Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die fachdidaktischen Module vor, die Sie während Ihres Lehramtsstudiums am Institut für Anglistik belegen werden.

Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die fachdidaktische Ausbildung in den Staatsexamensstudiengängen für die Lehrämter an Gymnasien, an Oberschulen und für Sonderpädagogik, gültig ab dem 01. Oktober 2019.

Studierende mit dem Abschlussziel Lehramt Grundschule informieren sich über ihre grundschuldidaktischen Lehrveranstaltungen und die schulpraktischen Studien im Fach Englisch sowie den entsprechenden Prüfungsmodalitäten auf den Internetseiten des Instituts für Pädagogik und Didaktik im Elementar- und Primarbereich/Juniorprofessur für Grundschuldidaktik Englisch.

Die Module der Fachdidaktik Englisch im Überblick

04-ANG-1201 Teaching English I (Fachdidaktik Englisch I)
04-ANG-1202 Practical School Placement II/III (Schulpraktische Studien II/III)
04-ANG-2201 Teaching English II (Fachdidaktik Englisch II)
04-ANG-2202 Practical School Placement IV/V (Schulpraktische Studien IV/V)

Die Lehrveranstaltungen des Moduls 04-ANG-1201 (Teaching English I) werden in der Regel im 5. Semester belegt. Die Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreiche Abschluss der Module 04-ANG-1101 und 04-ANG-1301. Das Modul 04-ANG-1202 (Practical School Placement II/III) wird im 6. und 7. Semester angeboten. Die Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreiche Abschluss des Moduls 04-ANG-1201. Die Belegung des Moduls 04-ANG-2201 (Teaching English II) ist für das 7. Semester vorgesehen, kann aber alternativ auch im 9. Semester geschehen. Die Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreiche Abschluss des Moduls 04-ANG-1201. Das Modul 04-ANG-2202 (Practical School Placement IV/V) kann frühestens ab dem 7. Semester absolviert werden, beziehungsweise immer erst dann, wenn das Modul 04-ANG-1202 (Practical School Placement II/III) erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Module 04-ANG-1202 und 04-ANG-2202 können nicht im gleichen Semester belegt werden.

Hinweise zu den Veranstaltungszeiten finden sich im jeweils aktuellen Vorlesungsverzeichnis.

Die Lehrveranstaltungen der Fachdidaktik Englisch im Einzelnen

(Zur Erläuterung: VL = Vorlesung, SEM = Seminar)

04-ANG-1201: Teaching English I (Fachdidaktik Englisch I)

1201-1 VL Introduction to English Language Pedagogy
1201-2 SEM Planning for the EFL classroom

Die Lehrveranstaltungen 1201-1 (VL Introduction to English Language Pedagogy) und 1201-2 (SEM Planning for the EFL classroom) werden in jedem Wintersemester angeboten. Das Bestehen der Klausur in diesem Modul ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Modul 04-ANG-1202. Ein Abweichen von der Reihenfolge der Module ist nicht möglich.

Modulprüfung

Im Modul 04-ANG-1201: Teaching English I findet am Ende des Wintersemesters eine Klausur im Umfang von 90 Minuten statt, die sich auf die Inhalte der Vorlesung Introduction to English Language Pedagogy (1201-1) und des Seminars Planning for the EFL-Classroom (1201-2) bezieht. Das Bestehen der Klausur ist die unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung zum Modul 04-ANG-1202 (Practical School Placement II/III). Bei Nichtbestehen wird eine erste Wiederholungsprüfung am Ende des nachfolgenden Sommersemesters angeboten. Eine zweite Wiederholung ist dann wieder am Ende des darauf folgenden Wintersemesters möglich.

04-ANG-1202: Practical School Placement II/III

1202-1 SEM TEFL: From Theory to Practice
1202-2 Schulpraktische Studien II/III (Tagespraktikum)

Die Schulpraktischen Studien II/III werden im Sommer- und Wintersemester angeboten. Sie müssen im Fach Englisch von allen Studierenden der Lehrämter an Gymnasien und Oberschulen absolviert werden. Studierende der Sonderpädagogik absolvieren die Schulpraktischen Studien II/III im Bereich der Sonderpädagogik.

Modulprüfung

Das Modul 04-ANG-1202: Practical School Placement II/III kann im Sommer- und Wintersemester absolviert werden. Es besteht aus dem Seminar TEFL: From Theory to Practice und den Schulpraktischen Übungen II/III (Tagespraktikum). Da die Plätze für das Tagespraktikum mit den Leipziger Schulen abgestimmt werden müssen, ist eine Anmeldung zu diesem Modul bereits Mitte des vorherigen Semesters erforderlich. Nähere Angaben zum Anmeldeprozess erhalten Sie in den Lehrveranstaltungen des Moduls 04-ANG-1201 und im Bereich „Aktuelles“ auf der Homepage des Instituts.

In den Schulpraktischen Studien II/III führen alle Teilnehmenden in der Regel jeweils zwei Unterrichtsversuche durch. Die Leistungen im Tagespraktikum müssen mindestens ausreichend sein. Das bedeutet, dass zumindest eine der gehaltenen Stunden als ausreichend eingestuft werden muss. Die Betreuungsperson kann gegebenenfalls eine zusätzlich zu unterrichtende Stunde für den erfolgreichen Abschluss des Tagespraktikums ansetzen. Eine Benotung erfolgt nicht. Das Tagespraktikum wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Weitere Hinweise zum Tagespraktikum können dem Punkt „Schulpraktische Studien II/III“ dieser Internetseite entnommen werden.

Das Seminar TEFL: From Theory to Practice muss zwingend parallel zu den Schulpraktischen Studien II/III belegt werden.

04-ANG-2201: Teaching English II (Fachdidaktik Englisch II)

2201-1 VL Elaborating ELT Methods and Approaches
2201-2 SEM Literature, Culture and Media in the EFL Classroom

Die Lehrveranstaltungen 2201-1 (Elaborating ELT Methods and Approaches) und 2201-2 (Literature, Culture and Media in the EFL-Classroom) werden in jedem Wintersemester angeboten.

Modulprüfung

Das Modul 04-ANG-2201: Teaching English II weist als Prüfungsform eine Projektarbeit aus. Die Prüfungsleistung besteht aus einer mündlichen Präsentation der Projektarbeit mit einer Dauer von 10 – 15 Minuten. Diese Prüfungsleistung wird dem Seminar Literature, Culture and Media in the EFL Classroom zugeordnet. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Die Prüfungsleistung wird benotet. Nähere Einzelheiten werden in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben.

04-ANG-2202: Practical School Placement IV/V

2202-1 Schulpraktische Studien IV/V (Blockpraktikum)

Die Schulpraktischen Studien IV/V müssen im Fach Englisch von allen Studierenden der Lehrämter an Gymnasien und Oberschulen absolviert werden. Studierende der Sonderpädagogik absolvieren die Schulpraktischen Studien IV/V im Bereich der Sonderpädagogik. 

Modulprüfung

Beim Modul 04-ANG-2202: Practical School Placement IV/V handelt es sich um ein vierwöchiges Blockpraktikum. Die Anforderungen an das Blockpraktikum in der Fachdidaktik Englisch können dem Punkt „Schulpraktische Studien IV/V“ dieser Internetseite entnommen werden. Das Modul beinhaltet als Prüfungsleistung ein „Praktikumsportfolio“. Das Praktikumsportfolio enthält Nachweise der unterrichteten und hospitierten Stunden, eine Einschätzung der Leistung des Praktikanten/der Praktikantin durch den Mentor/die Mentorin sowie eine offizielle Bestätigung des Praktikums durch die Schulleitung und eine kriteriengeleitete Reflexion in Bezug auf das durchgeführte Praktikum. Das Praktikumsportfolio ist 8 Wochen nach Praktikumsbeginn einzureichen und wird mit bestanden beziehungsweise nicht bestanden bewertet. 

Dem Praktikumsportfolio ist die offizielle Bescheinigung über das durchgeführte Praktikum mit der Unterschrift und dem Stempel der Schule beizufügen. Weiterhin wird eine circa einseitige Einschätzung zu den Leistungen des Praktikanten von seinem Mentor beziehungsweise einer Mentorin mit der Adresse der Schule, dem Namen des Mentors oder der Mentorin, einem Datum und der Unterschrift des Mentors oder der Mentorin erwartet. Darüber hinaus sind die Listen der unterrichteten und hospitierten Stunden im Praktikum im Original beizuheften. Diese beiden Listen müssen jeweils von den entsprechenden Lehrkräften, bei denen hospitiert wurde, beziehungsweise vom Mentor oder von der Mentorin abgezeichnet werden. 

Entspricht das Praktikumsportfolio in inhaltlicher/fachlicher beziehungsweise formaler Hinsicht nicht den Anforderungen, so ist die Prüfungsleistung nicht bestanden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch eine Wiederholung des gesamten Blockpraktikums angeordnet werden. Insbesondere ist dieses auch dann der Fall, wenn die zuvor genannten offiziellen Dokumente dem Praktikumsportfolio bei Abgabe nicht beigeheftet sind.

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