Die Bachelorarbeit am Ende des Studiums ist die erste umfangreiche wissenschaftliche Arbeit. Die Anfertigung erfolgt studienbegleitend im fünften und sechsten Semester. Hier haben wir die wichtigsten Informationen zur Bachelorarbeit für Sie zusammengefasst.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Studierende liest in einem Buch und arbeitet am Laptop.
Foto: Colourbox

Die Bachelorarbeit kann angemeldet werden, wenn 110 Leistungspunkte erreicht wurden. Die Bearbeitungszeit beträgt 23 Wochen (vgl. Paragraph 20 Prüfungsordnung B. A. Translation). Alle Prüfungsberechtigten des Instituts für Angewandte Linguistik und Translation (IALT) können Bachelorarbeiten betreuen.  

  • Als zweite prüfende Person kann eine externe Prüferin oder ein externer Prüfer gewählt werden. 
  • Es gibt keine zentrale Themenliste, Wünsche der Studierenden können bei der Themenwahl berücksichtigt werden.
  • Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von ca. 30 bis 40 Seiten (ohne Gliederung, Literaturverzeichnis, Anhänge usw.).

Die Beantragung der Bachelorarbeit ist bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen im Prinzip jederzeit möglich. Der aufgeführte Zeitplan muss eingehalten werden, wenn das Zeugnis bis zum Ende des sechsten Fachsemesters vorliegen soll.

  1. Vereinbaren Sie ein Thema mit der oder dem Betreuenden.
  2. Die Beantragung der Bachelorarbeit ist im Prinzip jederzeit möglich. Geben Sie den digital ausgefüllten Antrag bis 15. Dezember beim Prüfungsmanagement ab, wenn das Studium bis zum Ende des darauffolgenden Sommersemesters abgeschlossen sein soll.
  3. Das Prüfungsmanagement informiert Sie über die Bestätigung Ihres Antrags und teilt Ihnen den Beginn des Bearbeitungszeitraums mit. Sie erhalten ab der sechsten Kalenderwoche – spätestens bis 1. Februar – dazu eine E-Mail.
  4. Sie geben die Bachelorarbeit beim Prüfungsmanagement ab:
  • zwei gebundene Exemplare (Ring- oder Klebebindung); keine Schnellhefter oder Einlegemappen
  • elektronische Version: auf einem physischen Datenträger (USB-Stick) oder als hochgeladene PDF-Datei in Moodle
    → Lesen Sie hierzu das Merkblatt und wenden Sie sich an die Prüfenden. Sie können auch für die/den Zweitprüfenden einen Datenträger (USB-Stick) abgeben oder die Arbeit in ihrem/seinem Moodle-Kurs hochladen.
  • Die Abgabe per E-Mail ist nicht zulässig.

Die Bewertung Ihrer Arbeit liegt in der Regel acht Wochen nach Abgabe vor.

Ihrer Bachelorarbeit müssen Sie folgende Erklärung unterschrieben beifügen:

Ich erkläre hiermit, dass ich zur Anfertigung der vorliegenden Arbeit keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel und keine nicht genannte fremde Hilfe in Anspruch genommen habe. Mir ist bekannt, dass eine unwahrheitsgemäße Erklärung als Täuschung im Sinne von § 13 (3) in Verbindung mit § 22 (1) der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Translation an der Universität Leipzig vom 15.10.2018 gilt. Ich bestätige hiermit, dass die gedruckte Version mit der digitalen Version übereinstimmt.

Ort:
Datum:
Unterschrift:

Zur Orientierung dienen

Beachten Sie vor allem auch die Vorgaben des zuständigen Betreuenden/Prüfenden.

Zum Umgang mit KI beachten Sie bitte die Leitlinie zum Umgang mit der Nutzung generativer KI in Prüfungsleistungen an der Philologischen Fakultät der Universität Leipzig.

Das folgende Dokument informiert Sie über die Kriterien, die die Prüfer von Bachelorarbeiten anwenden und dient als Orientierungshilfe. Die Kriterien sind jedoch nicht verbindlich. Für Informationen zur Bewertung wenden Sie sich bitte an Ihre Prüfenden.

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um vier Wochen ist prinzipiell möglich, wenn die Verzögerung nachweislich nicht durch Ihr Verschulden verursacht wurde. Für die Beantragung ist das Formular zu verwenden, eine Stellungnahme des Betreuenden ist für die Genehmigung erforderlich. Kann die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht fristgerecht abgegeben werden, ist in jedem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen.

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