Grundsätzlich ist es möglich, Ihre wissenschaftliche Arbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung im Fach Deutsch im Fachbereich Deutsch als Zweitsprache zu schreiben.
Das Lehramtserweiterungsfach DaZ schließen Sie mit zwei mündlichen Prüfungen ab. Eine wissenschaftliche Arbeit wird in Erweiterungsfächern prinzipiell nicht verfasst.
Falls Sie das Lehramtsfach Deutsch studieren, ist es jedoch möglich, Ihre wissenschaftliche Arbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung im Fachbereich DaZ zu schreiben. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie zudem Deutsch als Zweitsprache als Erweiterungsfach studieren. Beachten Sie jedoch bitte, dass für die Betreuung am Herder-Institut nur sehr begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld auf Ihre wissenschaftliche Arbeit das Modul „Forschungsfeld Deutsch als Zweitsprache“ (04-004-2024) zu besuchen, welches für Studierende im Lehramtserweiterungsfach DaZ für das Lehramt an Oberschulen und Gymnasien sowie für das Lehramt Sonderpädagogik ein Pflichtmodul ist.
Falls Sie planen, Ihre wissenschaftliche Arbeit im Fachbereich DaZ zu schreiben, dann kontaktieren Sie die gewünschte Betreuungsperson bitte möglichst frühzeitig und verfassen nach Absprache ein Exposé von 1-2 Seiten, in dem Sie Ihr Thema, das Ziel der Arbeit und die geplante Methode beschreiben sowie die relevante Literatur angeben.
Die Termine für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (einschließlich der Anmeldung für das Thema der wissenschaftlichen Arbeit) für den kommenden Prüfungszeitraum erfahren Sie beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Die grundsätzlichen Bestimmungen zur wissenschaftlichen Arbeit sind in der die LAPO I (§ 11) festgelegt.