Das Prüfungsamt ist für alle Studiengänge (außer LAEF DaZ) am Herder-Institut zuständig. Hier finden Sie aktuelle Informationen des Prüfungsamtes sowie Anmeldeformulare und Informationen zur Prüfungsanmeldung.
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Informationen des Prüfungsamts für die Studierenden am Herder-Institut.
Aufgrund der aktuellen Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie finden aktuell keine Präsenzsprechstunden im Prüfungsamt DaF/Z statt. Ihre Anfragen richten Sie bitte telefonisch oder per E-Mail an das Prüfungsamt DaF/Z.
Auf Grund der aktuellen Situation ist eine Doppelimmatrikulation des Bachelor- und des konsekutiven Masterstudiums ist im Wintersemester 2020/21 möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass bis zum Beginn des Wintersemesters mindestens 150 LP im Bachelor erbracht wurden.
Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten (B. A.-, M. A.-Arbeit) im Bereich DaF/Z gelten im WS 2020/21 folgende Festlegungen:
- Die Anmeldetermine bleiben bestehen.
- Die Anmeldeunterlagen können sowohl per Post als auch auf elektronischem Weg im Prüfungsamt DaF/Z eingereicht werden.
- Beim Postweg gilt das Datum des Poststempels als Einreichdatum. Dieses darf nicht nach dem letzten Tag des Anmeldezeitraumes liegen. Wenn Sie sich für den Postwegentscheiden, verwenden Sie bitte folgende Adresse:
Universität Leipzig
Herder-Institut / Heike Müller
IPF 144101
04081 Leipzig - Themenabsprachen mit den Betreuerinnen und Betreuern der Abschlussarbeiten müssen auf elektronischem Weg erfolgen.
- Auf dem Anmeldeformular müssen die Betreuerinnen und Betreuer ihr Einverständnis zur Betreuung/Zweitbegutachtung der Arbeit durch ihre Unterschrift dokumentieren. Die Unterschriften sind elektronisch einzuholen.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Prüfungsamt DaF/Z.
Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen kann nicht über TOOL erfolgen. Studierende, die bereits eine Prüfung in den BA/MA-Modulen nicht bestanden und sich über TOOL für die Wiederholungsprüfungen angemeldet haben, werden bei der Überführung der TOOL-Anmeldungen nach AlmaWeb nicht als angemeldet erfasst.
Die Anmeldung für WHPen wird nur durch die Prüfungsämter im AlmaWeb vorgenommen und kann erst erfolgen, wenn sich die betreffenden Studierenden im Prüfungsamt gemeldet haben. Eine Prüfungswiederholung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.
Wichtige Termine im Wintersemester 2020/21
Einführungswoche: 01.10.2020 – 30.03.2021
Einführungsveranstaltungen:
Bachelor 1. Semester 05.10.2020, 14.00 Uhr
Bachelor 3. und 5. Semester 05.10.2020, 15.00 Uhr
Master 05.10.2020, 16.00 Uhr
Lehramtserweiterungsfach DaZ 05.10.2020, 17.00 Uhr
Vorlesungszeitraum: 26.10.2020 – 05.02.2021
Immatrikulationsfeier 13.10.2020
Bußtag 18.11.2020 vorlesungsfrei
dies academicus 02.12.2020 Projekttag
Jahreswechsel 21.12.2020 – 03.01.2021 vorlesungsfrei
Tag der offenen Tür 13.01.2021
Anmeldung zu den 03.11. und 05.11.2020 (1. Semestertermin)
Bachelor-/ Master-Arbeiten 12.01. und 14.01.2021 (2. Semestertermin)
Themenübergabe für die 12.11. und 17.11.20 für den 1. Semestertermin
Bachelor-/ Master-Arbeit 26.01. und 28.01.21 für den 2. Semestertermin
Studierende des Magisterstudienganges, die sich im WS 20/21 zur Magisterarbeit und/oder zu den Prüfungen im Magisterstudiengang anmelden wollen, wenden sich für die zu beachtenden Termine bitte an das Prüfungsamt Deutsch als Fremd- und Zweitsprache.
Bitte beachten Sie:
Studierende im Bachelor- und Master-Studiengang haben sich bereits mit Ihrer Einschreibung in das jeweilige Modul zur Modulprüfung angemeldet. Eine nochmalige Prüfungsanmeldung ist aus diesem Grund nicht erforderlich.
Rücktritte von den jeweiligen Modulprüfungen sind bis 4 Wochen vor Vorlesungsende, im WS 20/21, also bis zum bis zum 09.01.2021, selbstständig durch die Studierenden im AlmaWeb vorzunehmen.
Ein Rücktritt nach dieser Frist ist nur mit schriftlichem, begründetem Antrag beim Prüfungsausschuss DaF möglich.
Das Prüfungsamt am Herder-Institut
Während Ihres Studiums werden Sie häufig mit dem Prüfungsamt in Kontakt kommen. Das Prüfungsamt unterstützt Sie bei Fragen rund um Prüfungsformalia und sorgt dafür, dass Ihre Studienleistungen im Alma Web erscheinen.
Zuständigkeitsbereich
In die Zuständigkeit des Prüfungsamts fallen eine Reihe von unterschiedlichen Aufgaben rund um das Thema Prüfungen. Zu diesen Aufgaben gehören:
- Prüfungsanmeldungen
- Prüfungstermine / Meldefristen
- Zulassung zur Prüfung / Rücktritt von der Prüfung
- Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen
- Entgegennahme von Widersprüchen
- Ausstellen von Zeugnissen
Allgemeine Informationen für Studierende
Krankmeldungen sind persönlich abzugeben. Bei Krankmeldungen, die über das Postfach abgegeben werden, sind die Matrikelnummer und der Grund für das Einreichen der Krankmeldung anzugeben. Die Atteste können ansonsten nicht bearbeitet werden.
Studierende, welche ärztliche Atteste einreichen, haben eine kurze Erklärung zum Zweck des Einreichens des Krankenscheines (bspw. Prüfungsrücktritt oder Verlängerung von Bearbeitungszeiten) beizufügen. Sonst ist es nicht möglich, die Scheine zuzuordnen und zu bearbeiten.
Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Haus- oder Abschlussarbeiten
Krankschreibungen, die bspw. zur Verlängerung der Bearbeitungszeiten für Haus-, Bachelor-, Master- oder Magisterarbeiten eingereicht werden, gelten die Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge. Um anerkannt zu werden, müssen entsprechende Krankschreibungen unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung der Erkrankung) eingereicht werden.
Abmeldungen von den Modulen des laufenden Semesters müssen durch Studierende im AlmaWeb selbst vorgenommen werden. Die Abmeldefrist für das WS 20/21 ist am 09.01.2021. Nach Ablauf der antragsfreien Abmeldefrist wird die Abmeldefunktion für Studierende im AlmaWeb gesperrt. Abmeldungen können dann nur noch über Antragstellung beim jeweiligen Prüfungsausschuss mit einem formlosen, schriftlichen und begründeten Antrag erfolgen.
Informationen über nicht bestandene Prüfungen erfolgen über die Buchung der nicht bestandenen Leistung im Leistungskonto der Studierenden im AlmaWeb. Eine weitere gesonderte Information über nicht bestandene Prüfungen findet in der Regel nicht statt. Die Studierenden informieren sich selbstständig im AlmaWeb/LSF über die Prüfungsergebnisse.
Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen kann nicht über TOOL erfolgen. Studierende, die bereits eine Prüfung in den BA/MA-Modulen nicht bestanden und sich über TOOL für die Wiederholungsprüfungen angemeldet haben, werden bei der Überführung der TOOL-Anmeldungen nach AlmaWeb nicht als angemeldet erfasst.
Die Anmeldung für WHPen wird nur durch die Prüfungsämter im AlmaWeb vorgenommen und kann erst erfolgen, wenn sich die betreffenden Studierenden im Prüfungsamt gemeldet haben. Eine Prüfungswiederholung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.
Die Termine der Wiederholungsprüfungen werden innerhalb der jeweiligen Module festgelegt und durch die Prüfer bekannt gegeben. Nicht bestandene Prüfungen im Bachelor-, Master- und Magisterstudiengang sind laut Prüfungsordnung innerhalb eines Jahres zu wiederholen.
Halten Sie die Wiederholungsfristen bitte unbedingt ein!
Erste Wiederholungsprüfung
Bei Überschreiten der 1. Wiederholungsfrist wird die entsprechende Prüfung automatisch abermals mit der Note 5,0 bewertet und gilt als wiederum nicht bestanden.
Zweite Wiederholungsprüfung
Zweite Wiederholungen müssen zum nächstmöglichen Prüfungstermin erfolgen. Zweite Wiederholungsprüfungen sind schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen und müssen von diesem genehmigt werden. Bei Überschreiten der Wiederholungsfrist wird auch die zweite Wiederholungsprüfung mit der Note 5,0 bewertet. Das entsprechende Modul/die entsprechende Prüfung gilt als endgültig nicht bestanden.
Das hat bei Pflichtmodulen im Kernfach/Prüfungen im Haupt- oder Nebenfach zur Folge, das vom Prüfungsamt die Exmatrikulation der betreffenden Studierenden im Kernfach/Hauptfach oder Nebenfach beantragt werden muss.
Für eine Bescheinigung nach § 48 BAföG ist der aktuelle Ausdruck des Notenspiegels mitzubringen. Anderenfalls ist es nicht möglich, das Formblatt den Anforderungen des BAföG-Amtes entsprechend auszufüllen.
Im B. A. -Studiengang DaF im Wahlbereich und den Schlüsselqualifikationen werden zusammen maximal 2 während des laufenden Studiums absolvierte Sprachkurse als Module anerkannt. Eine Ausnahme zu dieser Begrenzung der Anzahl bilden Sprachkurse, die zum Absolvieren eines großen Wahlbereiches notwendig sind. Hier prüft der Prüfungsausschuss auf (schriftlichen) Antrag des Studierenden die Möglichkeit der Anerkennung über die vorgegebene Anzahl hinaus.
Informationen für Studierende des LAEF DaZ
Für die prüfungstechnische Verwaltung des Lehramtserweiterungsfaches DaZ (bspw. Notenverbuchung im AlmaWeb und sonstige Prüfungsverwaltung) ist nicht das Prüfungsamt DaF/Z zuständig, sondern die Prüfungsämter der Lehramtsstudiengänge.
Hierbei gibt es die folgende Zuordnung:
- LAEF DaZ für Grundschulen: Frau Ute Haucke
- LAEF DaZ für Förderschulen: Frau Sandra Rößler
- LAEF DaZ für Gymnasien: Sophie Rönnecke
- LAEF DaZ für Oberschulen: Herr Clemens Sett
Anders verhält es sich bei Anträgen, die in die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses fallen (bspw. Anerkennungsanträge), diese werden weiterhin vom Prüfungsausschuss DaF/Z behandelt.