Der Masterstudiengang Translatologie baut in der Regel auf einem translationsbezogenen Bachelorstudium auf, kann aber bei entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen prinzipiell auf der Grundlage jedes Studiengangs studiert werden. Sie vertiefen Ihre theoretisch-methodischen Kenntnisse und anwendungsorientierten Kompetenzen in der Fachübersetzung zu ausgewählten Themengebieten und in angrenzenden Bereichen wie Terminologie und Sprach- und Übersetzungstechnologie.

Aha-Momente im Studium// Master Translatologie an der Uni Leipzig

Studiengang mit Gütesiegel

Der Masterstudiengang Translatologie des Instituts für Angewandte Linguistik und Translatologie (IALT) erhielt erstmals im September 2009 das Gütesiegel „EMT European Master's in Translation“ der EU Kommission, Generaldirektion Übersetzung. Seitdem wurde der Master weitere Male für die hohe Qualität seiner Ausbildung ausgezeichnet – 2014, 2019 und 2024.
Das EMT-Netzwerk wird alle fünf Jahre neu gebildet und vereinigt Hochschulen, die gemeinsam vereinbarte hohe berufliche Standards und zentrale Markterfordernisse im Übersetzen erfüllen. Kern des Netzwerks ist ein Kompetenzrahmen, in dem die Ausbildungsziele des Verbunds dargelegt werden. Diese beschränken sich nicht nur auf die Übersetzungs-, Sprach- und Kulturkompetenz der Studierenden, sondern umfassen auch die Bereiche Technologie, persönliche und interpersonelle Kompetenz sowie Dienstleistungskompetenz.
Die Mitgliedschaft im EMT-Netzwerk ist nicht nur eine Anerkennung für das IALT, sondern ermöglicht es dem Institut auch, sich ständig selbstkritisch und orientiert an den Erfordernissen der Berufswelt weiterzuentwickeln. Auf diese Art und Weise wird der Berufseinstieg für Absolvent:innen erleichtert, da sie mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet werden, um auf dem heutigen Übersetzungsmarkt souverän agieren zu können.

Mehr Informationen zum European Master’s in Translation (EMT)

  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie; Ein translatorischer Hochschulabschluss ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.
  • Nachweis der Kenntnisse für die gewählte B-Sprache (Sprachschwerpunkt Arabisch, Englisch, Französisch oder Spanisch) und die zweite B-Sprache oder C-Sprache (Wahlbereich Übersetzen: Arabisch, Englisch, Französisch, Galicisch, Katalanisch, Portugiesisch oder Spanisch) entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Stufe C1 oder einem äquivalenten Nachweis; Sollten Sie die notwendigen Sprachkenntnisse ohne einen translatorischen Bachelor nachweisen können, besteht auch über einen Quereinstieg die Möglichkeit zur Bewerbung. Die Basissprache (sog. A-Sprache) ist in der jeweiligen Sprachkombination immer Deutsch.
  • Bestehen der Eignungsfeststellungsprüfung für den Masterstudiengang Translatologie

Hinweise zum Sprachnachweis

Für das Studium müssen Sie Sprachkenntnisse entsprechend Niveau C1 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für die Sprachen nachweisen, die Sie im M. A. Translatogie studieren möchten. Den Sprachnachweis für die Schwerpunktsprache reichen Sie mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung ein (Zulassungsvoraussetzung), den Sprachnachweis für die zweite B- oder C-Sprache legen Sie zu Studienbeginn vor.

Für den Sprachnachweis gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • mindestens zweijähriger Schulbesuch oder mindestens zweijähriges Studium in einem Land, in dem die betreffende Sprache gesprochen wird;
  • Schulunterricht von Klasse 7 bis 12/13 mit Leistungskurs in der Abiturstufe;
  • translatorischer oder philologischer Bachelorbschluss, z. B. Arabistik, Anglistik, Amerikanistik, Romanische Studien mit Schwerpunkt Französistik, Hispanistik oder Lusitanistik;
  • Absolvierung einer der nachfolgend aufgeführten anerkannten Sprachprüfungen:

    • Arabisch: TOAFL C1 – Al-Arabiyya-Test
    • Englisch: Cambridge Certificate in Advanced English (CAE); Test of English for International Communication (TOEIC) mit allen vier Teilkompetenzen und den Mindestpunktzahlen Reading 455, Listening 490, Writing 200, Speaking 200; Cambridge BEC Higher; TOEFL iBT mit einem Ergebnis von 95 Punkten; IELTS mit mindestens 7,0 Punkten; IPT mit mindestens 637 Punkten; UNICERT III
    • Französisch: DALF C1, Test de Français International (TFI) mit einem Ergebnis über 785 Punkte; TCF mit einem Ergebnis über 500 Punkte; UNICERT III
    • Spanisch: DELE (Nivel Superior), Diploma Superior de Español (D.S.E.), SIELE, UNICERT III

     

  • Schritt 1 – Anmeldung zur Eignungsprüfung
    Mit der Eignungsprüfung wird die fachliche Eignung für den Studiengang nachgewiesen. Das Bestehen der Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zur Eignungsfeststellungsprüfung anmelden. Ausführliche Informationen zur Anmeldung und den Anmeldefristen finden Sie im Merkblatt zur Eignungsfeststellungsprüfung.
  • Schritt 2 – Bewerbung für den Studienplatz
    Wie Sie sich bewerben, ist davon abhängig, ob Sie Ihr Abitur in Deutschland oder im Ausland abgelegt haben. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Studierendensekretariats, welches Bewerbungsverfahren für Sie persönlich zutrifft.

Zum Bewerbungsportal

Der Schwerpunkt des Masterstudiengangs liegt, neben Studieninhalten zur Angewandten Linguistik, auf dem Fachübersetzen. Dabei ist eine Sprachoption (Arabisch, Englisch, Französisch oder Spanisch) als Sprachschwerpunkt festzulegen.

Darüber hinaus wird empfohlen, im Wahlbereich eine weitere Sprache ggf. auch mit translatorischem Profil zu belegen.

Gegenstand des Studiums ist die Vermittlung methodischen und theoretischen Wissens zur zielgerichteten Bewältigung typischer Probleme des Übersetzens sowie der interkulturellen Fachkommunikation. Zu diesem Wissensspektrum zählen insbesondere

  • spezifische Strategien des Wissenserwerbs und -transfers, einschließlich der für das Übersetzen relevanten kulturellen Zusammenhänge,
  • zweck- und adressatengerechte Produktion von Fachtexten,
  • terminologische, lexikographische und translatorische Methoden,
  • Arbeitsmittel und Technologien,
  • Qualitäts- und Projektmanagement.

Der Masterstudiengang Translatologie bereitet auf eine berufliche Tätigkeit im Bereich interkultureller Fachkommunikation in Praxis, Lehre oder Forschung vor.

Fachübersetzer:innen arbeiten teils selbständig (oft im Homeoffice) oder in kleinen Übersetzungsbüros, teils in Anstellung bei Sprachdienstleistern, Unternehmen, Behörden und internationalen Organisationen. Sie übertragen in erster Linie Fachtexte u. a. aus den Bereichen Technik, Recht, Wirtschaft, Finanzen, Medizin oder Pharmazie, seltener geistes- und sozialwissenschaftliche oder literarische Texte. Daneben spielen eine Reihe anderer Tätigkeitsbereiche eine zunehmende Rolle, wie das Terminologie- und Wissensmanagement, die Software- und Videospielelokalisierung oder das Konzipieren von Marketingmaterial. In allen Bereichen gibt es verstärkt Schnittstellen zu multimedialen Anwendungen, wie z. B. bei der Untertitelung. In größeren Unternehmen oder Organisationen können Fachübersetzer:innen durch zunehmend digital geprägte Arbeitsprozesse eine Translationsmanagement-Funktion übernehmen, in der sie inzwischen Grundlagen sowohl des Projektmanagements und der Betriebswirtschaft als auch im Umgang mit großen Datenmengen im Sinne der Datenkuratierung für sprach- und translationstechnologische Anwendungen benötigen.

Auch in angrenzenden Tätigkeitsfeldern wie der Fremdsprachenlehre, Dokumentation und interkulturellen Kommunikation – z. B. als Language Specialist oder in der technischen Redaktion – bieten sich berufliche Perspektiven. Für Übersetzer:innen mit deutscher Muttersprache bieten sich oft interessante Arbeitsmöglichkeiten im Ausland. Der Masterabschluss Translatologie ermöglicht auch die Aufnahme in ein Promotionsstudium.

Hier erfahren Sie mehr über Mehrsprachigkeit, Translationswissenschaft, das Studium unserem Institut und die Anforderungen in der Berufspraxis:

Arabisch

Prof. Dr. Oliver Czulo

Prof. Dr. Oliver Czulo

Universitätsprofessor

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum 5505
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37601
Telefax: +49 341 97 - 37649

Sprechzeiten
Dienstag, 15:00-16:00, sonst: nach Absprache per Email

Französisch

Dr. Miriam Leibbrand

Dr. Miriam Leibbrand

Wiss. Mitarbeiterin

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum 5501
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37618
Telefax: +49 341 97 - 37649

Sprechzeiten
Mittwoch, 11.30-12.30 Uhr

Portugiesisch

Prof. Dr. Tinka Reichmann

Prof. Dr. Tinka Reichmann

Universitätsprofessorin

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum 5508
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37603
Telefax: +49 341 97 - 37649

Sprechzeiten
Mittwoch 11-12.30

Spanisch

 Constanze Gräsche

Constanze Gräsche

Lehrkr. f. bes. Aufg.

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum 5507
04107 Leipzig

Sprechzeiten
Mo: 14.30–15.30 Uhr (Anmeldung per E-Mail)

Baskisch, Galicisch, Katalanisch

Prof. Dr. Carsten Sinner

Prof. Dr. Carsten Sinner

Universitätsprofessor

Geisteswissenschaftliches Zentrum
Beethovenstraße 15, Raum 5511
04107 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 37602
Telefax: +49 341 97 - 37649

Sprechzeiten
Mi 10–11 Uhr; während der vorlesungsfreien Zeit nur nach Vereinbarung per E-Mail, auch Online-Termine sind möglich

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