Kommunikation
Wenn es um personenbezogene Daten geht, wenden Sie sich bitte immer von Ihrem studentischen E-Mail-Account an die Kolleginnen des Prüfungsmanagements und der Semesterplanung. Darunter fallen z.B.:
- Angelegenheiten bezüglich der Einschreibung
- Auskünfte zu Noten, Zeugnissen oder anderen Leistungsdokumenten
- An- oder Abmeldungen zu Prüfungen usw.
Sollten Sie nicht mehr auf Ihren studentischen Mail-Account zugreifen können, kommen Sie bitte persönlich in die Sprechzeiten der jeweils für Sie zuständigen Prüfungsmanager oder nutzen Sie das Angebot der Studienbüroleitung zur Videosprechzeit.
Um Ihre Anliegen bestmöglich bearbeiten zu können, lassen Sie uns wissen,
- wie Ihre Matrikelnummer lautet,
- um welchen Studiengang es geht und
- ggf. die genaue Modulnummer, wenn es um Prüfungen, Noten oder Einschreibung geht.
Wir können wir Ihnen leider keine Auskünfte erteilen, solange wir Ihre Identität nicht geprüft haben. Damit wir das erledigen können, können wir Ihnen folgendes anbieten:
- Unter https://meet.uni-leipzig.de/b/kre-jw7-kwf-qma bietet Herr Kretschmer, Leiter des Studienbüros, eine Videokonferenz an. An der können Sie mit Mikrofon und Kamera teilnehmen. Dies werden reine 1:1-Gespräche auf einem System der Universität Leipzig sein, wir sind also "unter uns".
- Termin: An den Tagen der Sprechzeit, vorzugsweise zwischen 10 und 11 Uhr. Geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung per Mail an pm-philol(at)uni-leipzig.de, wann Sie da sein werden. Sollte das für Sie nicht möglich sein, lassen Sie uns einen individuellen Termin zu den Sprechzeiten aushandeln.
- Bitte halten Sie ein Personaldokument bereit. Dieses zeigen Sie bitte während der Videokonferenz vor, sodass ein Datenabgleich vorgenommen werden kann. Es wird nur eine augenscheinliche Prüfung vorgenommen, es werden keine Aufzeichnungen vorgenommen (Screenshot o.ä.)
Sollten andere Personen vor Ihnen erscheinen, werden Sie in einen Warteraum umgeleitet. Wenn Ihre Identität bestätigt ist, können wir in Zukunft über die private Mail kommunizieren.
Module
Die Modulanmeldung erfolgt stets durch die elektronische Einschreibung im TOOL bzw. AlmaWeb. Dies erfolgt in der Regel während der Einschreibzeiträume vor dem Semester. Bei Bedarf kann auch nach diesem Zeitraum noch eine Einschreibung durch das Team Semesterplanung im Studienbüro vorgenommen werden. Bitte konsultieren Sie in diesem Fall vorher unbedingt die Internetseite des Faches, um die dafür notwendigen Informationen und Formulare zu erhalten.
Die Anmeldung zum Modul ist gleichzeitig die Anmeldung zur Modulprüfung.
Sollten Module in der AlmaWeb-Auflistung Ihrer Einschreibung fehlen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Mitarbeiter:innen der Semesterplanung des Studienbüros der Philologischen Fakultät.
Bevorzugte Einschreibung
Ihren formlosen Antrag zur bevorzugten Einschreibung in teilnehmerbegrenzte Module bzw. Lehrveranstaltungen der Philologischen Fakultät richten Sie bitte per E-Mail an das Team der Semesterplanung: Semesterplanung-Philo(at)uni-leipzig.de
Stellen Sie Ihre Anfrage unbedingt von Ihrem universitären E-Mail-Konto. Andererseits können wir ihn aus Gründen des Datenschutzes nicht bearbeiten.
Damit Ihr Anliegen bestmöglich bearbeitet werden kann, benötigen wir folgende Angaben und Unterlagen:
- Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer
- Die Nummer des Moduls, in das Sie bevorzugt eingeschrieben werden wollen
- Den genauen Termin der Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen möchten
- Die Bestätigung des jeweiligen Prüfungsausschusses, dass von Ihnen der spezifische Nachteilsausgleich „Bevorzugte Einschreibung“ in Anspruch genommen werden darf. (Wie das genau gemacht wird, erläutern wir unten bei "Prüfungen → Nachteilsausgleich")
- Ihre Zustimmung bzw. Ihren Wunsch, dass wir die Dozierenden darüber unterrichten, dass Sie aufgrund der Ursache des Nachteilsausgleiches besondere Studienbedingungen in Anspruch nehmen werden. Beispiele:
- Hinweis auf das Mitbringen eines Begleithundes
- Notwendigkeit eines bestimmten Sitzplatzes im Raum
- Notwendigkeit besonderer Hilfsmittel und angeschlossener Aufwände
Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe werden wir diese Information nicht weitergeben.
Die Abmeldung vom Modul und die damit verbundene Abmeldung von der Modulprüfung ist bis spätestens vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit möglich. Sie erfolgt ausschließlich durch die Studierenden über die jeweiligen Einschreibsysteme (TOOL bzw. AlmaWeb). Gehen Sie damit nicht zum Dozenten Ihres Seminars, zum Studienbüro oder ins Prüfungsamt, sondern erledigen Sie das selbstständig, so lange die Einschreibsysteme dafür noch geöffnet sind. Nach Ablauf der Abmeldefrist wird die Abmeldefunktion für Studierende im AlmaWeb gesperrt.
Abmeldungen von den Modulen des laufenden Semesters müssen durch Studierende im AlmaWeb selbst vorgenommen werden. Die Abmeldefrist endet vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. (siehe auch: Informationen zum Akademischen Jahr der Zentralen Studienorganisation)
Mit der Abmeldung vom Modul gelten alle bereits im Modul erbrachten Prüfungsleistungen als nicht erbracht. Wenn Sie also bereits im Semester einen Teil der Gesamtprüfung erbracht haben (z.B. ein Referat, für das noch eine schriftliche Ausarbeitung anstünde), verfällt diese Teilnote!
Wie man sich in AlmaWeb von Modulen und deren Prüfungen abmeldet, wird in der offiziellen Klick-Anleitung bei AlmaWeb erläutert.
Nach der oben genannten Frist…
... ist grundsätzlich nur ein Rücktritt von dem jeweiligen Prüfungsversuch aus wichtigem Grund, jedoch keine Abmeldung vom Modul mehr möglich. D.h., die Modulanmeldung bleibt nach dem genehmigten Rücktritt vom aktuellen Prüfungsversuch erhalten und die Studierenden müssen den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen.
Anträge auf einen Rücktritt müssen schriftlich durch die Studierenden selbst an den für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss gestellt und begründet werden. Ein Rücktritt von Prüfungen ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Abmeldungen sind erst dann gültig, wenn sie vom Prüfungsausschuss schriftlich genehmigt werden und diese Genehmigung den Prüfungsmanager:innen vorliegt.
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen werden vom für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss auf Antrag angerechnet, es sei denn, es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. Bitte legen Sie die dafür erforderlichen Unterlagen vor. In Fällen der Anrechnung werden die entsprechenden Studienzeiten angerechnet.
Dies gilt für Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen, in staatlich anerkannten Fernstudien und anderen Bildungseinrichtungen.
Außerhalb des Studiums erworbene Qualifikationen werden angerechnet, soweit diese Teilen des Studiums nach Inhalt und Anforderung entsprechen und diese damit ersetzen können.
Die Modulanmeldungen der Studierenden werden seit Wintersemester 2021/22 direkt nach dem Ende der Einschreibphase und vor dem Start der Lehrveranstaltungen von TOOL nach AlmaWeb übertragen. Erst dann können Studierende in AlmaWeb weitere Aktivitäten bezüglich der Einschreibung selbstständig vornehmen (z.B. Abmeldung vom Modul).
Dies gilt für alle Einschreibungen, die im Rahmen der Module der Philologischen Fakultät vorgenommen worden sind. Ausnahme bisher: Die Einschreibdaten der Module des Instituts für Anglistik werden ca. 4 Wochen nach Semesterstart übertragen.
Bitte überprüfen Sie in Ihrem AlmaWeb-Konto, ob die Einschreibungen korrekt übertragen wurden. Abmeldungen von den Modulen nehmen die Studierenden dort bitte selbst vor.
Prüfungen
Prüfungs- bzw. Modulergebnisse werden von den Prüfer:innen in AlmaWeb eingetragen und sind dort für die Studierenden im eigenen Konto einsehbar. Sollten Ergebnisse fehlen, wenden Sie sich bitte zuerst immer an die jeweiligen Prüfer:innen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Zettel", elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung usw.) genügt nicht mehr!
Gibt es ein Formular?
Die Universität Leipzig stellt im Rahmen der Gesetzesänderung zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein Formular bereit, das sich auf die notwendigen prüfungsrechtlichen Informationen beschränkt. Das ärztliche Attest kann auch formlos erstellt werden, sofern es die geforderten Informationen enthält. Die studentische Erklärung für einen krankheitsbedingten Rücktritt/Abbruch oder ein krankheitsbedingtes Versäumnis einer Prüfung oder die Unterbrechung von Bearbeitungszeiten finden Sie auf der Rückseite des Formulars. Auch diese Erklärung kann formlos erfolgen.
Download Formular Prüfungsunfähigkeit
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Muss der Arzt oder die Ärztin konkrete Angaben zum Gesundheitszustand des oder der Studierenden machen?
Auf dem Formular werden Angaben zur Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung oder zur genauen Diagnose nicht abgefragt.
Die gesetzliche Regelung sieht allerdings vor, dass weitergehende Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung im Ausnahmefall verlangt werden können, insbesondere wenn
- Studierende auffällig häufig oder auffällig häufig nur für bestimmte Prüfungen prüfungsunfähig sind,
- eine vorherige Ankündigung der Prüfungsunfähigkeit diese als missbräuchlich erscheinen lässt,
- die Prüfungsunfähigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt worden ist, der bzw. die durch die Häufigkeit oder die Art und Weise der von ihm bzw. ihr ausgestellten Bescheinigungen über Prüfungsunfähigkeit auffällig geworden ist
oder
- aufgrund sonstiger Anhaltspunkte die Annahme von Zweifeln gerechtfertigt ist.
Sollte eine qualifizierte ärztliche und im Zweifelsfall amtsärztliche Bescheinigung mit weitergehenden Angaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigung in Ihrem Fall erforderlich sein, werden Sie informiert.
Ab wann müssen Studierende den neuen Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit verwenden?
Das Einreichen des neuen Nachweises orientiert sich nicht an dem Prüfungstermin oder Abgabedatum einer Prüfungsleistung, sondern an dem Datum des Eintritts (Erstbescheinigung) oder auch der Fortsetzung der Prüfungsunfähigkeit (Folgebescheinigung).
Das bedeutet konkret: Stellt der Arzt oder die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit noch im Jahr 2024 (bis einschließlich 31.12.2024) fest, gilt der Nachweis für eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, der bisher für Ihren Studiengang akzeptiert wurde. Stellt der Arzt oder die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit am oder nach dem 1. Januar 2025 fest, muss das neue Formular verwendet werden.
Gibt es eine Frist für das Einreichen des Formulars?
Das ärztliche Attest, das sich im Formular auf der ersten Seite befindet, ist bei
- Prüfungsleistungen, die an einem konkreten Prüfungstag stattfinden, in der Regel spätestens am Tag der Prüfung (bspw. Klausurtermin)
- bei Prüfungsleistungen mit längeren Bearbeitungszeiten (bspw. Hausarbeit) noch innerhalb der Bearbeitungszeit
vom Arzt oder der Ärztin auszustellen.
Das Formular mit beiden vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen muss unverzüglich, d.h. spätestens am vierten Werktag nach dem Arztbesuch bei den Fakultäten und den zuständigen Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen im Original vorliegen. Es gilt der Eingangstempel bzw. der Zugang.
Adresse für den Postversand für Bachelor und Master (inklusive Wahlbereich und SQ) der Philologischen Fakultät:
Universität Leipzig
Prüfungsmanagement (Name Ihres Studienfachs)
IPF 140022
04081 Leipzig
Weitere Kontaktdaten: Prüfungsmanagement Kernfach Philologische Fakultät
Adresse für den Postversand für alle Lehrämter:
Universität Leipzig
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge
z. H. (Name Ihrer Sachbearbeiterin)
IPF 432412
04081 Leipzig
Weitere Kontaktdaten: Prüfungsmanagement für alle Lehrämter
Geben Sie zudem den zuständigen Mitarbeiter:innen des Prüfungsmanagements und Ihren Prüfer:innen bitte unverzüglich per Mail Bescheid. (Unverzüglich = Sobald Sie merken, dass Sie krank sind und in der Lage sind, es uns mitzuteilen.) Wichtig: Geben Sie unbedingt dem Prüfungsmanagement Bescheid, nicht nur den Prüfern, den Institutssekretariaten oder anderen Instanzen und Personen!
Was passiert nach Eingang des Formulars?
Auf Basis des vorliegenden Attestes und Ihrer Erklärung wird über den Antrag entschieden.
Wird der Antrag genehmigt, wird im AlmaWeb-Portal eine Krankschreibung bei der entsprechenden Prüfungsleistung verbucht (siehe: Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen) und Sie zum zeitlich nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet. Sie müssen sich für diesen Termin nicht noch einmal anmelden.
Soll dagegen die Bearbeitungszeit einer Prüfungsleistung mit einer längeren Bearbeitungszeit (bspw. Hausarbeit) krankheitsbedingt unterbrochen werden, wird Ihnen nach Genehmigung ein neuer Abgabetermin (um die Tage der Prüfungsunfähigkeit verschoben) mitgeteilt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Prüfungsleistung während dieses Unterbrechungszeitraums nicht weiter bearbeitet werden darf.
Wer trägt die Kosten?
Die Gebühren, die für die Ausstellung der ärztlichen, ggf. qualifizierten ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung anfallen, müssen Sie tragen. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin.
Gibt es Sonderfälle?
Bitte beachten Sie, dass
- in den Lehramtsstudiengängen für die krankheitsbedingte Nichtanwesenheit in den Schulen (Schulpraktischen Studien) weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend ist. Sofern allerdings in demselben Zeitraum auch Prüfungsleistungen anzufertigen sind, muss zusätzlich das Formular für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) und studentische Erklärung beim Prüfungsmanagement des Lehramts vorgelegt werden.
- für Staatsprüfungen aufgrund landes- oder bundesrechtlicher Regelungen ggf. abweichende Nachweispflichten gelten können.
Bescheinigungen von Telemedizin-Anbietern
Als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit werden ab 1. Januar 2025 nur noch die hier beschriebenen Formulare bzw. Bescheinigungen akzeptiert. Diese müssen vom behandelnden Arzt ausgestellt werden. Da Telemedizinfirmen diese Atteste in der Regel nicht bearbeiten, entsteht unter Umständen eine Nachweislücke, die Sie einen Prüfungsversuch kosten kann.
Wir raten daher dringend von der Nutzung von Telemedizinfirmen ab!
…und dann?
Wenn Sie für eine Modulprüfung krankgeschrieben sind, gilt für Sie automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Für diesen nächsten Termin müssen Sie sich nicht noch einmal anmelden. Das erledigen in diesem Fall die Prüfungsmanager:innen für Sie. Wenn Sie den nächsten Termin unentschuldigt versäumen, gilt dies als nicht bestanden.
Sie dürfen oder müssen sich für das Modul und die Veranstaltungen nicht noch einmal in AlmaWeb einschreiben. Unberührt davon können Sie dennoch an den Veranstaltungen teilnehmen, vorausgesetzt, der betreffende Modulverantwortliche oder Veranstaltungsdozent lässt Sie hierfür zu. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.
Wie verhält es sich mit Blick auf die Krankschreibung eines betreuungsbedürftigen Kindes?
Das neue Formular bezieht sich lediglich auf die Prüfungsunfähigkeit des Prüfungskandiaten / der Prüfungskandidatin selbst. Ist ein betreuungsbedürftiges Kind erkrankt, bildet das einen (anderen) wichtigen Grund für das Versäumen einer Prüfung. Dieser wichtige Grund ist - wie bisher auch - in geeigneter Form nachzuweisen. Hier genügt eine entsprechende Bescheinigung des Kinderarztes / der Kinderärztin. Die oben genannte Frist für das Einreichen der ärztlichen Bescheinigung gilt gleichermaßen.
Beantragung
Um einen Nachteilsausgleich im Studium oder in Prüfungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Nutzen Sie dafür dieses Formular:
Formular Nachteilsausgleich
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Der Antrag an den Prüfungsausschuss sollte frühzeitig (vier bis sechs Wochen vor Prüfungstermin) eingereicht werden, da die Prüfung des Antrags und mögliche Nachfragen Zeit benötigen.
Wenn Sie mehrere Fächer gleichzeitig studieren, müssen Sie Ihre Nachteilsausgleiche für jedes einzelne Studienfach beim jeweiligen Prüfungsausschuss beantragen.
Geeignete Nachweise
Für Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich benötigen Sie einen geeigneten Nachweis. Dazu zählen obligatorisch:
- Fachärztliches Attest mit Ihrer Diagnose oder
- Fachärztliches Attest ohne genaue Diagnose, jedoch mit der Aufführung der Folgen für Ihr Studium beziehungsweise für die Prüfungen, die aus Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung entstehen oder
- Eine Stellungnahme der Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Auf Grundlage Ihrer fachärztlichen Unterlagen und einer persönlichen Beratung wird eine Stellungnahme erstellt, in der die Folgen Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf Ihr Studium beziehungsweise die Prüfungen aufgeführt werden. Die Diagnose wird dabei nicht genannt.
Faustregel: Die Anträge müssen geeignet sein, den Prüfungsausschuss in die Lage zu versetzen, eine Entscheidung zu treffen. Daraus erwächst eine Mitwirkungspflicht der Antragsstellenden. Diese sind die Expert_innen in ihrem eigenen Anliegen.
Nachteilsausgleiche, die Ihnen für Ihr Studium oder für Prüfungen aufgrund Ihrer Beeinträchtigung gewährt werden, werden nicht in Zeugnissen erwähnt.
Weitere Informationen und Beratung
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
- Studierenden in besonderen Lebenslagen
- Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie
- …und auf den Seiten Fachstudienberatung der jeweiligen Institute.
Die Studierenden informieren sich selbstständig im AlmaWeb über die Prüfungsergebnisse. Die Mitteilung über eine nicht bestandene Prüfung erfolgt über die Buchung der nicht bestandenen Leistung im AlmaWeb-Leistungskonto der Studierenden. Eine weitere gesonderte Information über nicht bestandene Prüfungen findet in der Regel nicht statt.
Ein Rücktritt von einer Modulprüfung ist entweder über die Abmeldung vom Modul oder über einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss möglich.
Beachten Sie hierfür die Informationen unter dem Punkt "Abmeldung vom Modul".
Prüfungstermine, -orte oder eventuelle -verschiebungen werden durch die Fächer organisiert und auf deren Internetseiten kommuniziert.
In jedem Modul können insgesamt 3 Prüfungsversuche ablegt werden. Ein Prüfungsversuch gilt dann als nicht bestanden, wenn er mit einer 5,0 bewertet wird oder wenn unentschuldigt nicht an der Prüfung teilgenommen wird.
Prinzipiell gilt: Im Falle des Nichtbestehens einer Modulprüfung dürfen nur die nicht bestandenen Teilleistungen wiederholt werden.
Die Fristen für die Wiederholung von Modulprüfungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.
Nicht bestandene Prüfungen im Bachelor-, Master- und Magisterstudiengang sind laut Prüfungsordnung innerhalb eines Jahres zu wiederholen. Termine der Wiederholungsprüfungen werden innerhalb der jeweiligen Module festgelegt und durch die Prüfer:innen bekannt gegeben.
Bei Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen im selben Semester muss die Anmeldung bis 2 Wochen vor dem Termin der Wiederholungsprüfung bei den zuständigen Prüfungsmanager:innen eingegangen sein. Bei Wiederholungsprüfungen in Folgesemestern muss die Anmeldung in der Regel innerhalb des ersten Monats (April bzw. Oktober) erfolgen, spätestens jedoch unmittelbar nach Bekanntgabe des Fehlversuches, wenn das laufende Semester für die Wiederholung genutzt werden soll.
Die Anmeldung für Wiederholungsprüfungen (WHP) wird durch die Prüfungsmanager:innen in AlmaWeb vorgenommen und erfolgt, wenn sich die betreffenden Studierenden bei den für sie zuständigen Prüfungsmanager:innen gemeldet haben. Eine Prüfungswiederholung ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.
Wichtig
- Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen kann nicht über eine erneute TOOL-Einschreibung erfolgen.
- Studierende sind erst dann offiziell zur Wiederholungsprüfung angemeldet, wenn die Prüfung (mit oder ohne Termin) im studentischen AlmaWeb-Konto erscheint.
Erste Wiederholungsprüfung
Bei Überschreiten der 1. Wiederholungsfrist wird die entsprechende Prüfung automatisch abermals mit der Note 5,0 bewertet und gilt als wiederum nicht bestanden.
Zweite Wiederholungsprüfung
Zweite Wiederholungen müssen zum nächstmöglichen Prüfungstermin erfolgen. Das ist in der Regel der erste Prüfungstermin in dem Semester, in dem das Modul wieder angeboten wird. Zweite Wiederholungsprüfungen sind schriftlich bei den zuständigen Mitarbeiter:innen des Prüfungsmanagements zu beantragen.
Wenn Sie an diesem nächstmöglichen Termin unentschuldigt nicht teilnehmen, gilt auch dieser dritte Versuch als nicht bestanden. Damit gilt die Modulprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden. Die daraus folgenden Konsequenzen sind von der Art der endgültig nicht bestandenen Prüfung abhängig:
- Handelt es sich um ein Pflichtmodul des Bachelor- oder Masterstudiums, so gilt auch die Bachelor- bzw. Masterprüfung als endgültig nicht bestanden.
- Handelt es sich um ein Wahlpflichtmodul oder Wahlmodul bzw. ein Modul des Wahlbereichs oder der Schlüsselqualifikationen, kann dieses Modul durch ein anderes Modul ersetzt werden.
Für die Modulprüfungen gilt als zugelassen, wer bis eine Woche vor der Aufgabenerteilung bzw. vor dem Ablegen der Prüfungsleistung keine Mitteilung erhalten hat, dass die Zulassung abgelehnt wird. Die Zulassung zu den Modulprüfungen und zu der Masterarbeit darf nur abgelehnt werden, wenn
1.) die in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §5 Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind,
2.) die Unterlagen unvollständig sind oder
3.) der/die Prüfungskandidat/in nach Maßgabe des Landesrechts seinen/ ihren Prüfungsanspruch durch Überschreiten der Fristen für die Meldung zu der jeweiligen Prüfung oder deren Ablegung verloren hat.
Die Ablehnung ist zu begründen.
Abschlussarbeiten
Dieses Segment behandelt Fragen zu den Abschlussarbeiten der Bachelor- und Masterstudiengänge der Philologischen Fakultät. Zu den Wissenschaftlichen Abschlussarbeiten im Rahmen des Staatsexamens Lehramt informieren Sie die Kolleg:innen des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsstudiengänge.
Bevor Sie mit der Bearbeitung ihrer Abschlussarbeit beginnen, muss diese ordnungsgemäß im Prüfungsamt angemeldet werden. Das notwendige Formular finden Sie im Folgenden:
Formular zur Anmeldung einer Bachelor- oder MasterArbeit
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Bitte füllen Sie die erste Seite entsprechend aus und lassen die Prüfer*innen unterschreiben.
Anschließend reichen Sie das beidseitige Dokument im Prüfungsamt ein (per Email, persönlich im Rahmen der Sprechzeiten oder per Einwurf in den Briefkasten vor dem Büro).
Nach erfolgreicher Genehmigung Ihres Antrages durch den zuständigen Prüfungsausschuss, erhalten Sie eine Email mit der Aufforderung, für die offizielle Themenübergabe in die Sprechstunde des Prüfungsmanagements zu kommen.
Mit dem Tag der Themenübergabe beginnt Ihre Bearbeitungszeit (23 Wochen).
Der Abgabetermin wird demgemäß berechnet und in AlmaWeb verbucht. Das Schreiben an der Abschlussarbeit außerhalb der gesetzten Fristen ist nicht gestattet. Ein Verstoß kann zu prüfungsrechtlichen Konsequenzen führen.
Den Abgabetermin finden Sie in AlmaWeb. Er wird aktualisiert, wenn Sie z.B. einen Krankenschein oder einen bestätigten Verlängerungsantrag eingereicht haben. Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag, ist der darauffolgende nächste Werktag der Abgabetermin.
Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich eingereicht werden.
Andernfalls ist eine postalische Zusendung erforderlich. Versicherter Versand per Einschreiben bzw. als Paket (mit Trackingnummer) wird empfohlen. Zur Wahrung der Frist ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Nach Eingang der Abschlussarbeit erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung an Ihre universitäre Emailadresse.
Ebenso kann der zentrale Fristenbriefkasten der Universität Leipzig für das Einreichen von Abschlussarbeiten genutzt werden. Dieser befindet sich im Eingangsbereich der Goethestraße 6, 04109 Leipzig. Die Sendungen werden durch einen speziellen Stempel automatisch mit dem jeweiligen Eingangsdatum gekennzeichnet.
Als Empfänger geben Sie bitte die individuelle Postadresse des für Sie zuständigen Prüfungsmanagements an.
Dokumente
Auf den Seiten der Zentralverwaltung der Universität finden Sie eine Datenbank mit folgenden Dokumenten:
Die Dokumente sind verbindlich und nach Fächern sortiert.
Sollten Sie ein Transcript of Records (ToR) benötigen, fordern Sie dies bitte per E-Mail unter Angabe Ihres Namens sowie Ihrer Matrikelnummer bei den zuständigen Prüfungsmanager:innen an. Das Dokument steht nach Anfertigung im AlmaWeb-Konto zum Download zur Verfügung.
Der Erstellungsprozess nimmt in der Regel 2 bis 4 Wochen Zeit in Anspruch.
Sobald die finalen Dokumente vorliegen, erhalten Sie eine Information per Email.
Die Zeugnismappe kann anschließend entweder persönlich im Rahmen der Sprechzeiten abgeholt, oder per Einschreiben-Rückschein an Ihre Adresse versendet werden. Teilen Sie uns hierzu bitte eine zustellfähige Postanschrift mit.
Diese erhalten Sie erhalten Sie zum Download in Ihren AlmaWeb-Account. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Studienverlauf
Häufige Frage: Muss ich noch ein letztes Mal meinen Semesterbeitrag zahlen, während ich meine Abschlussarbeit schreibe und das meine letzte Prüfungsleistung ist? Der Rückmeldezeitraum endet vor der Abgabefrist meiner Arbeit. Wäre natürlich ungünstig, wegen eines nicht gezahlten Semesterbeitrags einfach vor der Abgabe exmatrikuliert zu werden…
Antwort: Nein. Wenn die Abschlussarbeit
- Ihre letzte Prüfungsleistung ist und
- Sie diese angemeldet haben und
- und Ihnen das Thema offiziell übergeben wurde, d.h. Sie schon fleißig daran schreiben,
ist damit Ihr letztes Prüfungsrechtsverhältnis eröffnet. Der Angehörigenstatus zur Universität hat damit nichts zu tun. Somit ist eine Rückmeldung nicht mehr notwendig. Eine Exmatrikulation wäre für Sie nicht nur schadlos, sie würde auch nicht vorgenommen werden, denn dem System fehlt ja noch die Note Ihrer letzten Arbeit. Selbst wenn Sie die Prüfung noch einmal wiederholen müssten, wovon wir aber nicht ausgehen, wäre das kein Problem.
Das gilt übrigens auch, wenn Ihre letzte Prüfungsleistung eine Hausarbeit sein sollte und Sie nur noch auf die Bewertung warten. Oder um eine noch abzulegende Wiederholungs- oder Nachprüfung, wenn die ursprünglichen Anmeldungen (= Moduleinschreibung) während der Immatrikulation erfolgt sind.
Seit 01.01.2018 sind auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einbezogen. Dieses Gesetz schützt Ihre Gesundheit als werdende Mutter und die Ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Das Gesetz soll Ihnen ermöglichen, Ihr Studium in dieser Zeit ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit oder der Ihres Kindes so gut es geht fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.
Teilen Sie der Universität Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung so früh wie möglich mit, damit entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Nutzen Sie dafür bitte dieses Formular.
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Bitte reichen Sie die Meldung der Schwangerschaft im Studienbüro ein. Vom Studienbüro wird das Formular über die Stabsstelle Umweltschutz und Arbeitssicherheit an die Landesdirektion Sachsen als zuständige Aufsichtsbehörde weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie.
Die Abmeldung vom Wahlfach kann formlos unter Angabe der Gründe für die Abmeldung per E-Mail von Ihrem Uni-Mailaccount an studienkoordination(at)uni-leipzig.de erfolgen. Sie studieren dann automatisch im frei gestaltbaren Wahlbereich.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung vom Wahlfach NICHT die Abmeldung von belegten Wahlfachmodulen beinhaltet.
Bereits erbrachte Leistungen aus dem Wahlfach werden Ihnen in der Regel im Wahlbereich anerkannt. Für eine entsprechende Umbuchung der Leistungen vor Studienende wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleg:innen des Prüfungsmanagements.
Weitere Informationen
- Zentrale Informationsseite zu Wahlbereich und Wahlfach
- FAQ zum Wahlfach (Dokument der Zentralen Studienkoordination)