In diesem Beratungskonzept wird versucht, die vielfältigen Beratungsinstanzen zueinander in Beziehung zu setzen, ihre Kompetenzen nach außen transparent zu machen und mögliche Interaktionsstrukturen und -hilfsmittel vorzustellen.

Vorhaben

Aktuell existieren an der Philologischen Fakultät verschiedene Instanzen, die sich der Beratung von Studierenden verschrieben haben. Hinzu kommen die externen Angebote der Universität und angeschlossener Institutionen. Die Beratungskontexte an der Fakultät umfassen die Bereiche des jeweiligen Kernfachs (BA, MA, Lehrämter), des Wahlbereichs und Wahlfachs, der Schlüsselqualifikationen (fakultätsinterne wie -externe), der Bildungswissenschaften bzw. der Einbindung ihrer Strukturen in das Lehramtsstudium, sowie geplante Auslandsaufenthalte und die Betreuung von Stipendiaten.

Alle in diesem Text aufgeführten Instanzen arbeiten auch heute schon indirekt einander zu bzw. über direkten Weg miteinander. Auch sehen sie sich in der Außenperspektive für in- wie ausländische Studierende in der Zuständigkeit. Zudem wird von allen vielfältiges Informationsmaterial bereitgestellt und Außenkommunikation betrieben.

Das Studienberatungskonzept wurde in der Sitzung vom 5. Januar 2015 vom Fakultätsrat der Philologischen Fakultät angenommen. Es dient der Transparenz des Gestaltungsprozesses.

Universitätsweite Beratungsinstanzen

Die Zentrale Studienberatung informiert und berät in allen vier Phasen des "Student Life Cycle":

  • Orientierungs-,
  • Entscheidungs-,
  • Studien- sowie
  • Abschlussphase.

Damit ist sie die erste persönlich beratende Instanz der Universität. Die Fakultät interagiert mit der Zentralen Studienberatung auf deren Anfragen zum jeweiligen Studienangebot sowie dessen Organisation. Die ZSB sichert in Zusammenarbeit mit fachübergreifenden und fachspezifischen Akteuren unterschiedliche Informations-, Beratungs- und Prozessbegleitungsangebote.

So wird den Bedürfnissen von Studieninteressenten, Bewerbern, Studierenden sowie Absolventen Rechnung getragen. Vermittelt wird dies in bewährten Veranstaltungs- bzw. Beratungsformaten wie dem Tag der offenen Tür oder dem Lehramtsseminar. Insbesondere in der Studien- bzw. Abschlussphase tragen die Angebote des Career Service zur Qualifizierung der Studierenden im Hinblick auf einen erfolgreichen Übergang von der Hochschule in die Erwerbstätigkeit bei.

https://www.uni-leipzig.de/studium/beratungs-und-serviceangebote/zentrale-studienberatung/

Im Gegensatz zur ZSB hat die LaSuB vornehmlich mit Studierenden zu tun, die im Begriff sind, ihr Lehramtsstudium abzuschließen. Dementsprechend wird hier der Fokus auf den Übergang zum Vorbereitungsdienst gelegt. Diesen Übergang maßgeblich bestimmende Anliegen sind Fragen zu Abschlusszeugnissen, Prüfungen und Plätzen für das Referendariat.

https://www.lasub.smk.sachsen.de/leipzig-3962.html

Das ZLS konzentriert sich vornehmlich auf die Studierenden der Lehrämter, ist aber im Gegensatz zur LaSuB eine Betriebsstelle der Universität Leipzig. Im Bereich der Studierendenberatung leistet sie Organisationshilfe bei den Anforderungen der jeweiligen Praktika sowie die Durchführung psychologischer Beratungen in studienbedingten Belastungsszenarien wie bspw. Prüfungsangst und Aufschiebeverhalten. Im ZLS werden zudem die Ergänzungsstudien des Lehramts angeboten und es wird entsprechend dazu beraten.

https://www.zls.uni-leipzig.de/

Ein weiterer, wichtiger Partner in Sachen Studierendenberatung stellt die Erziehungswissenschaftliche Fakultät dar. Da das Studienangebot der Philologischen Fakultät maßgeblich an der Lehrerausbildung orientiert ist, bestehen hier, ebenso wie beim Angebot des ZLS, intensive Verknüpfungen im studentischen Beratungsbedarf. Neben der Beratung aller Schulstufen gibt es hier auch Angebote für Auslandsinteressierte und ausländische Studierende im Lehramtskontext.

https://www.erzwiss.uni-leipzig.de/studium/beratung-und-service/

Als Schnittstelle betreut unsere Stabsstelle Internationales alle internationalen Beziehungen der Universität. Sie unterstützt ausländische Student:innen, Wissenschaftler:innen sowie Absolvent:innen und alle deutschen Hochschulangehörigen bei ihren Internationalisierungsvorhaben.

https://www.uni-leipzig.de/international/kontakt-beratung/

Das Beratungskonzept des StuRa konzentriert sich auf Aspekte des studentischen Lebens und lässt sich im Grunde nicht mit fachlichen Angeboten der Fakultät verbinden. Jedoch stellt der StuRa, neben seiner politischen Tätigkeit, ein soziales Korrektiv dar, das durchaus Angebote zur Abmilderung von persönlichen Belastungssituationen macht, was wiederum in den konkreten Studienalltag hineinwirken kann.

Derzeit werden Formen der Sozialberatung, Psychosoziale Beratung ("Nightline") und Beratung zu Arbeits- und Finanzierungsmöglichkeiten des Studiums (Sozialdarlehen, BAföG-Beratung) angeboten. Zudem bietet eine „Rechtsberatung“ Hilfe in juristischen Angelegenheiten an (Zivil-, Straf- bzw. Verwaltungsrecht). Außerdem fördert der StuRa die Kommunikation zwischen den Fachschaftsräten und bietet Hilfeleistung bei studentischen Probleme, bei denen die Fachschaftsräten nicht weiterhelfen können.

https://stura.uni-leipzig.de/beratung/

Fakultätsinterne Beratungsinstanzen

Die tragende Säule des Beratungsgeschäftes schlechthin sind die mit der Studierendenberatung beauftragten Mitarbeiter der jeweiligen Institute. Hierbei handelt es sich in der Regel um Kollegen des wissenschaftlichen Mittelbaus, die einerseits die Inhalte, andererseits die Strukturen der jeweils eigenen Studiengänge kennen. Zudem wissen sie in unterschiedlichem Umfang um die Verknüpfungen zu anderen Beratungsinstanzen, so dass sie naturgemäß als erste, valide arbeitende Anlaufstelle seitens der Studierenden in Anspruch genommen werden.

Im Gegensatz zu den vorgelagerten Zentralangeboten leisten die Studienberatenden eine höchst individuell ausgerichtete Beratung, indem sie konkrete Fälle in den aktuell herrschenden Bedingungen zu lösen versuchen. Oft haben die Institute eine Gruppierung der Arbeitsschwerpunkte vorgenommen, zum Beispiel bei Unterteilungen in Lehramts-, Master- und Bachelorberatende. Auch sind Staffelungen inhaltlicher Natur vorzufinden, so zum Beispiel nach Auslandsbeauftragten, Sprachschwerpunkten oder Fachbereichen.

Eine Übersicht findet sich auf den Seiten der Philologischen Fakultät.

Das Prüfungsmanagement der Philologischen Fakultät berät gleichsam wie das Zentrale Prüfungsamt der Lehrämter hinsichtlich prüfungsrelevanter Probleme. Schwerpunkt ist hier die jeweils individuelle Studienbiografie, die mit den Erfordernissen des Studiengangs und den persönlichen Verhältnissen in Einklang gebracht werden müssen. Eine fachlich-inhaltliche Beratung findet hier nicht statt, jedoch eine formal organisatorische.

Besonders deutlich wird dies bei An- und Abmeldungen von Modulprüfungen: Hier kann das Prüfungsamt Hinweise auf Fristen und Wiederholungsmöglichkeiten geben, was den Studierenden bei der strategischen Planung ihres Studiums hilft.

Entsprechend ihrer Satzung gliedert sich die StudentInnenschaft der Universität in Fachschaften, die durch ihren Fachschaftsrat (FSR) vertreten werden. Der FSR setzt sich insbesondere für die fachspezifischen Belange der von ihnen vertretenen Studierenden und deren Studienbelange ein, was auch eine Beratung von Studierenden für Studierende vor allem im Gebiet des Studienalltags beinhaltet.

Übersicht der Fachschaftsräte der Universität Leipzig beim StuRa

Das im Mai 2013 eingerichtete Studienbüro der Fakultät kann konzeptionell am besten mit dem Schlagwort „Berater der Berater“ umschrieben werden. Die Mitarbeiter haben einen umfassenden Überblick über die Studiendokumente und -organisationsformen der Philologischen Fakultät.

Direkte Beratung von Studierenden findet hier nicht statt, jedoch kann durch das sich etablierende, strategisch sinnvoll eingesetzte Wissensmanagement ein Mehrwert für die gesamte Fakultät generiert werden. Anfragen bei universitätszentralen Einheiten stehen hier ebenso auf der Tagesordnung wie die gemeinsame Erarbeitung von Konzepten für die Institute.

https://www.philol.uni-leipzig.de/studium/studienbuero/

Beratung nach Lage der Interessenten

Dieser Ansatz leitet sich aus den unterschiedlichen Beratungsansprüchen ab, die von den Positionen der Anfragenden an der Universität selbst ausgehen.

Leipzig-studieren.de, das bereits erwähnte Portal zum Studienstart, bietet eine direkte Anbindung zu den Universitäts-Auftritten in den Sozialen Netzwerken Facebook, Twitter, YouTube und Instagram.

Zur Unterstützung in der Entscheidungsphase für ein Studium sowie in der anschließenden Studienphase werden jährlich Erstsemestergruppen für Studieninteressierte und -anfänger aller Studienrichtungen auf Facebook angeboten. Hier werden täglich Fragen beantwortet, es erfolgt ein Austausch und eine Vernetzung innerhalb der Peergroup zu allen Themen des Studiums und eine zunehmende Bindung an die Universität sowie darüber hinaus eine Integration von universitätsinternen Akteuren (Fachschaften, Mentoren, u.a.). Verweise auf Beratungsmöglichkeiten vor Ort sowie studentische Campusführungen vervollständigen den ganzheitlichen und dialogischen Ansatz zur Orientierung.

Wie bereits dargelegt, richten sich die Ansprüche der Studierenden meist auf die Organisation des eigenen Studienalltags und die Inhalte des eigenen Studiengangs aus. Werden eigene Defizite erkannt, muss ein Wissen um sowie eine gezielte Zuführung in die Stützangebote erfolgen. Domänenspezifischer Beratungsbedarf muss entsprechend weitergereicht werden, d.h. die Studienberatenden müssen wissen, wohin bspw. Studierende mit Fragestellungen weitergeleitet werden sollten, die im Sachgebiet des Prüfungsamtes liegen.

Falschberatung an dieser Stelle kann schlimmstenfalls in Regressansprüchen der Studierenden an die Hochschule enden!

Dozent:innen und Professor:innen treten mit einem grundlegenden Bedarf an Verwaltungs- und Organisationswissen auf. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fragen der ordnungsgemäßen Planung und Durchführung von Studienprogrammen, deren Ausbau und Weiterentwicklung unter Qualitätsgesichtspunkten und externen wie internen Vorgaben. Ansprechpartner für diesen Bedarf sind bspw. das Studienbüro und das Zentrale Prüfungsamt.

Speziell diese Beratungsbedarfe sind gruppensensibel. Wird hier nicht korrekt unterstützt, erfolgen Verzögerungen, deren negative Auswirkungen sich über die beratungsbedürftigte Person hinaus auf ganze Gruppen Hochschulangehöriger erstrecken, bspw. wenn Studiendokumente in ungenügender Form auf dem Gremienweg scheitern.

Hierunter sind Betriebsstellen zusammengefasst, deren Aufgabe darin besteht, fakultätsübergreifende Arbeiten zu leisten. Der Beratungsbedarf für diese Anfragenden besteht sehr häufig in einer Darlegung der jeweils spezifischen Institutskulturen, damit zentral besorgte Planungen nicht über deren Bedürfnisse “am Reißbrett” und damit am Bedarf vorbei entscheiden. Hier agiert das Studienbüro als erste Beratungsinstanz, die Anfragen identifiziert und passgenau weiterleitet, oder, wenn möglich, bereits selbst beantworten kann.

Eine besondere Verantwortung besteht hier in der offenen und zügigen Kommunikation. Wenn ordnende, vorsortierende Stellen in den Beratungsablauf zwischengeschaltet werden, muss dies zur Entlastung aller beitragen. In einem weiteren Schritt müssen entstehende Erkenntnisse gesammelt, verallgemeinert und zugänglich gemacht werden, um durch das so entstehende Wissensmanagement redundante Arbeitsvorgänge zu vermeiden.

Wie kann ein SB-Konzept aussehen?

Zuständigkeiten, Inhalte und Interaktionen

Will man ein geordnetes und effizienzverbesserndes Verfahren zur Studienberatung konzipieren, sollten im Zuge dessen auch grundlegende Fragen gestellt und belastbare Antworten eingeholt werden. Ganz besonders gilt dies, wenn Beratung aus den unverbindlichen, persönlichen Wissensbereichen heraus geholt und offiziell durch Funktionsträger institutionalisiert wird.

Prinzipiell ist dies mit der Berufung von Personen in die Funktion der Studienberater schon geschehen. Umso dringlicher wird dies jedoch, wenn über Strukturen der Interaktion nachgedacht wird, auf denen Entscheidungen und Beratungen verschiedener Personen miteinander vernetzt als Struktur angeboten werden sollen. Die anzustrebende engere Vernetzung untereinander sowie mit den fakultären und außeruniversitären Beratungsinstanzen wirft ein weiteres Problem auf, nämlich das der Entscheidungsgewalt innerhalb von Beratungskontexten.

Rechtssichere Beratung?

Eine grundlegende Frage ist die der Rechtssicherheit von Beratung. Dies betrifft innerhalb dieses Konzeptes sämtliche Instanzen unserer Fakultät:

  • Fachschaftsräte
  • StiL-Mentorinnen
  • Studienfachberatende
  • Prüfungsamt
  • Studienbüro

Beratung durch den Fachschaftsrat

Die Beratung durch Mitglieder eines Fachschaftsrates hat ebenso wie eine Beratung durch andere Instanzen korrekt zu erfolgen; Fehler können Schadensersatzansprüche der Beratenen zur Folge haben. Haben die studentisch Beratenden keine entsprechenden Hilfskraftvertrag mit der Universität, werden sie dennoch in der Regel im Auftrag des Studentenrates bzw. des Fachschaftsrates tätig. Passiert hier eine Falschberatung, ist die Studentenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule in der Haftung, zunächst jedoch nicht die einzelnen Beratenden.

Ein Rückgriff auf den einzelnen Berater kommt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht. Hier lässt sich die Haftung für eine Falschberatung nicht generell ausschließen. Von daher sollten sich FSR-Beratende selbst auf die reine "Orientierung von StundentInnen für StudentInnen" beschränken und Hilfesuchende mit juristisch potenziell sensiblen Anliegen an die entsprechend spezialisierten Beratungspartner weitervermitteln.

Resultiert aus einem Anstellungsverhältnis eine entsprechende Beratungspflicht?

Hochschullehrer sind nach § 67 Abs. 3 Nr. 4 SächsHSFG zur Durchführung der Studienfachberatung verpflichtet. Nicht jeder bei der Universität beschäftigte Arbeitnehmer oder Beamte ist aus seinem Dienstverhältnis heraus zur Beratung verpflichtet. Dies dürfte vor allem davon abhängen, ob die Beratungsleistung zu den Aufgaben des jeweiligen Mitarbeiters gehört, insbesondere ihm übertragen worden ist.

Welche Konsequenzen drohen bei nachweislich falscher Beratung durch Mitarbeiter der Fakultät, der Universität oder dem Mitarbeiter selbst?

Soweit eine Pflicht zur Beratung besteht, muss korrekt beraten werden. Im Falle von Beratungsfehlern ist grundsätzlich eine Haftung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn (Freistaat Sachsen, ggf. Universität Leipzig) gegeben, wenn sich daraus für den Beratenen ein Vermögensschaden ergibt. Hier kommen z.B. die Grundsätze über die Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB) als Anspruchsgrundlage in Betracht. Der Arbeitgeber kann beim Arbeitnehmer Regress nehmen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Ob dies der Fall war, ist im Einzelfall zu entscheiden.

Von grober Fahrlässigkeit ist zu sprechen, wenn der Mitarbeiter seine Sorgfaltspflicht in besonders gravierender Weise vernachlässigt und Gesichtspunkte nicht berücksichtigt hat, die nach Lage der Dinge jedem eingeleuchtet hätten. Im Einzelfall dürfte es für den anzulegenden Haftungsmaßstab auch darauf ankommen, welche Qualifikationen der Mitarbeiter (aufgrund seiner Ausbildung) mitbringt und wie er geschult worden ist, denn davon hängt ab, welche Anforderungen an den Mitarbeiter zu stellen sind.

Schriftliche Ordnung vs. persönliche Beratung

Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, die Prüfungs- und Studienordnungen und eventuellen Vorgaben der Rechtsprechung binden die Universität und sind daher stets anzuwenden; eine (fehlerhafte) Beratung kann nicht dazu führen, dass die vorgenannten Regelungen im Einzelfall nicht anwendbar wären. Es kann aber aus der fehlerhaften Beratung ein Schadensersatzanspruch des Beratenen erwachsen (Voraussetzungen: s.o.).

Unterstützung von Entscheidungsvorgängen

Ganz gleich welchen aufgeführten Berater man betrachtet: Der Kreis der direkt Entscheidenden ist sehr klein. Wenn eine Beratungsinstanz tatsächlich eine weiterführende Entscheidungsbefugnis besitzt, ist diese klar bspw. im SächsHSFG oder über Dienstvereinbarungen definiert. Daraus folgt automatisch, dass alle anderen, undefinierten Instanzen diese Befugnis nicht besitzen.

Denkt man den Ansatz eines gemeinsamen, integrierten Konzeptes konsequent zu Ende, muss man absichern, wie diese Integration gelingen kann, ohne blinde Flecken der Verantwortlichkeit zu erzeugen oder redundante Prozesse zu etablieren. Im Klartext bedeutet dies, dass Studienberatende ohne weiterführende Entscheidungsgewalt einen definierten Prozess benötigen, der es ihnen erlaubt, Beratungsergebnisse für angeschlossene Entscheidungsstellen (Prüfungsausschuss, Prüfungsamt, Dezernate usw.) nutzbar zu machen. Erfolgt dies nicht, muss der Anfragensteller sein Anliegen mehrfach in identischer Form vortragen, nämlich einmal beim Berater und einmal beim Entscheider – im ungünstigsten Fall erhält er von verschiedenen Stellen diametral entgegengesetzte Beratungsergebnisse! Diese Redundanz sollte aus offensichtlichen Gründen vermieden werden.

Zur Vermeidung dieses Zustands muss sichergestellt werden, dass die Beratenden auf sicherem Weg und in jederzeit nachvollziehbaren Schritten die Zuarbeit an die Entscheidenden weitergeben können. Hierfür muss klar sein:

  • Wer die Verantwortung welcher Entscheidung trägt und
  • Welche Stelle im Fall von Unklarheiten oder Konflikten eine Schiedsfunktion besitzt.

Einzig ein solchermaßen konzipiertes System von Aufgaben, Zuständigkeiten und Funktionsträgern kann eine effiziente, qualifizierte und rechtssichere Beratung leisten.

Bedingungen für ein effizientes Studienberatungskonzept

Neben der Klärung der Prämissen Rechtssicherheit und Entscheidungsbeteiligung müssen weiter Bedingungen für eine effizientes Beratungskonzept geschaffen werden. Strukturelle Beratung meint die Beantwortung von Fragen zur allgemeinen individuellen Studienorganisation, d.h. Reihenfolge der Module, Erarbeitung günstiger Zeiträume für Praktika und Auslandsaufenthalte usw. Inhaltliche Beratung zielt auf tatsächliche Fachinhalte ab, was unter Umständen auch Inhalte von Lehrveranstaltungen sein können, aber nicht unbedingt müssen. Dies sei weiterhin den jeweils Lehrenden vorbehalten, kann aber je nach Institutseinbindung auch von den Studienfachberatern geleistet werden.

Gegenstände der Beratung in Abhängigkeit der Beratungsinstanz

Eine mögliche Verteilung könnte wie folgt aussehen: Studienfachberater werden nach internen Gruppierungsentschlüssen innerhalb eines spezifizierten Bereichs tätig. Dies können bspw. einzelne Studiengänge an den Instituten oder institutsübergreifende Gruppierungen (Lehramt je nach Schulstufe) sein. Sie leisten eine strukturell und inhaltlich umfassende als auch konkrete Beratung. Sofern sie vom jeweiligen Prüfungsausschuss oder anderen Berechtigten dazu legitimiert worden sind, können sie auch übertragene Entscheidungsgewalt ausüben. Denkbar wäre hier die Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen oder die Entscheidung darüber, wo bestimmte Studieninhalte im Prüfungsablauf des Studierenden verbucht werden können.

Die Mitarbeiter des Prüfungsmanagement beraten und entscheiden in sämtlichen Studierendengruppen zu prüfungsbezogenen Themen auf Basis der arbeitsorganisatorisch etablierten Strukturen. Die Entscheidungsbefugnis besitzen sie qua Amtsgewalt, die Beratungstätigkeit ergibt sich daraus implizit. Die Basis ihrer Beratung ist die geltende Gesetzeslage und die entsprechenden Ordnungen der Universität. Als mögliche Partner sind in diesen Prozessen die Prüfungsausschüsse bzw. die Studienfachberater der jeweils institutseigenen Organisationsstruktur denkbar.

Hinzu kommt die Abstimmung mit dem Prüfungsbereich der LaSuB in Bezug auf Angelegenheiten des Lehramts. Neben den generischen lehrstruktur- und prüfungsgestaltenden Beratungen der Studienfachberater und Prüfungsämter fungieren die Fachschaftsräte als spezifische Berater aus dem Kreis der Studierenden heraus. Als Hauptaufgabenfelder sind hier der Studieneinstieg und eine breite, aber informelle Studierendenberatung identifizierbar, die sich ähnlich wie die vorangegangenen Beratungsinstanzen um Strukturen, Inhalte und Leistungen drehen, diese aber naturgemäß anders, nämlich aus studentischer Sicht akzentuieren. So wenig juristisch belastbar diese Beratung auch sein mag, darf sie doch niemals ein Gegenangebot zum institutionalisierten Beratungsangebot der jeweiligen Institute werden. An dieser Stelle muss ein gemeinsames Angebot von Institut und Studierenden geschaffen werden, welches auch gemeinsam gelebt und bespielt wird. Sobald sich, hier wie dort, konträre, sich gegenseitig blockierende Prinzipien etablieren, ist an eine langfristig produktive Kooperation nicht mehr zu denken!

Wie oben bereits ausgeführt, berät das Studienbüro in seiner aktuellen Ausgestaltung weniger die Studierenden, sondern eher die Lehrenden, was sie zu „Beratern der Berater“ macht. Die Mitarbeit an Studiendokumenten, die Beihilfe zur curricularen Weiterentwicklung und die angedachte Rolle im geplanten Qualitätsmanagement-System sichert eine Unterstützung auf planerischer Ebene bei den Studiengangsverantwortlichen ab. Es erfolgt, wenn man so will, eine indirekte Unterstützung der Studierendenschaft durch die Umsetzung grundlegender universitätsverbindlicher Qualitätsstandards, die ihrerseits wiederum teilweise von Studierenden kreiert worden sind. Die Herstellung direkter Kontakte einzelner Studierender kann in diesem Sinne nur ein Ausnahmefall sein; vielmehr muss das Studienbüro hier als globaler Akteur in Erscheinung treten. Geplant sind derzeit die Schaffung einer technischen Grundlage zur fakultätsweiten Bewerbung fachübergreifender Veranstaltungen sowie deren Betreuung.

Darüber hinaus entwickelt das Studienbüro ein Konzept zur Organisation, Abwicklung und Nutzbarmachung studentischer Anfragen im Bezug auf die TOOL-Einschreibung. Weitere Projekte sind denkbar, wobei diese unter der Kategorie „Wissensmanagement an einer Stelle für alle Stellen“ einzuordnen sind.

Transparenz der Beratungsangebote – wer macht was?

Die größte Herausforderung des Studienberatungskonzeptes besteht in der Ausarbeitung einer größtmöglich detaillierten Landkarte der Zuständigkeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen und der oben gesetzten Prämissen bezüglich der Verbindlichkeit. Hierfür sollte ein fakultäts- und universitätsweiter Abstimmungsprozess ins Leben gerufen werden, der die Akteure und deren Zuständigkeiten unterhalb der Überschriften-Ebene identifiziert.

Konkretes Ergebnis dieses Prozesses muss eine Liste mit Personen, ihren Verantwortungsfeldern, ihren Kontaktmöglichkeiten und Arbeitsformen sein. Dies bedient gleichsam alle Partner des Beratungsgeschäftes: Studierende, Lehrende und Beratende können in dieser Übersicht ihren Ansprechpartner finden und mit einer gezielt formulierten Ergebniserwartung in Anspruch nehmen. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass diese Übersicht im Wortsinn sichtbar wird.

Eine Alternative wären bereichseigene, von der jeweiligen Beratungsinstanz selbst gepflegte Übersichten, die wiederum auf einer zentralen Meta-Seite verlinkt wird. Wichtig wäre, dass jede dieser Bereichsseiten in einem einheitlichen Format auftritt, um die Benutzung für alle zu vereinfachen. Zur Grunderstellung der Daten kann über eine Verantwortlichkeit im StiL-Projekt nachgedacht werden, die dauerhafte Datenrepräsentanz kann nach Auslaufen des Projektes durch das Studienbüro sichergestellt werden.

Eine Liste – und nun?

Neben der Vermeidung von redundanten oder unnütz gestellten Anfragen können über eine detaillierte „Berater-Landkarte“ auch noch weitergehende Effekte realisiert werden: Es kann eine Struktur für die gezielte Kommunikation mit den Beratenden etabliert werden. Vor allem im Hinblick auf immer wieder auftretende Hochschulentwicklungsvorhaben ist es wichtig, einen Kanal zu schaffen, der die Weiterleitung spezifischer Informationen an die richtigen Stellen ermöglicht. Dies können zentral gesteuerte Vorhaben sein, hochschulpolitische Projekte oder Hinweise auf beratungsspezifische Fortbildungsmaßnahmen.

Allein durch die dezidierte Ansprache der mit Beratung Betrauten können somit nicht nur der Beraterstatus, sondern auch die Beratungsqualität gesteigert werden. Logischerweise können auch die Beratenden miteinander über eine strukturierte Auflistung in Kontakt treten und Netzwerke bilden. Dieser Prozess ist nicht planbar, kann aber im Optimalfall dauerhaft eine große Wirkung entfalten, da er auf der intrinsischen Motivation der Einzelnen basiert.

Als Beispiel könnte man hier den Qualitätszirkel der Curricularmanager anführen, der sich dezentral, selbstorganisiert und praktisch aus dem Nichts gegründet hat und heute bereits als fester Prozessbestandteil des AlmaWeb-Projektes wahrgenommen wird. Ähnliches gilt auch für die Arbeitskreise der StiL-MentorInnen.

Mit einer ausführlichen Beschreibung nimmt die Fakultät eine Form der professionellen Selbstvergewisserung vor. Es wird transparent gemacht, welche Strukturen bereits existieren und welche Bestandteile womöglich noch Entwicklungspotenzial besitzen. Gezielte Weiterentwicklungen können durch eine solche Erhebung angeschoben werden, unter Umständen können die verschiedenen Institute ihre eigenen Angebote unter Zuhilfenahme von „best practice“-Modellen der fakultären Nachbarschaft profilieren.

Dies alles mündet in einem nächsten, nicht unerheblichen Gedankenschritt: Da die Hochschullandschaft in immer mehr Aspekten gewissen Marktgesetzen gehorcht, sollte sich die Fakultät um positive Alleinstellungsmerkmale bemühen und diese ausbauen. Eine über die Grenzen des eigenen Hauses vernetzte, effizient und kompetent agierende Studienberatung ist so ein Premium-Merkmal. Dies bestätigen auch Evaluationsergebnisse, die regelmäßig Beratungstätigkeit von Lehrenden und Institutionen besonderes stark gewichten. Oder anders formuliert: Eine gute Studienberatung ist ein Dienst am Kunden, der doppelt schwer wiegt, weil er meist in Krisensituationen in Anspruch genommen wird. Versagen wir hier, schaden wir unserer Kernaufgabe Lehre, weil diese schlimmstenfalls nicht mehr vom individuellen Studierenden in Anspruch genommen werden kann.