Als europäisches Förderprogramm bietet Erasmus+ vielfältige Möglichkeiten der Auslandserfahrung für Studierende, Lehrende und Hochschulpersonal. In diesem Rahmen kooperiert das Institut für Klassische Philologie mit Partneruniversitäten in Griechenland, Italien, Kroatien, Polen, Spanien und Zypern. Auf dieser Seite informieren wir Sie darüber, welche organisatorischen Abläufe Sie berücksichtigen müssen, um Ihr Erasmus+-Studium planen zu können.

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Mit dem Erasmus+ Programm lernen Sie unter anderem eine neue (Fach-)Kultur kennen. Foto: Colourbox

Die Mobilität von Studierenden stellt den Kern des Erasmus+-Förderprogramms dar: An einer europäischen Partneruniversität Ihrer Wahl können Sie (bis zu zwei Semester) Ihre Sprach- und Fachkenntnisse vertiefen und dabei eine neue (Fach-)Kultur kennenlernen. Ein Auslandssemester ist daher mit Nachdruck zu empfehlen, die Erasmus-Fachkoordinatorin am Institut für Klassische Philologie berät Sie gerne zum entsprechenden Programm.

Einige Fakten zum Auslandstudium mit Erasmus+:

  • Es richtet sich an immatrikulierte Studierende/Promovierende, die an der Universität Leipzig ihren Abschluss anstreben.
  • Es findet an Erasmus+-Partnerhochschulen Ihres Studienfachs statt. Sehen Sie sich dazu auch das Portal für Auslandsaufenthalte an.
  • Es gibt die Möglichkeit, ein länderbezogenes monatliches Erasmus+-Stipendiumzu beziehen.
  • Die Studiengebühren an Erasmus+-Partnerhochschulen werden Ihnen für Ihr Auslandsstudium erlassen.
  • Die Teilnahme am Programm ist unabhängig von Ihrer Nationalität.
  • Ihr Auslandsaufenthalt muss mindestens drei Monate dauern und kann je nach Vertragslage bis zu zwei Semester verlängert werden.

Organisatorische Informationen zum Erasmus+Auslandsstudieum finden Sie auf den Seiten des Stabsstelle Internationales.

Häufige Fragen

Grundsätzlich gilt:

Beim Antritt des Auslandsstudiums sollten Sie Ihr erstes Studienjahr abgeschlossen haben. Auslandsaufenthalte dürfen flexibel in Ihr Studium integriert werden, sprechen Sie aber rechtzeitig mit der Erasmus+-Fachkoordination über Ihre Pläne, damit der Auslandsaufenthalt zu einem für Ihren individuellen Studienverlauf sinnvollen Zeitpunkt erfolgen kann.

Das Institut für Klassische Philologie unterhält Erasmus+-Kooperationen mit folgenden Universitäten:

  • Griechenland – University of Ioannina
  • Griechenland – Ionische Universität Korfu
  • Griechenland - Aristotle University of Thessaloniki 
  • Italien – Universität Bologna
  • Italien – Universität Pisa
  • Italien - Universität Trentino

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen für ein Erasmus+-Studium sollten Sie zu folgenden Fristen bei der Erasmus+-Fachkoordinierenden abgeben:

  • Bewerbung zum Wintersemester des folgenden akademischen Jahres: Frist 15. Dezember
  • Bewerbung zum Sommersemester des folgenden akademischen Jahres: Frist 15. Juni

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Bewerbungsformular (bitte verwenden Sie die  Vorlage der Stabsstelle Internationales)
  • Motivationsschreiben/Begründung des Studienvorhabens
  • (wenn vorhanden) Sprachzeugnis zur Unterrichtssprache an der Partneruniversität
  • Notendurchschnitt (Transcript of Records)

Die Auswahl richtet sich nach Begründung des Studienvorhabens, Sprachkenntnissen der Unterrichtssprache (bzw. Motivation, diese zu lernen) und Notendurchschnitt.

Nominierung und Bewerbung an der Partnerhochschule

Sie erhalten vier bis sechs Wochen nach Bewerbungsfrist die Nominierungsbestätigung, mit der Sie sich auf ein Erasmus+-Stipendium beim Akademischen Auslandsamt bewerben können (siehe Erasmus+ Registrierung). Ihre Erasmus-Fachkoordinatorin gibt Ihre Nominierung an die Partnerhochschule weiter. Daraufhin erhalten Sie (meist per E-Mail) eine Aufforderung von der Gastuniversität zur Bewerbung, der Sie bitte bis zur angegebenen Frist mit den angeforderten Unterlagen nachkommen (wenn diese von der Partneruniversität festgelegte Frist von Ihnen nicht eingehalten wird, verfällt leider der Studienplatz).

Vergabe von Restplätzen an Studierende aus anderen Instituten/Fakultäten

Sind nach interner Bewerbung noch freie Plätze vorhanden, können diese an fachfremde Studierende vergeben werden. In diesem Fall stellt die Fachkoordinatorin am Institut für Klassische Philologie den Kontakt zur Partneruniversität her. Die Bewerberin oder der Bewerber wird wiederum all die fachlichen Aspekte seines Erasmus+-Studiums (Studienvereinbarung/Learning Agreement vor und während des Auslandsaufenthaltes; Anerkennungsbescheid/Recognition Results) mit der/dem Erasmus-Fachkoordinierenden an seinem Institut besprechen.

Registrierung für die Erasmus+ Förderung bei der Stabsstelle Internationales

Spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn müssen Sie sich online bei der Stabsstelle Internationales für das Erasmus+-Stipendium registrieren. Alle dazu nötigen Schritte und weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Erasmus+ Seite der Stabsstelle Internationales.

Beurlaubung

Wenn Sie sich beurlauben lassen möchten und/oder eine Freistellung vom Semesterbeitrag wünschen, informieren Sie sich bitte auf den zentralen Seiten der Universität Leipzig.

Auslands-BAFöG

Zusätzlich zur Erasmus-Förderung können Sie gegebenenfalls Auslands-BAföG beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt!

Weitere Informationen finden Sie beim Studentenwerk Leipzig und auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

1. Studienvorhaben absprechen

Sprechen Sie vor dem Auslandsaufenthalt mit der Erasmus+-Fachkoordinatorin ab, welche Kurse der ausländischen Gastuniversität auf Ihr Studium anerkannt werden können.

2. Eine Studienvereinbarung (Learning Agreement) erstellen

Bitte erstellen Sie diese nach Absprache mit der Erasmus+-Fachkoordination vor Antritt des Auslandsaufenthaltes. Ein Erklärvideo zur Erstellung der Studienvereinbarung finden Sie auf den zentralen Seiten unserer Universität. Während des Auslandsaufenthaltes können Änderungen zu der Studienvereinbarung unternommen werden.

3. Nach dem Auslandsaufenthalt: Anerkennung in die Wege leiten

Am Ende des Studienaufenthalts erhalten Sie eine Datenabschrift der Gasthochschule (Transcript of Records) über die absolvierten Veranstaltungen mit credits (ECTS) und Noten. Dieses Papier bildet die Grundlage für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen und soll bei der Erasmus-Fachkoordinatorin eingereicht werden.

Für die Anerkennung gelten folgende Kriterien:

  • die Lernergebnisse und Kompetenzen sind vergleichbar (s. Modulbeschreibung)
  • das Niveau der Studienstufe ist kompatibel
  • die Kurse passen in das Qualifikationsziel und Studienprofil Ihres Studienganges
  • der zu erbringende Arbeitsaufwand ist vergleichbar

Wichtig ist noch zu wissen, dass die Anerkennung der Studienleistungen kein automatisiertes Verfahren darstellt, sondern beim Prüfungsausschuss beantragt werden muss.

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