Sind Sie an der Durchführung eines Habilitationsvorhabens interessiert? Hier haben wir einige Informationen zusammengestellt. Gleichzeitig finden Sie hier eine Übersicht der abgeschlossenen Habilitationsverfahren von aktuellen und ehemaligen Angehörigen unseres Instituts.
Allgemeines zur Habilitation
Die Habilitation ist alternativ zu einer Juniorprofessur in der Regel die Voraussetzung, um sich in Deutschland (und einigen anderen Ländern) auf eine Professur bewerben zu können. Die Details zum Verfahren werden von der Habilitationsordnung der jeweiligen Fakultät geregelt (in diesem Fall der Ordnung der Philologischen Fakultät). Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erwerben Sie die Lehrbefähigung (mit Titel Dr. habil.) im angestrebten Fach. Auf Antrag können Sie zusätzlich die Lehrbefugnis (Venia legendi, Titel Privatdozentin/Privatdozent) erwerben; mit der Lehrbefugnis sind Lehrverpflichtungen im Umfang von zwei Semesterwochenstunden verbunden. Je nach Promotionsordnung ist die Habilitation auch Voraussetzung für die Betreuung oder Begutachtung von Dissertationen.
Habilitationsvorhaben
Sofern Sie Interesse an der Durchführung eines Habilitationsvorhabens in den von unserem Institut vertretenen Fachgebiet haben (mit einer angestrebten Lehrbefähigung/Lehrbefugnis in Allgemeiner Sprachwissenschaft bzw. Linguistik), sollten Sie sich zuerst fragen, ob Ihr Vorhaben an den Forschungskontext unseres Instituts anknüpft. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Sie laut Habilitationsordnung der Fakultät eine verbindliche Erklärung eines Professors oder einer Professorin der Philologischen Fakultät der Universität Leipzig vorweisen müssen, die Begutachtung der Habilitationsschrift zu übernehmen. Dies müsste bei einer Habilitation in dem von unserem Institut vertretenen Fachgebiet ein Professor oder eine Professorin unseres Instituts sein. Idealerweise haben Sie schon vor Beginn des Habilitationsvorhabens einen wissenschaftlichen Austausch mit Mitgliedern des Instituts gehabt.
Bei Einreichung der Habilitationsunterlagen müssen Sie in der Regel eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Bereich der Forschung sowie eine angemessene Lehrtätigkeit nachweisen können.
Habilitationsordnung
Die aktuelle Habilitationsordnung sieht vor, dass Sie drei Leistungen erbringen müssen:
- eine Habilitationsschrift (entweder als monographische Einzelschrift oder eine aus mehreren wissenschaftlichen Veröffentlichungen gleicher oder zusammenhängender
Thematik zusammengestellte kumultative Habilitationsschrift) - ein wissenschaftlicher Vortrag, für den Sie drei Themen aus dem Fachgebiet (jedoch nicht aus dem Themenkreis der Habilitationsschrift) vorschlagen müssen
- eine Lehrveranstaltung mit Diskurscharakter; sofern Sie bereits hinreichend Lehrerfahrung nachweisen können, können Sie beantragen, die Lehrveranstaltung durch die Vorlage eines Lehrkonzepts zu ersetzen.
Abgeschlossene Habilitationsverfahren
Jahr | Name | Titel der Habilschrift |
---|---|---|
2016 | Heck, Fabian | Non-monotonic derivations |
Pappert, Sandra | Zur Verfügbarkeit alternativer Argumentstrukturen beim Verstehen und Produzieren von Sätzen | |
2011 | Trommer, Jochen | Phonological aspects of Western Nilotic mutation morphology |
2004 | Meinunger, André | Bewegung: Beschränkungen und Auslöser |
Späth, Andreas | Determination im Satzkontext. Grammatische Voraussetzungen der Nominalreferenz in den artikellosen slawischen Sprachen im Vergleich zum Deutschen | |
2002 | Alter, Kai | Prosodie zwischen Sprachproduktion und -perzeption |
2000 | Dölling, Johannes | Systematische Bedeutungsvariationen: Semantische Form und kontextuelle Interpretation |