Sie haben Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Studium oder Studienabschnitt bzw. an einer anderen Universität erbracht und möchten sich diese für ein romanistisches Studium in Leipzig anerkennen lassen? Hier informieren wir Sie, welche Schritte dazu erforderlich sind und an wen Sie sich wenden können.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Zuständigkeiten für die Anerkennungen in den folgenden Abschnitten sowie die jeweiligen Ansprechpersonen in der Kontaktleiste auf dieser Seite.
Kernfachanerkennungen übernimmt der Prüfungsausschuss des Instituts für Romanistik.
Vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin und bringen Sie Ihre Unterlagen (Zeugnisse, Transkripte, Studienbelege) mit. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss des Instituts für Romanistik zu stellen. Anträge, die für die Aufnahme eines Studiums gedacht sind, müssen bis 15.07. (für das Wintersemester) bzw. bis 15.02. (für das Sommersemester) vorliegen. In unserem Antragsformular finden Sie Hinweise zur Antragstellung.
In der Regel benötigen Sie außerdem einen sogenannten Anrechnungsbescheid für ein höheres Fachsemester, den Sie bei AlmaWeb oder Uni-Assist hochladen können. Das Formular Anrechnungsbescheid legen Sie – nur mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt – Ihrem Antrag bei.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 6 Wochen. Das Anerkennungsschreiben sowie der Anrechnungsbescheid werden ausschließlich an die Studierenden verschickt. Die Studierenden selbst müssen die Dokumente an das zuständige Prüfungsamt weiterleiten (nur das Anerkennungsschreiben) und in AlmaWeb bzw. Uni-Assist hochladen (nur den Anrechnungsbescheid).
Die Anerkennung von Modulen für den Wahlbereich sowie Schlüsselqualifikationen übernimmt der Prüfungsausschuss des Instituts für Romanistik. Bitte konsultieren Sie vorher Ihren Berater für den B. A. und M. A. Romanische Studien.
Diese Anerkennungen betreffen die Studiengänge B. A. und M. A. und können im laufenden Semester erfolgen. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit der unten genannten Beraterin. In der Regel ist nur ein Kurzantrag nötig, der direkt in der Sprechzeit gestellt werden kann. Die Anerkennung erfolgt innerhalb von 3 Wochen und wird direkt an das zuständige Prüfungsamt weitergeleitet.
Diese Anerkennungen erfolgen nach Abschluss des Teilstudiums auf der Basis Ihres vor dem Auslandsaufenthalt erstellten Studienplans (Learning Agreement). Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Die Anerkennung erfolgt innerhalb von drei Wochen und wird direkt an das zuständige Prüfungsamt weitergeleitet.
Der gemäß LAPO I für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen in den Lehramtsfächern Französisch, Spanisch und Italienisch obligatorische dreimonatige Auslandsaufenthalt wird vom Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) geprüft und anerkannt. Er kann in Form von Schul- oder Arbeitsaufenthalten bereits vor dem Studium erbracht worden sein. Während des Studiums kann er in Form von Praktika oder Studienabschnitten im Ausland absolviert werden.
Die Anerkennungen von Praktika übernehmen die Praktikumsberaterinnen und -berater des Instituts für Romanistik.
Diese Anerkennungen erfolgen nach Abschluss des Praktikums auf der Basis des vorab gestellten Praktikumsantrags und der entsprechenden Praktikumsnachweise. Vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin. Die Anerkennung erfolgt innerhalb von drei Wochen.