Auf dieser Seite stellt das Studienbüro der Philologischen Fakultät in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Prüfungsamt der Geistes- und Sozialwissenschaften allgemeine Informationen zum Prozedere rund um Prüfungsan- und abmeldung für Module zur Verfügung.

Die verbindlichen Aussagen zum Thema finden Sie in der Prüfungsordnung Ihres Studienganges. Diese finden Sie in ihrer aktuellen Form auf den zentralen Seiten der Universität unter »Amtliche Bekanntmachungen«.

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Prüfungsrecht, Foto: Colourbox

Prüfungsrecht auf einen Blick

Das Wichtigste zuerst: Die Anmeldung zum Modul, d.h. die elektronische Einschreibung in TOOL/AlmaWeb ist gleichzeitig die Anmeldung zur Modul­prüfung.

Für die Modulprüfungen gilt als zugelassen, wer bis eine Woche vor der Aufgabenerteilung bzw. vor dem Ablegen der Prüfungsleistung keine Mitteilung erhalten hat, dass die Zulassung abgelehnt wird. Die Zulassung zu den Modulprüfungen und zu der Masterarbeit darf nur abgelehnt werden, wenn

  1. die in der Prüfungsordnung unter §5 Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind,
  2. die Unterlagen unvollständig sind oder
  3. der/die Prüfungskandidat/in nach Maßgabe des Landesrechts seinen/ ihren Prüfungsanspruch durch Überschreiten der Fristen für die Meldung zu der jeweiligen Prüfung oder deren Ablegung verloren hat.

Die Ablehnung ist zu begründen.

Wenn Sie auf Grund von Krankheit nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, legen Sie Ihren Krankenschein bitte innerhalb von 3 Werktagen bei den MitarbeiterInnen des Prüfungsamtes vor. Während der Sprechzeiten können Sie den Krankenschein persönlich abgeben, außerhalb können Sie diesen in die jeweiligen Briefkästen einwerfen. Alternativ können Sie ihn auch postalisch einsenden:

Universität Leipzig
Zentrales Prüfungsamt der philosophischen Fakultäten
Postfach 100920
04009 Leipzig

Es zählt der Eingang des Krankenscheins im Original. Bitte geben Sie unbedingt folgende Daten mit an, sonst kann die Krankschreibung unter Umständen nicht richtig verbucht werden:

  • Vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • Modulnummer der anstehenden Prüfung
  • ggf. für welche Teilprüfung
  • Prüfungsdatum

Ihre Krankschreibung wird in AlmaWeb für die entsprechende Modulprüfung verbucht, einzusehen unter den Menüpunkten Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen.

Bitte fragen Sie auf Grund der hohen Immatrikulationszahlen nicht noch einmal telefonisch oder per E-Mail nach dem Stand der Bearbeitung. Diese Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.

…und dann?

Sollten Sie für eine Modulprüfung krankgeschrieben sein, dann gilt für Sie auf Grund der Krankschreibung automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Für den nächsten Termin müssen Sie sich nicht noch einmal anmelden. Nehmen Sie an dem nächsten Termin unentschuldigt nicht teil, gilt dies als nicht bestandener Versuch.

Sie dürfen sich für das Modul und die Veranstaltungen nicht noch einmal elektronisch einschreiben. Unberührt davon können Sie dennoch an den Veranstaltungen teilnehmen, vorausgesetzt, der betreffende Modulverantwortliche oder Veranstaltungsdozent lässt Sie hierfür zu. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Die Abmeldung vom Modul und die damit verbundene Abmel­dung von der Modulprüfung ist bis spätestens vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit möglich. Sie erfolgt ausschließlich durch die Studierenden über die jeweiligen Einschreibsysteme (TOOL bzw. AlmaWeb). Gehen Sie damit also nicht zum Dozenten Ihres Seminars, zum Studienbüro oder ins Prüfungsamt, sondern erledigen Sie das selbstständig, so lange die Einschreibsysteme dafür noch geöffnet sind.

Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von Prüfungen nur aus wich­tigem Grund möglich und bedarf der Schriftform und der schriftlichen Genehmigung durch den jeweils für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss der Fakultät.

Bei fristgemäßer Abmeldung vom Modul gelten alle bereits im Modul erbrachten Prüfungsleistungen als nicht erbracht. Wenn Sie also bereits im Semester einen Teil der Gesamtprüfung erbracht haben (z.B. ein Referat, für das noch eine schriftliche Ausarbeitung anstünde), verfällt diese Teilnote!

Wie man sich in AlmaWeb von Modulen und deren Prüfungen abmeldet, wird in dieser offiziellen Klick-Anleitung erläutert.

Anträge auf Modulabmeldungen, die erst nach der oben genannten Frist erfolgen, müssen durch die Studierenden selbst an den jeweiligen Prüfungsausschuss gestellt und begründet werden. Diese Abmeldungen sind erst dann gültig, wenn sie vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Bitte reichen Sie diese Genehmigung so schnell wie möglich bei den MitarbeiterInnen des Prüfungsamtes ein. Sollten Sie ohne gültige Abmeldung nicht an einer Modulprüfung teilnehmen, so gilt dies als nicht bestandener Prüfungsversuch.

Wiederholung von Modulprüfungen wegen Nichtbestehens

In jedem Modul können insgesamt 3 Prüfungsversuche ablegt werden. Ein Prüfungsversuch gilt dann als nicht bestanden, wenn er mit einer 5,0 bewertet wird oder wenn unentschuldigt nicht an der Prüfung teilgenommen wird.

Prinzipiell gilt: Im Falle des Nichtbestehens einer Modulprüfung dürfen nur die nicht bestandenen Teilleistungen wiederholt werden.

Die Fristen für die Wiederholung von Modulprüfungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

Erster Versuch nicht bestanden

Wenn der 1. Versuch nicht bestanden wurde, haben Sie ein Jahr Zeit, die Prüfung zu wiederholen. Für diesen Termin müssen Sie sich rechtzeitig und ausdrücklich anmelden. Eine E-Mail an die zuständigen Kollegen im Prüfungsamt reicht hierbei aus. Folgende Informationen sind hierbei wichtig, um eine reibungslose Anmeldung zu garantieren:

  • Vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • Modulnummer der anstehenden Prüfung
  • ggf. für welche Teilprüfung
  • Prüfungsdatum

Bei Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen im selben Semester muss die Anmeldung bis 2 Wochen vor dem Termin der Wiederholungsprüfung im Prüfungsamt eingegangen sein. Bei Wiederholungsprüfungen in Folgesemestern muss die Anmeldung in der Regel innerhalb des ersten Monats (April bzw. Oktober) erfolgen, spätestens jedoch unmittelbar nach Bekanntgabe des Fehlversuches, wenn das laufende Semester für die Wiederholung genutzt werden soll.

Auch hier gilt dasselbe wie bei einer Nachprüfung: Sie dürfen sich für das Modul und die Veranstaltungen nicht noch einmal elektronisch einschreiben. Unberührt davon können Sie dennoch an den Veranstaltungen teilnehmen, vorausgesetzt, der betreffende Modulverantwortliche oder Veranstaltungsdozent lässt Sie hierfür zu. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Wenn Sie Ihren 2. Versuch nicht innerhalb dieser Jahresfrist ablegen, gilt auch der 2. Versuch als nicht bestanden.

Zweiter Versuch nicht bestanden

Wenn der 2. Versuch nicht bestanden wurde, muss der 3. Versuch zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt werden. Das ist in der Regel der erste Prüfungstermin in dem Semester, in dem das Modul wieder angeboten wird. Um den dritten Versuch wahrnehmen zu können, müssen Sie einen formlosen Antrag auf eine zweite Wiederholung der Modulprüfung beim Prüfungsausschuss einreichen. Bitte reichen Sie die Genehmigung des Prüfungsausschusses so schnell wie möglich im Prüfungsamt ein, andernfalls werden Sie nur unter Vorbehalt zur Prüfung zugelassen.

Gleichzeitig müssen Sie sich beim Prüfungsamt für den dritten Versuch bis 2 Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail anmelden. Wenn Sie an diesem nächstmöglichen Termin unentschuldigt nicht teilnehmen, gilt auch der dritte Versuch als nicht bestanden. Damit gilt die Modulprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden. Die daraus folgenden Konsequenzen sind von der Art der endgültig nicht bestandenen Prüfung abhängig:

  • Handelt es sich um ein Pflichtmodul des Bachelor- oder Masterstudiums, so gilt auch die Bachelor- bzw. Masterprüfung als endgültig nicht bestanden.
  • Handelt es sich im Lehramts-Studium um ein Modul der Bildungswissenschaften, hat dies die Exmatrikulation aus dem gesamten Lehramts-Studium zur Folge.
  • Handelt es sich im Lehramts-Studium um ein Pflichtmodul eines Kernfaches, hat dies die Exmatrikulation aus diesem Kernfach zur Folge. Es kann dann möglicherweise ein neues Kernfach gewählt werden.
  • Handelt es sich um ein Wahlpflichtmodul, Wahlmodul oder ein Modul des Ergänzungsbereiches, kann dieses Modul durch ein anderes Modul ersetzt werden.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen zur weiteren Beratung an Ihr Prüfungsamt und Ihre Studienfachberatung.

Abseits aller hier aufgeführten Informationen wünschen Ihnen das Studienbüro und das Prüfungsamt allzeit viel Erfolg bei Ihren Prüfungen!