Bitte reichen Sie daher bei Bedarf die ausgedruckte "Bescheinigung für Arbeitgeber" im Prüfungsmanagement ein, solange diese noch ausgegeben wird.
Wird aufgrund der genannten Umstellung allein die Patientenbescheinigung in Papierform ausgestellt, ist diese ersatzweise als Nachweis einzureichen. Die auf dieser Bescheinigung ausgewiesene Diagnose der Erkrankung sollen die Studierenden vor dem Einreichen unkenntlich machen.
Diese und weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ des Studienbüros.