr. Anja Saupe
- Prof. Dr. Erik Schilling
- JP Dr. Christian Schmidt
- Prof. Dr. Sebastian Seyferth
- Prof. Dr. Beat Siebenhaar
- JP Dr. Anna Stemmann
- Prof. Dr. Renata Szczepaniak
Akademische Mitarbeitende
- Dr. Christian Forche
- Anton Gerasimovich
- Dr. Markus Greulich
- Dr. Stefanie Heese
- PD Dr. Leonhard Herrmann
- Prof. Dr. Silke Horstkotte
- Simon Oppermann
- Dr. Jan Urbich
- Dr. Diana Walther
Nichtwissenschaftliche Mitarbeitende
- Annett Kämmerer
Studierende
- Alessa Richter
- Finn Kirsten
Der Institutsrat tagt während der Vorlesungszeit i. d. R. einmal pro Monat jeweils montags nachmittags im Geisteswissenschaftlichen Zentrum (GWZ). Die Sitzungen finden in Raum 24.16 im GWZ zu folgenden Terminen statt (Präsenz):
- 20. Oktober 2025, 14:00 Uhr
- 10. November 2025, 14:00 Uhr
- 8. Dezember 2025, 14:00 Uhr
- 19. Januar 2026, 14:00 Uhr
- 20. April 2026, 14:00 Uhr
- 11. Mai 2026, 14:00 Uhr
- 8. Juni 2026, 14:00 Uhr
- 6. Juli 2026, 14:00 Uhr
Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammensetzung des Institutsrates regelt die Institutssatzung.
Wenn Sie einen Antrag an den Institutsrat stellen möchten, reichen Sie diesen bitte spätestens 14 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin beim Vorstand ein. Antragsberechtigt sind alle Institutsmitglieder.