Jedes Modul in Ihrem Studium schließt mit einer Modulprüfung ab. Die Modulanmeldung zu Semesterbeginn ist gleichzeitig die Prüfungsanmeldung. Hier finden Sie Informationen zur Modulanmeldung und Prüfungsorganisation.

Bevor Sie eine Prüfung ablegen können, müssen Sie sich anmelden. Sie müssen sich auch für Wiederholungsprüfungen anmelden.

Prüfungsanmeldung

Für die An- und Abmeldung zu Modulen gibt es Fristen. Die aktuellen Fristen und Informationen rund um die Modulanmeldung finden Sie auf der Seite des Studienbüros.

Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt bis 31. Oktober im Wintersemester und bis 30. April im Sommersemester formlos schriftlich unter Angabe von Name, Vorname und Modulnummer der anstehenden Prüfung (ggf. welche Teilprüfung) im Prüfungsmanagement.

Eine Anmeldung über das Tool ist nicht möglich und auch nicht erforderlich, wenn Sie Lehrveranstaltungen des Moduls besuchen möchten.

Waren Sie für eine Modulprüfung krankgeschrieben, dann gilt für Sie auf Grund der Krankschreibung automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Für den nächsten Termin müssen Sie sich nicht noch einmal anmelden. Nehmen Sie an dem nächsten Termin unentschuldigt nicht teil, gilt dies als nicht bestandener Versuch.

Eine Anmeldung über das Tool ist nicht möglich und auch nicht erforderlich, wenn Sie Lehrveranstaltungen des Moduls besuchen möchten.

Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Zettel", elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung usw.) genügt nicht mehr!

Geben Sie zudem den zuständigen Mitarbeiter:innen des Prüfungsmanagements und Ihren Prüfer:innen bitte unverzüglich per Mail Bescheid. (Unverzüglich = Sobald Sie merken, dass Sie krank sind und in der Lage sind, es uns mitzuteilen.) Wichtig: Geben Sie unbedingt dem Prüfungsmanagement Bescheid, nicht nur den Prüfern, den Institutssekretariaten oder anderen Instanzen und Personen!

Alle Informationen rund um das Thema Krankschreibung finden Sie in den FAQ des Prüfungsmanagements.

Sie können sich in der Regel bis spätestens vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit vom Modul und damit von der Modulprüfung abmelden. Bis zum Ende der Moduleinschreibung melden Sie sich über TOOL ab. Ab dem ersten Unterrichtstag muss die Abmeldung über AlmaWeb oder eine schriftliche Mitteilung an das Prüfungsmanagement erfolgen. Bei fristgemäßer Abmeldung gelten alle bereits im Modul erbrachten Prüfungsleistungen als nicht erbracht. Danach ist ein Rücktritt von Prüfungen nur aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Schriftform und der schriftlichen Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (siehe Prüfungsordnung).

Die Prüfungstermine werden meist in Absprache mit den Modulverantwortlichen oder Prüfenden festgelegt und vier Wochen vor Vorlesungsende veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass Prüfungen bis drei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit stattfinden können.

Die Wiederholung nicht bestandener Modulprüfungen findet im Modulturnus statt. Das heißt, eine nicht bestandene Prüfung im Wintersemester kann im darauffolgenden Wintersemester wiederholt werden.

Innerhalb von 12 Monaten nach Prüfungsdatum besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Prüfungen.

Gemäß Paragraph 8, Absatz 4 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Konferenzdolmetschen können externe Vertreter der Praxis an den Dolmetschprüfungen als Zuhörer teilnehmen. Die Zuhörer beteiligen sich nicht an der Notenfindung.

Prüfungsmanagement und Prüfungsausschuss

Das Studienbüro der Philologischen Fakultät berät Sie zu folgenden Themen: Prüfungsanmeldungen, Prüfungstermine/Meldefristen, Zulassung zur Prüfung, Rücktritt von der Prüfung, Widersprüche, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen und Ausstellung von Zeugnissen.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über Ihre Anträge – wie die Anrechnung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder Teilzeitstudium – und entscheidet über Widersprüche bei nicht bestandenen Prüfungen. Vorsitzende ist Prof. Dr. Tinka Reichmann.

Weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses

Vertreterin der Studierenden:

Mit der Immatrikulation erhalten Sie die Zugangsdaten für Ihr studentisches E-Mail-Konto. Nutzen Sie diese E-Mail-Adresse bitte für alle Nachrichten an Lehrende und Mitarbeiter:innen. Bitte prüfen Sie Ihr universitäres E-Mail-Konto regelmäßig. Informationen der Universität werden nur an diese Adresse versendet.

Alle Prüfungen geschafft?

Sie haben alle Prüfungen absolviert? Das Prüfungsmanagement stellt nun Ihre Abschlussdokumente aus. Darin sind alle Modulnoten enthalten. Wir empfehlen Ihnen, selbst einen Datenauszug aus Almaweb zu archivieren, der auch die Noten der Modulteilprüfungen enthält – nach der Examtrikulation haben Sie keinen Zugriff mehr auf diese Daten. Das Prüfungsmanagement kann Ihnen später nur mit viel Aufwand eine solche Übersicht beschaffen.

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