Die Bewerbung für den Studiengang M. A. Konferenzdolmetschen erfolgt in zwei Schritten. Wir beschreiben hier, wie Sie sich richtig bewerben.
Bewerbungsschritte
- Schritt eins – Anmeldung zur Eignungsprüfung
Mit der Eignungsprüfung wird die fachliche Eignung für den Studiengang nachgewiesen. Das Bestehen der Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zur Eignungsfeststellungsprüfung anmelden. Ausführliche Informationen zur Anmeldung und den Anmeldefristen finden Sie im Merkblatt zur Eignungsfeststellungsprüfung.
Bewerbende mit internationalem Hochschulabschluss laden wir zum Nachtermin im September ein. Voraussetzung für die Einladung ist die Bestätigung durch uniassist e. V., dass die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang vorliegen. - Schritt zwei – Bewerbung für den Studienplatz
Wie Sie sich bewerben, ist davon abhängig, ob Sie Ihr Abitur in Deutschland oder im Ausland abgelegt haben. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Studirendensekretariats, welches Bewerbungsverfahren für Sie persönlich zutrifft.
Hinweis zur Zulassung
Der Masterstudiengang M. A. Konferenzdolmetschen ist ein Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung. Sofern Sie sich nicht über uniassist e. V. oder die Stabsstelle Internationales bewerben müssen, empfehlen wir, die Bewerbung für den Studienplatz erst abzuschicken, wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben.
Die Zulassungsbescheide werden vom Studentensekretariat nach Eingang der Bewerbungsunterlagen laufend verschickt. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. So ist es möglich, dass Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, ohne dass Sie die Eignungsfeststellungsprüfung absolviert oder bestanden haben. Aus dem vorläufigen Immatrikulationsbescheid lassen sich keine Ansprüche auf Immatrikulation oder Zulassung zur Eignungsprüfung nach Ablauf der Anmeldefrist ableiten.