Der Institutsrat (IR) ist das zentrale Entscheidungsgremium des Instituts und wird durch alle HochschullehrerInnen, zwei VertreterInnen der Akademischen MitarbeiterInnen, zwei VertreterInnen des Fachschaftsrates sowie dem/der InstitutsassistentenIN vertreten. Er tagt in der Regel einmal monatlich (während der Vorlesungszeit), um über Fragen und relevante Themen, das Institut betreffend, zu beraten.
Institutsrat
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Der Institutsrat (IR) besteht aus Angehörigen des Instituts und wird durch Mitglieder aller Statusgruppen (Hochschullehrende, akademischer Mittelbau, Studierende) repräsentiert. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Personals werden durch die MitarbeiterInnen dieser Gruppe in den IR gewählt. Ihre Amtszeit beträgt derzeit zwei Jahre. Der Fachschaftsrat (FSR) entsendet jährlich wechselnde studentische VertreterInnen.
Aktuell gehören dem Institutsrat folgende Personen an:
Hochschullehrende
• Jun.-Prof. Dr. Yaraslava Ananka
• Prof. Dr. Anna Artwińska
• Prof. Dr. Grit Mehlhorn (Institutsdirektorin)
• Prof. Dr. Olav Mueller-Reichau
• Jun.-Prof. Dr. Karolina Zuchewicz
Akademische MitarbeiterInnen
• Dr. Christof Heinz
• Dr. Hagen Pitsch (Geschäftsführender Assistent)
• Dr. Maria Sulimova
Studierende
• Maximilian Huber
• Lydia Langer
Der Institutsrat trifft sich während der Vorlesungszeit i. d. R. einmal pro Monat. Er findet planmäßig, eine Woche nach dem Fakultätsrat, jeweils montags von 11:15 – 13:00 Uhr am Geisteswissenschaftlichen Zentrum (GWZ), im Beratungsraum H5 4.16 statt.
Die Sitzungen finden zu folgenden Terminen statt:
15. April 2024
13. Mai 2024
10. Juni 2024
08. Juli 2024 (bei Bedarf)
21. Oktober 2024
11. November 2024
16. Dezember 2024
Geschäftsordnung
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Stand: 08.07.2013
Änderung in geschlechtsspezifische Sprache im Institutsrat am 18.10.2021