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Grundsätzlich muss mit Beginn des Masterstudiums ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel einen Bachelorabschluss) vorliegen, der mit dem Abschlusszeugnis nachgewiesen wird.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Regelung für das Wintersemester 2021/2022 relativiert:

Studierende bzw. Bewerber:innen können zum WiSe 2021/2022 in Masterstudiengänge immatrikuliert werden, wenn mind. 150 LP bis Studienbeginn (30.09.2021) vorliegen und anhand des nebenstehenden Formulars nachgewiesen werden können. Die Prüfung dieser Immatrikulationsvoraussetzung erfolgt im Studierendensekretariat bzw. bei der Stabsstelle Internationales.

Spätestens bis Ende der Rückmeldefrist zum Sommersemester 2022 (31.3.2022) muss diese Bestätigung über das Vorhandensein von Prüfungsleistungen eingereicht werden. Geschieht dies nicht, werden Studierende aus dem Masterstudiengang wieder exmatrikuliert.