Im Erweiterungsfach DaZ belegen Sie einige Pflichtmodule und entscheiden sich zudem für Wahlpflichtmodule.

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Foto: Colourbox

Das Studium im Lehramtserweiterungsfach DaZ umfasst in Abhängigkeit von der Schulform zwischen 65 und 95 Leistungspunkte. Der Studienverlauf ist flexibel, d.h. es gibt keinen vorgegebenen Verlaufsplan.

Zur Orientierung finden Sie nachfolgend Übersichten zu den Modulen der vier schulformspezifischen Studiengänge. Beachten Sie bei der Planung Ihres individuellen Studienverlaufs bitte den Turnus und die Dauer der Module. Bei Fragen können Sie sich gern an die Studienfachberatung wenden.

 

Modulübersicht DaZ Lehramt an Grundschulen
PDF 46 KB

Modulübersicht DaZ Lehramt an Oberschulen
PDF 47 KB

Modulübersicht DaZ Lehramt an Gymnasien
PDF 47 KB

Modulübersicht DaZ Lehramt Sonderpädagogik
PDF 47 KB

 

Wenn Sie gegen Ende Ihres Studiums unsicher sind, welche Module Ihnen zur Anmeldung der Staatsprüfung möglicherweise noch fehlen, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsmanagement, da nur dort ein Zugang zur Übersicht über das Leistungskonto der Studierenden besteht.

Häufige Fragen zum Studienverlauf

Es ist empfehlenswert, das Pflichtmodul „Deutsch als Zweitsprache in der Grundschule“ bzw. „Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe“ im 1. Fachsemester zu belegen, da diese Module einen einführenden Charakter haben. Das Pflichtmodul „Vorbereitung auf die Unterrichtspraxis“ (welches das Praktikum enthält) sollten Sie möglichst ans Studienende zu legen.

Im Modul „Interkulturelle Kommunikation“ (30-SQM-13) stehen die Sprachen Arabisch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch zur Auswahl.

Sie können die Erste Staatsprüfung in Ihren regulären Fächern unabhängig vom Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache ablegen. Danach studieren Sie ausschließlich noch DaZ und legen – sobald Sie alle benötigten Leistungspunkte erreicht haben – die Erweiterungsprüfung im Fach DaZ ab. Laut LAPO I müssen Sie tatsächlich auch zuerst die Erste Staatsprüfung in Ihren regulären Fächern ablegen, bevor Sie zur Erweiterungsprüfung zugelassen werden. Nach Aussagen des LaSuB ist es jedoch im Prinzip auch möglich, die erste Staatsprüfung sowohl für die regulären Fächer als auch für das Erweiterungsfach in ein und demselben Prüfungszeitraum zu absolvieren.

 

Lehramtsprüfungsordnung I

§ 22: Erweiterungsprüfung

(1) Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt erfolgreich abgelegt, den Abschluss „Master of Education“ erworben oder außerhalb des Freistaates Sachsen eine Prüfung bestanden hat, die von der Schulaufsichtsbehörde als der Ersten Staatsprüfung gleichwertig anerkannt wurde oder wer die Laufbahnbefähigung für das jeweilige Lehramt besitzt, kann Erweiterungsprüfungen nach Maßgabe der §§ 25, 44, 71, 101 oder 118 ablegen, soweit im Freistaat Sachsen ein Lehramtsstudiengang für das Fach, die Fachrichtung oder den Förderschwerpunkt eingerichtet ist.