Hier stellen wir Ihnen Möglichkeiten zur Förderung des Studiums am Institut für Sorabistik vor.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zu sehen sind zwei Frauen, die sich die Hände reichen
Die Stiftung für das sorbische Volk ist eine zentrale Fördermöglichkeit am Institut für Sorabistik, Foto: Mošowa, Hromadkowa

Stipendien der Stiftung für das sorbische Volk

Die Stiftung für das sorbische Volk fördert Projekte mit dem Ziel, die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu erhalten und weiterzuentwickeln. U. a. vergibt Sie zwei verschiedene Stipendien:

  • 10-monatiges Stipendium für das Studium der Sorabistik an der Universität Leipzig für Studierende vorrangig aus dem östlichen Europa
  • Stipendium für Studierende der Fachrichtungen Sorabistik und Lehramt Sorbisch

 

Auszug aus der Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk

Die komplett Fassung finden Sie auf der Seite der Stiftung für das sorbische Volk.

M. Stipendien

Förderung eines Semesterstipendiums für das Studium der Sorabistik an der Universität Leipzig für Studenten vorrangig aus dem östlichen Europa

  1. Gegenstand der Förderung
    1. Es werden Stipendien für ein Teilstudium der Sorabistik an der Universität Leipzig vergeben.
    2. Die Vergabe dient der Förderung und Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses speziell im Bereich der Sorabistik.
  2. Zuwendungsempfänger
    1. Stipendien für ein Teilstudium der Sorabistik werden an Studenten vorrangig aus dem osteuropäischen Raum vergeben, die das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    2. Bewerbungsvoraussetzung ist der Abschluss des Grundstudiums (viertes Semester) der Slawistik oder verwandter Fachrichtungen an der Heimatuniversität.
  3. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
    1. Stipendien werden als nicht rückzahlbare monatliche Zuschüsse für die Dauer von 10 Monaten gewährt.
    2. Stipendien werden jährlich an maximal 3 Studenten vergeben. Das monatliche Grundstipendium beträgt 800 Euro, hinzu kommt ein Büchergeld von 50 Euro pro Semester.
  4. Verfahren
    1. Die Stipendien werden jährlich öffentlich zur Vergabe ausgeschrieben. Darin werden Antragsfristen, besondere Voraussetzungen und die der Bewerbung beizufügenden Unterlagen im Einzelnen benannt. Die Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen auch unter stiftung.sorben.com. zur Verfügung.
    2. Die Bewerbungen werden durch einen von der Stiftung für das sorbische Volk bestimmten sachverständigen Fachbeirat geprüft und bewertet. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien und die Durchführung des Förderverfahrens obliegt der Stiftung für das sorbische Volk.

Auszug aus der Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk

Die komplett Fassung finden Sie auf der Seite der Stiftung für das sorbische Volk.

Vergabe von Stipendien an Studierende der Fachrichtungen Sorabistik und Lehramt Sorbisch

  1. Gegenstand der Förderung
    1. Gefördert werden überdurchschnittliche Leistungen von Studierenden des Studienganges Philologie Fachbereich Sorabistik und der Lehramtsstudiengänge Sorbisch an der Universität Leipzig mit dem Ziel der Gewinnung von Führungsnachwuchs auf dem Gebiet der Bildung, der sorbischen Sprache und Kultur.
  2. Zuwendungsempfänger
    1. Zuwendungsempfänger sind Studierende der unter 1.1 genannten Studiengänge der Universität Leipzig nach Abschluss des zweiten Semesters.
  3. Zuwendungsvoraussetzungen
    1. Die Zuwendung wird nur gewährt, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
      – Studium der Philologie Fachbereich Sorabistik oder Studium eines Lehramtsstudienganges Sorbisch
      – Studienleistungen an der Universität Leipzig deutlich über dem Durchschnitt der jeweiligen Vergleichsgruppe (Studienrichtung)
      – ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0
      – gesellschaftliches Engagement im sorbischen öffentlichen Leben
      – Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung des Studiums vorgesehene Studienzeit (Regelstudienzeit).
  4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
    1. Stipendien werden als nicht rückzahlbare monatliche Zuschüsse für die Dauer von 12 Monaten gewährt.
    2. Das Stipendium beträgt 200 Euro im Monat.
    3. Die Bezugsdauer ist pro Student auf vier Semester begrenzt.
  5. Verfahren
    1. Die Stipendien werden jährlich zu Beginn des Sommersemesters öffentlich ausgeschrieben. Die Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen auch unter stiftung.sorben.com zur Verfügung.
    2. Der Antrag auf das Stipendium ist innerhalb der in der Ausschreibung gesetzten Frist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stiftung für das sorbische Volk einzureichen. Er muss folgende Unterlagen enthalten: Antragsformular, Kopien der Studienresultate und die Begründung der Zuwendungsvoraussetzungen.
    3. Die Bewerbungen werden durch einen von der Stiftung für das sorbische Volk bestimmten sachverständigen Fachbeirat geprüft und bewertet. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien und die Durchführung des Förderverfahrens obliegt der Stiftung für das sorbische Volk.
    4. Fallen innerhalb des Bewilligungszeitraumes Fördervoraussetzungen weg, erlischt der Anspruch auf Weiterzahlung des Stipendiums.