Das Prüfungsamt ist für alle Studiengänge (außer LAEF DaZ) am Herder-Institut zuständig. Hier finden Sie aktuelle Informationen des Prüfungsamtes sowie Anmeldeformulare und Informationen zur Prüfungsanmeldung.

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen des Prüfungsamts für die Studierenden am Herder-Institut.

Während der Semesterpause finden im Prüfungsamt DaF/Z Sprechzeiten nur an den Dienstagen statt. Die Donnerstgassprechstunden entfallen.

 

Alle Studierenden, die aus Krankheitsgründen nicht an den Prüfungsklausuren im WS 23/24 teilnehmen konnten, werden automatisch zu den WH-Terminen des WS 23/24 angemeldet. Prüfungstermine und Ort der Prüfung finden Sie unter der entsprechenden Anmeldung in Ihrem almaweb-account. Eine erneute Nichtteilnahme am Nachholtermin aus Krankheitsgründen muss in diesem Fall durch eine ärztliche ­Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden, deren Annahme durch den Prüfungsausschuss DaF/Z bestätigt werden muss. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hier nicht mehr aus.

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass mailverkehr, der inhaltlich das Studium an der Universität Leipzig betrifft, aus Datenschutzgründen ausschließlich über den jeder/m an der UL Studierenden zugewiesenen studserv-account zu führen ist. Anfragen über private mailadressen können nicht bearbeitet werden.

 

Übertragung TOOL - almaweb

Die Modulanmeldungen für das laufende Semester sind vom Studienbüro der Philologischen Fakultät bereits von TOOL nach almaweb übertragen worden. Bitte überprüfen Sie in Ihrem almaweb account, ob die Einschreibungen korrekt übertragen wurden. Modulabmeldungen nehmen Sie bitte selbst vor (siehe Info zu Modulabmeldungen weiter unten auf dieser Seite). Sollten Module fehlen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Mitarbeiter:innen der Semesterplanung des Studienbüros der Philologischen Fakultät. Die zuständige Semesterplanerin für DaF/DaZ-Module ist Frau Jana Schiefer. Die Prüfungsmanager:innen sind nicht mit Modulanmeldungen befasst.

 

Abgabe von Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten können persönlich während der Sprechzeiten des Prüfungsamtes DaF/Z eingereicht werden. Es besteht außerdem folgende Abgabemöglichkeit: Reichen Sie Ihre Arbeiten bitte am Abgabetag in jedem Fall zunächst elektronisch (per mail) im Prüfungsamt DaF/Z ein und senden Sie parallel dazu zwei gebundene Exemplare per Post (keine Ringbindung) an folgende Adresse: Universität Leipzig, IPF 144101, Heike Müller, 04081 Leipzig 

Hierbei gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum, das Datum darf also nicht nach dem vereinbarten Abgabedatum liegen.

 

Abmeldungen von den Modulen des laufenden Semesters müssen durch Studierende im AlmaWeb selbst vorgenommen werden. Die Abmeldefrist für das WS 2023/24 endet am 06.01.2024. Nach Ablauf der antragsfreien Abmeldefrist wird die Abmeldefunktion für Studierende im AlmaWeb gesperrt. Abmeldungen können dann nur noch über Antragstellung beim jeweiligen Prüfungsausschuss mit einem formlosen, schriftlichen und begründeten Antrag erfolgen.

Ausführliche Informationen für Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen finden Sie auf der Hompage der HI unter der Rubrik Prüfungsamt.

Anträge zur Anerkennung von Studienleistungen als Module der BA- und MA-Studiengänge DaF/Z richten Sie bitte in schriftlicher Form an die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses DaF/Z. Fügen Sie den Anträgen bitte die entsprechenden Leistungsnachweise bei. 

 

 

Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten (B. A.-, M. A.-Arbeit) im Bereich DaF/Z gelten folgende Festlegungen:

  • Die Anmeldeunterlagen können sowohl per Post als auch auf elektronischem Weg im Prüfungsamt DaF/Z eingereicht werden.
  • Beim Postweg gilt das Datum des Poststempels als Einreichdatum. Dieses darf nicht nach dem letzten Tag des Anmeldezeitraumes liegen. Wenn Sie sich für den Postwegentscheiden, verwenden Sie bitte folgende Adresse:
    Universität Leipzig
    Herder-Institut / Heike Müller
    IPF 144101
    04081 Leipzig
  • Themenabsprachen mit den Betreuerinnen und Betreuern der Abschlussarbeiten müssen auf elektronischem Weg erfolgen.
  • Auf dem Anmeldeformular müssen die Betreuerinnen und Betreuer ihr Einverständnis zur Betreuung/Zweitbegutachtung der Arbeit durch ihre Unterschrift dokumentieren. Die Unterschriften sind elektronisch einzuholen.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Prüfungsamt DaF/Z.

Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen kann nicht über TOOL erfolgen. Studierende, die bereits eine Prüfung in den BA/MA-Modulen nicht bestanden und sich über TOOL für die Wiederholungsprüfungen angemeldet haben, werden bei der Überführung der TOOL-Anmeldungen nach AlmaWeb nicht als angemeldet erfasst.

Die Anmeldung für WHPen wird nur durch die Prüfungsämter im AlmaWeb vorgenommen und kann erst erfolgen, wenn sich die betreffenden Studierenden im Prüfungsamt gemeldet haben. Eine Prüfungswiederholung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. 

Das Prüfungsamt am Herder-Institut

Während Ihres Studiums werden Sie häufig mit dem Prüfungsamt in Kontakt kommen. Das Prüfungsamt unterstützt Sie bei Fragen rund um Prüfungsformalia und sorgt dafür, dass Ihre Studienleistungen im Alma Web erscheinen.

Zuständigkeitsbereich

In die Zuständigkeit des Prüfungsamts fallen eine Reihe von unterschiedlichen Aufgaben rund um das Thema Prüfungen. Zu diesen Aufgaben gehören: 

  • Prüfungsanmeldungen 
  • Prüfungstermine / Meldefristen 
  • Zulassung zur Prüfung / Rücktritt von der Prüfung
  • Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen
  • Entgegennahme von Widersprüchen
  • Ausstellen von Zeugnissen 

Allgemeine Informationen für Studierende

Beim Einreichen von Krankmeldungen, die nicht persönlich abgegeben werden (können), ist darauf zu achten, dass Matrikelnummer und der Grund für das Einreichen der Krankmeldung angegeben sind. Die Atteste können ansonsten nicht bearbeitet werden.

Studierende, die ärztliche Atteste einreichen, geben eine kurze Erklärung zum Zweck des Einreichens des Krankenscheines (bspw. Prüfungsrücktritt oder Verlängerung von Bearbeitungszeiten) ab, da es ansonsten nicht möglich ist, die Atteste zuzuordnen und zu bearbeiten.

Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Haus- oder Abschlussarbeiten
Krankschreibungen, die bspw. zur Verlängerung der Bearbeitungszeiten für Haus-, Bachelor-, Master- oder Magisterarbeiten eingereicht werden, gelten die Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge. Um anerkannt zu werden, müssen entsprechende Krankschreibungen lt. den für die Studiengänge DaF/Z gültigen Prüfungsordnungen unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung der Erkrankung) eingereicht werden.

Abmeldungen von den Modulen des laufenden Semesters müssen durch Studierende im AlmaWeb selbst vorgenommen werden. Die Abmeldefrist für das SoSe 2022 läuft am  18.06.2022 aus. Nach Ablauf der antragsfreien Abmeldefrist wird die Abmeldefunktion für Studierende im AlmaWeb gesperrt. Abmeldungen können dann nur noch über Antragstellung beim jeweiligen Prüfungsausschuss mit einem formlosen, schriftlichen und begründeten Antrag erfolgen.

Informationen über nicht bestandene Prüfungen erfolgen über die Buchung der nicht bestandenen Leistung im Leistungskonto der Studierenden im AlmaWeb. Eine weitere gesonderte Information über nicht bestandene Prüfungen findet in der Regel nicht statt.  Die Studierenden informieren sich selbstständig im AlmaWeb über die Prüfungsergebnisse.

Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen kann nicht über TOOL erfolgen. Studierende, die bereits eine Prüfung in den BA/MA-Modulen nicht bestanden und sich über TOOL für die Wiederholungsprüfungen angemeldet haben, werden bei der Überführung der TOOL-Anmeldungen nach AlmaWeb nicht als angemeldet erfasst.

Die Anmeldung für WHPen wird nur durch die Prüfungsämter im AlmaWeb vorgenommen und kann erst erfolgen, wenn sich die betreffenden Studierenden im Prüfungsamt gemeldet haben. Eine Prüfungswiederholung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. 

Die Termine der Wiederholungsprüfungen werden innerhalb der jeweiligen Module festgelegt und durch die Prüfer bekannt gegeben. Nicht bestandene Prüfungen im Bachelor-, Master-Studiengang sind laut Prüfungsordnung innerhalb eines Jahres zu wiederholen.

Halten Sie die Wiederholungsfristen bitte unbedingt ein!

Erste Wiederholungsprüfung

Bei Überschreiten der 1. Wiederholungsfrist wird die entsprechende Prüfung automatisch abermals mit der Note 5,0 bewertet und gilt als wiederum nicht bestanden.

Zweite Wiederholungsprüfung

Zweite Wiederholungen müssen zum nächstmöglichen Prüfungstermin erfolgen. Zweite Wiederholungsprüfungen sind schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen und müssen von diesem genehmigt werden. Bei Überschreiten der Wiederholungsfrist wird auch die zweite Wiederholungsprüfung mit der Note 5,0 bewertet. Das entsprechende Modul/die entsprechende Prüfung gilt als endgültig nicht bestanden.

Das hat bei Pflichtmodulen im Kernfach/Prüfungen im Haupt- oder Nebenfach zur Folge, das vom Prüfungsamt die Exmatrikulation der betreffenden Studierenden im Kernfach/Hauptfach oder Nebenfach beantragt werden muss.

Für eine Bescheinigung nach § 48 BAföG ist der aktuelle Ausdruck des Notenspiegels mitzubringen. Anderenfalls ist es nicht möglich, das Formblatt den Anforderungen des BAföG-Amtes entsprechend auszufüllen.

Im B. A. -Studiengang DaF im Wahlbereich und den Schlüsselqualifikationen werden zusammen maximal 2 während des laufenden Studiums absolvierte Sprachkurse als Module anerkannt. Eine Ausnahme zu dieser Begrenzung der Anzahl bilden Sprachkurse, die zum Absolvieren eines großen Wahlbereiches notwendig sind. Hier prüft der Prüfungsausschuss auf (schriftlichen) Antrag des Studierenden die Möglichkeit der Anerkennung über die vorgegebene Anzahl hinaus.

Informationen für Studierende des LAEF DaZ

Für die prüfungstechnische Verwaltung des Lehramtserweiterungsfaches DaZ (bspw. Notenverbuchung im AlmaWeb und sonstige Prüfungsverwaltung) ist nicht das Prüfungsamt DaF/Z zuständig, sondern die Prüfungsämter der Lehramtsstudiengänge.

Hierbei gibt es die folgende Zuordnung:

  • LAEF DaZ für Grundschulen: Frau Ute Haucke
  • LAEF DaZ für Förderschulen: Frau Sandra Rößler
  • LAEF DaZ für Gymnasien: Sophie Rönnecke
  • LAEF DaZ für Oberschulen: Frau Constanze Hartung

Anders verhält es sich bei Anträgen, die in die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses fallen (bspw. Anerkennungsanträge), diese werden weiterhin vom Prüfungsausschuss DaF/Z behandelt.

Das könnte Sie auch interessieren