Bewerbung und Zulassung

Auswahlverfahren, Eignungsfeststellungen, Bildungsin- und ausländer, AlmaWeb: Wie kann das alles richtig vorbereitet werden? Welche Fristen und Vorgehensweisen gibt es für welchen Bewerbertyp?

Jedes Jahr derselbe Prozess: Studieninteressierte wenden sich an das Studentensekretariat und erkundigen sich nach den Möglichkeiten eines Studiums an der Universität Leipzig. Auf der anderen Seite werden an der Philologischen Fakultät ebenfalls jährlich neue Studiengänge eingerichtet oder bestehende überarbeitet. Beide Gruppen eint das Interesse einer passgenauen Auswahl sowie einem schnellen und schlanken Verfahren.

Welche Möglichkeiten derzeit existieren und wie die jeweiligen Ansprüche realisiert werden können, möchte diese Seite erläutern.

Wer bewirbt sich wie?

Der Bewerbungsmodus hängt einzig davon ab, wo die Hochschulzugangsberechtigung bzw. der erste Hochschulabschluss erworben wurde. Grund dafür sind die speziellen Überprüfungen und Äquivalenzberechnungen der ausländischen Bildungsbescheinigungen.

  • Bewerbung für ein Bachelor-Studium
    • Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben: Bewerbung direkt via AlmaWeb
    • Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben: Bewerbung über uni-assist e.V.
  • Bewerbung für ein Master-Studium
    • Erstes Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen: Bewerbung direkt via AlmaWeb
    • Erstes Hochschulstudium nicht in Deutschland abgeschlossen: Bewerbung über uni-assist e.V.

Das Bewerberverfahren für die Bachelorstudiengänge wird zentral vom Studentensekretariat betreut. Die Masterstudiengänge hingegen werden dezentral in den Fakultäten bearbeitet. Dies umfasst die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen nach Studienordnung, Eignungsfeststellungsprüfungen und Ranglistenbildung bei NCU-Studiengängen. Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide der Bewerber auf Masterstudiengänge werden zentral erstellt und verschickt.

Möglichkeiten via AlmaWeb

Bei Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge, die über AlmaWeb erfolgen, können durch die Fakultäten die Bescheide der Zugangsvoraussetzungsprüfung in das AlmaWeb-Dokumentenfach der jeweiligen Bewerber hochgeladen werden. Dafür werden durch das Studentensekretariat die entsprechenden Dokumente vorbereitet. Dieses Verfahren findet auch bei Studienbewerbern mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen bzw. Erststudien-Abschlüssen Anwendung.

Eine Besonderheit gilt für die ausländischen Studienbewerber: Sie sind via AlmaWeb bis zum 30. Januar (Sommersemester) bzw. 30. Juni (Wintersemester) über die Ergebnisse bei zulassungsfreien sowiezulassungsbeschränkten Studiengängen zu informieren. Gleichzeitig wird das Akademische Auslandsamt (z.H. Betina Sedlaczek) informiert, damit die Zulassungen rechtzeitig versendet werden und ausländische Studierende entsprechend ihr Visum beantragen können.

Bewerber in zulassungsfreie Studiengänge werden rechtzeitig vor Semesterbeginn die Bescheide ausgestellt, damit diese zusammen mit den für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen eingereicht werden können. Der Versand erfolgt postalisch; alternativ können die Bescheide auch abgeholt werden.

uni-assist e.V.

Studieninteressierte, die ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, müssen sich ab dem Wintersemester 2015/16 über uni-assist auf einen Masterstudiengang der Universität Leipzig bewerben. Dies umfasst sowohl Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft wie auch Deutsche, die ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben. Analog gilt dies ebenso für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und sich für einen Bachelor-Studiengang bewerben möchten.

Die Daten von uni-assist werden automatisch ins AlmaWeb-Bewerberportal übernommen. Die Bearbeitungsdauer beim externen Partner uni-assist liegt aktuell (2015) bei ca. 3 Wochen.

Wer prüft was und bescheidet wie?

Hier sind in der Regel zwei Instanzen tätig: Die Zentrale, d.h. das Studentensekretariat, und die Fakultät mit den Instituten, welche fachspezifische Unterlagenprüfungen vornehmen.

Anmerkung: Bei einer elektronischen Bescheiderteilung ins Bewerberpostfach erhalten die Studierenden eine Mail über ihren derzeitigen Bewerbungsstatus.

Bewerber für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang Lehramt

  • … ohne Zulassungsbeschränkung (NCU) oder Eignungsprüfung (EFP):
    • Zugangsvoraussetzungsprüfung (ZVP) mittels Studienordnungskriterien: Zentrale
    • Bescheidversand (Positiv oder Negativ): Zentrale, per Post
  • … mit NCU:
    • Ranking mittels Bewerbungunterlagen: Zentrale, auf Grundlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-Note) und Wartezeit
    • Bescheidversand (Positiv oder Negativ): Zentrale, durch Upload des Bescheid ins AlmaWeb-Dokumentenfach des Bewerbers
  • … mit EFP (z.B. DLL):
    • ZVP mittels EFO-Kriterien: Fakultät/Institut
    • Bescheidversand (Positiv oder Negativ): Fakultät/Institut, per Post
  • … mit EFP und NCU:
    • ZVP mittels EFO-Kriterien: Fakultät/Institut
    • Ranking mittels Bewerbungunterlagen: Zentrale, auf Grundlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-Note) und Wartezeit
    • Bescheidversand Eignungsfeststellung (Positiv oder Negativ): Fakultät/Institut, per Post
    • Bescheidversand Studienplatzerhalt (Positiv oder Negativ): Zentrale, durch Upload des Bescheid ins AlmaWeb-Dokumentenfach des Bewerbers

Bewerber für einen Master-Studiengang

  • … ohne NCU oder EFP:
    • ZVP via Studienordnungskriterien: Fakultät/Institute
    • Bescheidversand (Positiv oder Negativ): Fakultät per Post via Musterdokument.
  • … mit NCU:
    • Ranking mittels Bewerbungunterlagen: Fakultät/Institut und anschließendem Upload des Rankings in AlmaWeb
    • Bescheidversand (Positiv oder Negativ): Automatisch aus den AlmaWeb-Daten ins persönliche Portal-Postfach des Bewerbers.
  • … mit EFP:
    • ZVP mittels EFO-Kriterien: Fakultät/Institut
    • Bescheidversand (Positiv oder Negativ): Fakultät per Post
  • … mit EFP und NCU:
    • ZVP mittels EFO-Kriterien & Ranking: Fakultät/Institut und anschließendem Upload des Rankings in AlmaWeb
    • Bescheidversand (Positiv oder Negativ): Automatisch aus den AlmaWeb-Daten ins persönliche Portal-Postfach des Bewerbers.

Fristen

Auf dieser zentralen Internetseite finden Sie die Bewerbungsfristen für deutsche und ausländische Studienbewerber ab dem Bearbeitungszeitraum Wintersemester 2015/16.

Unterlagen

Die Bewerbung für einen Studiengang erfolgt ausschließlich über das Studienportal AlmaWeb.

Welche Unterlagen Sie wohin schicken müssen, wird auf den Seiten des Studentensekretariats aufgelistet: Bewerbung und Immatrikulation » Bewerbungsunterlagen.

Für unsere ausländischen Studierenden gibt es ein spezielles Informationsangebot vom Akademischen Auslandsamt (AAA) unter www.uni-leipzig.de/studium/studium-international/internationale-bewerber.html

Ansprechpartner

Studierende bzw. Studieninteressierte finden Ihre Ansprechpartner für die Zeit der Bewerbung sowie nach erfolgter Immatrikulation hier: Bewerbung und Immatrikulation » Online-Bewerbung» Ansprechpartner. Auch hier existiert ein spezielles Angebot des AAA.

Rückfragen der Institute zum Bewerbungsverfahren für deutsche Studieninteressierte beantwortet Dr. Klaus Arnold (klaus.arnold(at)uni-leipzig.de). Für Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren von Studieninteressierten mit ausländischer Staatsbürgerschaft wenden Sie sich bitte an Frau Betina Sedlaczek (betina.sedlaczek(at)uni-leipzig.de).

Im Wesentlichen existieren hierfür drei Instrumente:

  1. Der örtliche numerus clausus
  2. eine geordnete Feststellung der Eignung für ein spezielles Studium
  3. Prüfung fachlicher Grundvoraussetzungen

NCU – Örtlicher numerus clausus

Der örtliche numerus clausus (Zulassungsrang, in der Regel errechnet aus 90 % der Qualifikation “Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung” und 10 % Wartezeit) ergibt sich in jedem Verfahren aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerber, ihrer Zahl sowie der vorhandenen Ausbildungskapazität aufs Neue. Es handelt sich um ein Instrument der zahlenmäßigen Begrenzung von Bewerbern, um eine Überlastung der Lehreinheiten zu vermeiden. Es handelt sich also um das Ergebnis eines Vergabeverfahrens, nicht jedoch um eine Hochschul- oder Landesvorgabe.

Stellt ein Institut fest, dass in einen Studiengang regelmäßig über die möglichen Lehrkapazitäten hinaus immatrikuliert wird, muss eine Meldung an das Dekanat erfolgen. Das Studienbüro wird dann in Zusammenarbeit mit dem Institut die Beschränkung der Immatrikulationszahlen auf das tatsächlich vorhandene Kontingent von Studienplätzen beim Prorektor für Bildung und Internationales beantragen. Parallel ändert es die Auswahlsatzung der Philologischen Fakultät zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung und lässt diese im Fakultätsrat beschließen.

Für die Studiengänge des Bachelor of Arts ist das Verfahren einfacher: Hier kann eine Zulassungsbeschränkung in der Regel durch eine Änderungssatzung der bestehenden Auswahlsatzung der Fakultät realisiert werden.

Nach erfolgreichem Beschluss des Antrags wird die neue Version der Auswahlsatzung von der Universität in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht und der Studiengang in der Sächsischen Zulassungszahlenverordnungaufgeführt.

Die Ergebnisse der letzten Vergabeverfahren können Sie zu Ihrer Orientierung auf den Seiten der Universität einsehen,ebenso wie weitere Informationen für Bewerbung und Zulassung in entsprechend beschränkte Studiengänge.

Eignungsfeststellungsprüfung (EFP)

Handelt es sich beim NCU um ein Verfahren zur quantitativen Zulassungsbeschränkung, steht das Verfahren der Eignungsfeststellung im Dienste der qualitativen Prüfung spezieller Zugangsvoraussetzungen. Zu diesem Zweck werden Eignungsfeststellungsordnungen (EFO) entworfen, die vom Fakultätsrat beschlossen und in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden. In den EFO werden Ablauf und Modalitäten der Prüfungen beschrieben.

Eine bescheinigte Eignung hat in der Regel eine Gültigkeit von zwei Jahren. Sofern der Eignungsfeststellung kein weiteres quantitatives Auswahlverfahren zur Seite steht, berechtigt sie die Bewerber zur Aufnahme des jeweils geprüften Studiengangs.

Achtung: Die Anmeldung/Bewerbung zur Eignungsprüfung/Eignungsgespräch erfolgt direkt über die Institute bzw. Fakultäten und ersetzt nicht die Bewerbung für den Studiengang! Ein Sonderfall sind Master-Studiengänge, bei denen sowohl eine Zulassungsbeschränkung (NCU) und eine Eignungsfeststellungsprüfung (EFP) existieren. In diesem Fall ist die Anmeldung zur EFP direkt mit der Bewerbung für den Studienplatz verbunden.

Aktuell (Juli 2018) führen an der Philologischen Fakultät verschiedene Studiengänge eine Eignungsfeststellung durch. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht mit weiterführenden Hinweisen.

Zugangsvoraussetzung laut Studienordnung

Sollten keine quantitativen oder qualitativen Auswahlverfahren zur Anwendung kommen, erfolgt die Prüfung der Zugangsvoraussetzung auf der Grundlage der in den Studienordnungen der einzelnen Studiengänge geforderten Kriterien. Hierbei handelt es sich um notwendige fachspezifischen Kriterien, die Studienbewerber mindestens erfüllen müssen. Darunter fallen bspw. bestimmte Sprachkenntnisse oder der Abschluss von Studiengängen mit einer bestimmten fachlichen Ausrichtung.

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird entweder durch die Fachvertreter im Auftrag der Fakultät (Masterstudiengänge) oder die zentralen Mitarbeiter (Bachelorstudiengänge) überprüft.

Nach der Prüfung wird von den Prüfinstanzen ein Bescheid an die Bewerber (Intranet: Musterdokumente) versandt. Die Termine für die Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen orientieren sich an den aktuellen Bewerbungsfristen für einen Studienplatz.

Alle Studienbewerber müssen die zur Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen (z.B. Zeugnis, Transcript of Records des Erststudiums) vor Ablauf der Bewerbungsfristen bei den jeweiligen Ansprechpartnern der Institute einreichen.

 

Eignungsfeststellungsprüfungen an der Philologischen Fakultät

Sie möchten Ihre Eignung für einen Studiengang nachweisen. Doch wer verlangt welche Unterlagen bis zu welchem Datum? Auf dieser Seite möchten wir Ihnen auf einen Blick die Bewerbungsmodalitäten der Studiengänge mit Eignungsfeststellungsprüfung präsentieren.

Trotz aller Sorgfalt können sich jedoch auch Ungenauigkeiten eingeschlichen haben. Daher gilt: Verbindlich sind die auf den Internetseiten der Studiengänge veröffentlichten Informationen!

Bachelor of Arts Translation

Verbindliche Hinweise und die aktuellsten Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf der Internetseite des Studiengangs: home.uni-leipzig.de/efp/merkblatt/index.php?studiengang=005&klickanleitung=true (Neuer Link – Stand: 28.09.2020)

Studiendokument

Die Prüfung der Eignung für den Studiengang wird auf Grundlage der Eignungsfeststellungsordnung aus dem Jahr 2011 durchgeführt.

Link zum Studiengang

Weitere Informationen und Dokumente zum Studiengang finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Instituts: ialt.philol.uni-leipzig.de/studium/b-a-translation/

Master of Arts Konferenzdolmetschen

Verbindliche Hinweise und die aktuellsten Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf der Internetseite des Studiengangs: home.uni-leipzig.de/efp/merkblatt/index.php?studiengang=mkd&klickanleitung=true (Neuer Link – Stand: 28.09.2020)

Studiendokument

Die Prüfung der Eignung für den Studiengang wird auf Grundlage der Eignungsfeststellungsordnung aus dem Jahr 2013 durchgeführt.

Link zum Studiengang

Weitere Informationen und Dokumente zum Studiengang finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Instituts: ialt.philol.uni-leipzig.de/studium/m-a-konferenzdolmetschen/

Master of Arts Translatologie

Verbindliche Hinweise und die aktuellsten Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf der Internetseite des Studiengangs: home.uni-leipzig.de/efp/merkblatt/index.php?studiengang=tlg&klickanleitung=true (Neuer Link – Stand: 28.09.2020)

Studiendokument

Die Prüfung der Eignung für den Studiengang wird auf Grundlage der Eignungsfeststellungsordnung dem Jahr 2011 und der Änderungssatzung aus dem Jahr 2013 durchgeführt.

Link zum Studiengang

Weitere Informationen und Dokumente zum Studiengang finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Instituts: ialt.philol.uni-leipzig.de/studium/m-a-translatologie/

 

Verbindliche Hinweise und die aktuellsten Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf der Internetseite des Studiengangs: home.uni-leipzig.de/efp/merkblatt/index.php?studiengang=mkd&klickanleitung=true (Neuer Link – Stand: 28.09.2020)

Studiendokument

Die Prüfung der Eignung für den Studiengang wird auf Grundlage der Eignungsfeststellungsordnung aus dem Jahr 2013 durchgeführt.

Link zum Studiengang

Weitere Informationen und Dokumente zum Studiengang finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Instituts: ialt.philol.uni-leipzig.de/studium/m-a-konferenzdolmetschen/

Master of Arts Translatologie

Verbindliche Hinweise und die aktuellsten Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf der Internetseite des Studiengangs: home.uni-leipzig.de/efp/merkblatt/index.php?studiengang=tlg&klickanleitung=true (Neuer Link – Stand: 28.09.2020)

Studiendokument

Die Prüfung der Eignung für den Studiengang wird auf Grundlage der Eignungsfeststellungsordnung dem Jahr 2011 und der Änderungssatzung aus dem Jahr 2013 durchgeführt.

Link zum Studiengang

Weitere Informationen und Dokumente zum Studiengang finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Instituts: ialt.philol.uni-leipzig.de/studium/m-a-translatologie/

 

Master of Arts Amerikastudien

Verbindliche Hinweise und die aktuellsten Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf der Internetseite des Instituts: americanstudies.uni-leipzig.de/curriculum/applying_and_admissions

Studiendokument

Die Prüfung der Eignung für den Studiengang wird auf Grundlage der Eignungsfeststellungsordnung aus dem Jahr 2007 durchgeführt.

Link zum Studiengang

Weitere Informationen und Dokumente zum Studiengang finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Instituts: americanstudies.uni-leipzig.de/curriculum/degree_programs/ma

 

Master of Arts Romanische Studien

Verbindliche Hinweise und die aktuellsten Informationen zur Fachlichen Zugangsprüfung finden Sie auf der Internetseite des Instituts: www.uni-leipzig.de/~roman/?q=node/72

Link zum Studiengang

Weitere Informationen und Dokumente zum Studiengang finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Instituts: www.uni-leipzig.de/~roman/?q=node/66

Bachelor of Arts Literarisches Schreiben

Bewerbungsfrist

Der Bewerbungszeitraum für die Eignungsfeststellungsprüfung geht vom 01. Februar bis 01. März des betreffenden Jahres.

Prüfungstermin

Die Eignungsprüfungen finden zum Ende eines jeden Sommersemesters, im Juli statt.

Ablauf

1.) Senden Sie das Online-Bewerberformular (www.deutsches-literaturinstitut.de/bewerbungsformular.html) ab und nutzen Sie es als Deckblatt für die weitere Bewerbungskorrespondenz. 2.) Innerhalb des oben genannten Zeitraumes senden Sie bitte folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung, gelocht und jeweils auf einem Heftstreifen ein:

  • Kurzes Motivationsanschreiben (eine Seite) mit Angabe Ihrer Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abiturzeugnisses (falls noch nicht vorhanden, bitte zur Eignungsprüfung nachreichen, eine Kopie ist ausreichend)
  • Publikationsliste (falls vorhanden)
  • Literarische Arbeitsproben

Formale Gestaltungsvorgaben: Für die Arbeitsproben sollten anderthalbzeiliger Zeilenabstand sowie Schriftgröße 12 Punkt verwendet werden; lassen Sie außerdem ausreichend Platz an den Seitenrändern (min. 4 cm je Rand). Bitte verwenden Sie Seitenzahlen. Auf Mappen, Spiralbindungen oder Klarsichthüllen jedweder Art ist zu verzichten! Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte an:

Universität Leipzig
Deutsches Literaturinstitut Leipzig
Postfach 100920
04009 Leipzig

3.) Eine Mitteilung über die positive oder negative Eignungsfeststellung und gegebenenfalls eine Einladung zur weiteren Eignungsprüfung erfolgt in der Regel bis Ende Juni des betreffenden Jahres. Bei der Eignungsfeststellungsprüfung handelt sich um ein individuelles Gespräch mit Dozenten und einem Studentenvertreter von rund einer Stunde Dauer.

Wichtige Hinweise

Verbindliche Hinweise und relevante Informationen zu Bewerbungsverfahren und Studiengang finden Sie unter folgendem Link www.deutsches-literaturinstitut.de/bewerbung.html & www.deutsches-literaturinstitut.de/studiengangsflyer.html Spezielle Vorbereitungstipps seitens des Instituts sind nicht möglich.

Studiendokument

Die Prüfung der Eignung für den B.A. Studiengang wird auf Grundlage der Eignungsfeststellungsordnung aus dem Jahr 2011 durchgeführt.

Master of Arts Literarisches Schreiben

Bewerbungsfrist

Der Bewerbungszeitraum für die Eignungsfeststellungsprüfung geht vom 01. Februar bis 01. März des betreffenden Jahres.

Prüfungstermin

Die Eignungsprüfungen finden zum Ende eines jeden Sommersemesters, im Juli statt.

Ablauf

1.) Senden Sie das Online-Bewerberformular (www.deutsches-literaturinstitut.de/bewerbungsformular.html) ab und nutzen Sie es als Deckblatt für die weitere Bewerbungskorrespondenz. 2.) Innerhalb des oben genannten Zeitraumes senden Sie bitte folgende Unterlagen in fünffacher Ausfertigung, gelocht und jeweils auf einem Heftstreifen ein:

  • Kurzes Motivationsanschreiben (eine Seite) mit Angabe Ihrer Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Literarische Arbeitsproben: Der M.A. Literarisches Schreiben begleitet über zwei Jahre die Arbeit an einem einzelnen Romanprojekt. Als Textprobe einzureichen sind daher 30 Seiten aus dem Manuskript, an welchem die Studienbewerber während des Studiums am Literaturinstitut vorbehaltlich ihrer Zulassung weiterarbeiten.
  • Neben dem Manuskript muss außerdem ein 1 bis zu 3 Seiten (maximal) umfassendes Exposé zu dem von Ihnen geplanten Romanprojekt eingereicht werden, aus dem die Grundzüge des geplanten Romans ersichtlich werden.
  • Abschlusszeugnis des ersten grundständigen Studienganges in Kopie.
    • Ist die zum abgeschlossenen grundständigen Studiengang zugehörige Abschlussarbeit keine wissenschaftliche Arbeit sondern eine belletristische Abschlussarbeit, ist diese Arbeit in einfacher Ausfertigung beizufügen. Bei einer wissenschaftlichen Arbeit sehen Sie bitte von einer Einsendung ab, nennen aber in Ihrem Lebenslauf deren kompletten Titel.
    • Belletristische Publikationen sind ebenfalls in einfacher Ausfertigung beizufügen. Hierzu zählen keine Anthologie- oder Zeitschriftenbeiträge, sondern nur Bücher, die nicht im Eigenverlag oder bei Zuschussverlagen erschienen sind.
  • Publikationsliste

Formale Gestaltungsvorgaben: Für die Arbeitsproben sollten anderthalbzeiliger Zeilenabstand sowie Schriftgröße 12 Punkt verwendet werden; lassen Sie außerdem ausreichend Platz an den Seitenrändern (min. 4 cm je Rand). Bitte verwenden Sie Seitenzahlen. Auf Mappen, Spiralbindungen oder Klarsichthüllen jedweder Art ist zu verzichten! Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte an:

Universität Leipzig
Deutsches Literaturinstitut Leipzig
Postfach 100920
04009 Leipzig

3.) Eine Mitteilung über die positive oder negative Eignungsfeststellung und gegebenenfalls eine Einladung zur weiteren Eignungsprüfung erfolgt in der Regel Ende Juni des betreffenden Jahres. Bei der Eignungsfeststellungsprüfung handelt sich um ein individuelles Gespräch mit Dozenten und einem Studentenvertreter von rund einer Stunde Dauer.

Wichtige Hinweise

Verbindliche Hinweise und relevante Informationen zu Bewerbungsverfahren und Studiengang finden Sie unter folgendem Link www.deutsches-literaturinstitut.de/bewerbung.html & www.deutsches-literaturinstitut.de/studiengangsflyer.html Spezielle Vorbereitungstipps seitens des Instituts sind nicht möglich.

Studiendokument

Die Prüfung der Eignung für den M.A. Studiengang wird auf Grundlage der Eignungsfeststellungsordnung aus dem Jahr 2011 durchgeführt.