Sie wollen sich für einen romanistischen Studiengang im Bachelor, Master oder Lehramt mit Staatsexamen bewerben? Hier erfahren Sie alles zu unseren Fristen und Modalitäten.
Online-Bewerbung
Auf den zentralen Seiten unserer Universität finden Sie Informationen für nationale Studierende und Informationen für internationale Studierende zur Online-Bewerbung.
Geforderte Fachspezifischen Kenntnisse
- Sie benötigen für die Zulassung einen Abiturabschluss oder ein äquivalentes Zeugnis.
- Die Studienkomponente Französistik setzt Französischkenntnisse mindestens auf Niveau B1 voraus. Sie können diese Sprachkenntnisse durch das Abiturzeugnis (Französisch als zweite oder dritte Fremdsprache) im Rahmen Ihrer Bewerbung in den Universitätsportalen nachweisen. Wenn Sie einen solchen Nachweis nicht besitzen, können Sie an einem Feststellungstest an unserem Institut teilnehmen. Wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Studienberatung.
- Die Studienkomponenten Hispanistik, Italianistik und Lusitanistik können ohne fremdsprachliche Voraussetzungen studiert werden. Im Verlauf des Studiums sind bestimmte Fristen zum Erwerb von Grundkenntnissen A2 in den gewählten Sprachen (Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch) einzuhalten, soweit Sie diese nicht bereits mitbringen.
- Bewerbende ohne Latein können das Studium beginnen, müssen aber bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit im 5. Semester einen Nachweis über Lateinkenntnisse (entspricht etwa dem Kleinen Latinum) erbringen. Dazu gibt es am Sprachenzentrum der Universität die kostenlose Möglichkeit. Wenn Ihr Schulzeugnis Latein mit ausreichender Stundenzahl ausweist, können wir Ihnen nach der Immatrikulation auch die nötigen Kenntnisse bestätigen.
Sie benötigen für die Zulassung ein Zeugnis über einen ERSTEN STUDIENABSCHLUSS (Bachelor) in den Bereichen Philologie / Linguistik / Literaturwissenschaft / Kulturstudien mit einem romanistischen Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten. Es genügt auch eine Bestätigung Ihres zuständigen Prüfungsamtes, dass dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann.
Sie müssen außerdem einen schriftlichen Bescheid über die sogenannte FACHLICHE ZUGANGSPRÜFUNG bei Ihrer Online-Bewerbung hochladen. Diesen erhalten Sie über unser Institut. Bitte reichen Sie dazu bei unserem Sekretariat bis zum 15. Juli das ausgefüllte Formular ein. Für einen positiven Bescheid benötigen Sie:
- einen Nachweis über „Lateinkenntnisse“ (entsprechend etwa dem Kleinen Latinum). Falls Sie keinen Nachweis besitzen, können Sie derzeit mit der Auflage zugelassen werden, dass „Lateinkenntnisse“ bis zur Anmeldung der Masterarbeit erbracht werden müssen. Am Sprachenzentrum der Universität gibt es dazu die kostenlose Möglichkeit.
- je nach Schwerpunktwahl innerhalb des Masters einen Nachweis über folgende Sprachkenntnisse
- Frankreich und Frankophonie: Französisch B2 bei Immatrikulation.
Französisch C1 ist bis zur Ausgabe des Themas der Masterarbeit nachzuweisen. - Lateinamerika: Spanisch B2 und Portugiesisch B1 bei Immatrikulation.
Spanisch C1 und Portugiesisch B2 sind bis zur Ausgabe des Themas der Masterarbeit nachzuweisen. - Französistik / Hispanistik: Französisch B2 und Spanisch B2 bei Immatrikulation.
Französisch C1 und Spanisch C1 sind bis zur Ausgabe des Themas der Masterarbeit nachzuweisen. - Französistik / Italianistik: Französisch B2 und Italienisch B1 bei Immatrikulation.
Französisch C1 und Italienisch B2 sind bis zur Ausgabe des Themas der Masterarbeit nachzuweisen. - Französistik / Lusitanistik: Französisch B2 und Portugiesisch B1 bei Immatrikulation.
Französisch C1 und Portugiesisch B2 sind bis zur Ausgabe des Themas der Masterarbeit nachzuweisen. - Hispanistik / Italianistik: Spanisch B2 und Italienisch B1 bei Immatrikulation.
Spanisch C1 und Italienisch B2 sind bis zur Ausgabe des Themas der Masterarbeit nachzuweisen. - Hispanistik / Lusitanistik: Spanisch B2 und Portugiesisch B1 bei Immatrikulation.
Spanisch C1 und Portugiesisch B2 sind bis zur Ausgabe des Themas der Masterarbeit nachzuweisen. - Italianistik / Lusitanistik: Italienisch B1 und Portugiesisch B1 bei Immatrikulation.
Italienisch B2 und Portugiesisch B2 sind bis zur Ausgabe des Themas der Masterarbeit nachzuweisen.
- Frankreich und Frankophonie: Französisch B2 bei Immatrikulation.
- Sie benötigen einen Abiturabschluss oder ein äquivalentes Zeugnis. Der Studiengang ist örtlich zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass es eine begrenzte Zahl an Studienplätzen gibt und aus der Zahl der Gesamtbewerbenden diejenigen mit dem besten Abiturdurchschnitt zugelassen werden. In den letzten Studienjahren konnten alle Bewerbenden berücksichtigt werden.
- Sie benötigen Französischkenntnisse auf Niveau B2. Der Nachweis erfolgt mit Ihrem Abiturzeugnis: Französisch muss mindestens als zweite Fremdsprache von der 7. bis zur 12./13. Klasse nachgewiesen werden. Ein Leistungskurs ist nicht nötig.
- Außer dem Abiturzeugnis akzeptieren wir Zertifikate offizieller Sprachschulen. Legen Sie diese am besten VOR Ihrer Online-Bewerbung bei der Leiterin unserer Sprachabteilung Französisch zur Erstüberprüfung vor.
Bewerbende müssen im zweiten Studienjahr eines regulären Lehramtsstudiengangs Deutsch und Französisch an Gymnasien an der Universität Leipzig immatrikuliert sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Webseite des Instituts für Germanistik.
- Sie benötigen einen Abiturabschluss oder ein äquivalentes Zeugnis. Der Studiengang ist örtlich zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass es eine begrenzte Zahl an Studienplätzen gibt und aus der Zahl der Gesamtbewerbenden diejenigen mit dem besten Abiturdurchschnitt zugelassen werden. In den letzten Studienjahren konnten alle Bewerbenden berücksichtigt werden.
- Sie benötigen Spanischkenntnisse auf Niveau A2. Der Nachweis erfolgt mit Ihrem Abiturzeugnis: Spanisch muss als zweite oder dritte Fremdsprache mit mindestens 4 Jahren Unterricht nachgewiesen werden.
- Außer dem Abiturzeugnis akzeptieren wir Zertifikate offizieller Sprachschulen. Legen Sie diese am besten VOR Ihrer Online-Bewerbung bei der Leiterin unserer Sprachabteilung Spanisch zur Erstüberprüfung vor.
Seit Wintersemester 2020/21 immatrikulieren wir in das Lehramtsstudium Italienisch erstmalig OHNE geforderte sprachliche Vorkenntnisse. Um der relativ schnellen Progression in unseren Sprachkursen folgen zu können, ist es jedoch von Vorteil, wenn Sie bereits eine romanische Fremdsprache gut beherrschen.
FAQ
Das bedeutet, dass es eine begrenzte Zahl an Studienplätzen gibt und aus der Zahl der Gesamtbewerbenden diejenigen mit dem besten Abiturdurchschnitt zugelassen werden. Diese Beschränkung gilt an der Romanistik nur im Lehramt Gymnasium Französisch und Lehramt Gymnasium Spanisch. In den letzten Studienjahren konnten alle Bewerbenden zugelassen werden.
Wenn Sie kein Abiturzeugnis vorlegen können, aber gute Französisch- oder Spanischkenntnisse haben, kontaktieren Sie bitte die Leiterinnen unserer Sprachabteilungen. Falls nötig, bieten wir eine Feststellungsprüfung für Bewerbende an.
- Bis spätestens zur Anmeldung der Abschlussprüfung (Erstes Staatsexamen) müssen Sie beim Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) ENTWEDER das Latinum ODER zwei moderne Fremdsprachen auf Niveau C1 und Niveau B2 nachweisen. Eine Fremdsprache davon kann Ihre studierte Lehramtssprache (Französisch, Spanisch oder Italienisch) sein.
- Falls Sie sich dafür entscheiden sollten, das Latinum nachzuholen, so haben Sie am Sprachenzentrum der Universität dazu kostenlos die Möglichkeit.
„LATEINKENNTNISSE“ im B. A. und im M A. sind obligatorisch und können NICHT ERSETZT werden. Sie können aber derzeit im Laufe des Studiums NACHGEHOLT werden. Bewerbende ohne Latein müssen bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit im 5. Semester einen Nachweis über „Lateinkenntnisse“ (entsprechend etwa dem Kleinen Latinum) erbringen. Dazu gibt es am Sprachenzentrum der Universität die kostenlose Möglichkeit. Sie können den offiziellen Nachweis "Lateinkenntnisse" auch an einer externen Sprachschule erwerben.
- Ja, diese Vorkenntnisse werden Ihnen anerkannt. Sie brauchen die entsprechenden Sprachkurse nicht mehr zu besuchen. Sie müssen jedoch zum Erwerb Ihrer Leistungspunkte an bestimmten Pflichtprüfungen (die ggf. auch unter Ihrem sprachlichen Niveau liegen können) teilnehmen. Dies gilt auch für Muttersprachlerinnen und Muttersprachler.
- Wenn Sie Einzelfragen zur Anerkennung Ihrer Sprachkenntnisse in Französisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch haben, dann wenden Sie sich bitte an die Leiterinnen unserer Sprachabteilungen.
Für die Anrechnung von Leistungen aus anderen Studiengängen und gegebenenfalls für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist der PRÜFUNGSAUSSCHUSS unseres Institutes zuständig. Der Prüfungsausschuss stellt Ihnen auf Ihren schriftlichen Antrag hin einen so genannten ANRECHNUNGSBESCHEID aus. Kontaktieren Sie den Prüfungsausschuss bitte rechtzeitig, wenn Sie eine Anrechnung zum Zweck der Online-Bewerbung brauchen.