Der Institutsrat (IR) ist das zentrale Entscheidungsgremium des Instituts. Er tagt mehrmals pro Semester (in der Regel einmal monatlich während der Vorlesungszeit), um über Fragen der Studiengangs- und Personalentwicklung, die aktuelle Haushaltssituation und weitere, für das Institut relevante Themen zu beraten.

Der Institutsrat besteht aus Angehörigen des Instituts. Es sind Mitglieder aller Statusgruppen (Hochschullehrende, akademischer Mittelbau, nicht-wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende) in einem angemessenen Verhältnis repräsentiert. Die nicht-professoralen Mitglieder des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personals werden in den IR gewählt. Ihre Amtszeit beträgt derzeit drei Jahre. Der Fachschaftsrat (FSR) entsendet jährlich wechselnde studentische Vertreterinnen und Vertreter.
Aktuell gehören dem Institutsrat folgende Personen an:
Hochschullehrende
- Prof. Dr. Frieder von Ammon
- Prof. Dr. Dieter Burdorf
- Jun.-Prof. Dr. Martin Endres
- Prof. Dr. Sabine Griese
- PD Dr. Katrin Max
- Dr. Robert Mroczynski
- Prof. Dr. Dirk Oschmann
- Prof. Dr. Anja Saupe
- Prof. Dr. Barbara Schlücker
- Prof. Dr. Hans Ulrich Schmid
- Prof. Dr. Sebastian Seyferth
- Prof. Dr. Beat Siebenhaar
Akademische Mitarbeitende
- Dr. Luise Czajkowski
- Dr. Christian Forche
- Anne-Kathrin Gitter
- Stefanie Heese
- PD Dr. Leonhard Herrmann
- PD Dr. Silke Horstkotte
- Dr. Diana Walther
Sonstige Mitarbeitende
- Annett Kämmerer
Studierende
- Nele Fischer
- Kilian Thomas
- Roberto Zeugner
Der Institutsrat tagt während der Vorlesungszeit i. d. R. einmal pro Monat jeweils montags nachmittags in Raum 14.16 am Geisteswissenschaftlichen Zentrum (GWZ). Die nächsten Sitzungen finden zu folgenden Terminen statt:
- 19. April 2021, 14:00 Uhr
- 10. Mai 2021, 14:00 Uhr
- 14. Juni 2021, 14:00 Uhr
- 12. Juli 2021, 14:00 Uhr
Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammensetzung des Institutsrates regelt die Institutssatzung.
Wenn Sie einen Antrag an den Institutsrat stellen möchten, reichen Sie diesen bitte spätestens 14 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin beim Vorstand ein. Antragsberechtigt sind alle Institutsmitglieder.