Hier erhalten Sie Informationen zu den Prüfungensterminen der Module und zur Staatsprüfung. Außerdem finden Sie hier die Kontaktdaten des Prüfungsausschusses und des Prüfungsamtes.

Aus organisatorischen Gründen melden Sie sich an unserer Fakultät mit der Anmeldung zu einem Modul gleichzeitig für die Prüfung an. Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und sich nicht fristgerecht vom Modul und den Prüfungen abmelden, ist der jeweils erste Prüfungstermin bindend. Bis vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit können Sie sich vom Modul und den Prüfungen abmelden. Eine Abmeldung danach ist nur über einen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Wenn Sie ohne wichtigen Grund nicht zu einer Prüfung erscheinen, wird diese mit der Note 5,0 bewertet.

1. Wiederholungsprüfung

Wenn Sie die erste Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie sich erneut im Prüfungsamt zur Wiederholungsprüfung anmelden. Sollten Sie an der ersten Prüfung wegen Krankheit oder einem anderen triftigen und bestätigtem Grund nicht teilgenommen haben sind Sie automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Bitte beachten Sie, dass Sie eine nicht bestandende Prüfung nur innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches wiederholen können.

 

2. Wiederholungsprüfung

Wenn Sie eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen, stellen Sie zuerst einen Antrag an den für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss. Stimmt dieser Ihrem Antrag zu, können Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin wiederholen. Melden Sie sich dafür aber erneut beim Prüfungsamt an.

Wichtig: Wenn Sie in diesem Semester eine zweite Wiederholungsprüfung ablegen müssen und diese noch nicht beantragt haben, tun Sie dies unverzüglich. Ohne diesen Antrag können Sie nicht an den Prüfungen teilnehmen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie den ersten angebotenen Prüfungstermin wahrnehmen müssen, spätestens aber innerhalb eines Jahres.

 

Im Krankheitsfall

Wenn Sie auf Grund von Krankheit nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, legen Sie Ihren Krankenschein bitte innerhalb von 3 Werktagen bei den zuständigen Mitarbeiter:innen des Prüfungsmanagements vor. Während der Sprechzeiten können Sie den Krankenschein persönlich abgeben, außerhalb können Sie diesen in die jeweiligen Briefkästen einwerfen. Alternativ können Sie ihn auch postalisch einsenden:

Prüfungsmanagement, (Name der Empfängerin)
IPF 140022
04081 Leipzig

Es zählt der Eingang des Krankenscheins im Original. Bitte geben Sie unbedingt folgende Daten mit an, sonst kann die Krankschreibung unter Umständen nicht richtig verbucht werden:

  • Vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • Modulnummer der anstehenden Prüfung
  • ggf. für welche Teilprüfung
  • Prüfungsdatum

Ihre Krankschreibung wird in AlmaWeb für die entsprechende Modulprüfung verbucht, einzusehen unter den Menüpunkten Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen.

Fristen für Hausarbeiten, Portfolios usw. werden gemäß der AU-Bescheinigung angepasst, Klausuren sowie mündliche Prüfungen als entschuldigt eingetragen und der Eintrag in die nächste Prüfungsrunde vorgenommen.  Im Falle einer Krankschreibung wird keine herkömmliche Verlängerung der Schreibzeit gewährt, sondern die Schreibzeit für die Dauer der Krankschreibung pausiert. Wird während der Prüfungsunfähigkeit weiter an der Arbeit geschrieben, zählt dies prüfungsrechtlich als Täuschung.

Bitte fragen Sie auf Grund der hohen Immatrikulationszahlen nicht noch einmal telefonisch oder per E-Mail nach dem Stand der Bearbeitung. Diese Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.

Informieren Sie über Ihre Krankschreibung auch Ihren Dozenten/Prüfer bzw. das Sekretariat des Institutes.

…und dann?

Sollten Sie für eine Modulprüfung krankgeschrieben sein, dann gilt für Sie auf Grund der Krankschreibung automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Für den nächsten Termin müssen Sie sich nicht noch einmal anmelden – das erledigen in diesem Fall die Prüfungsmanager:innen für Sie. Nehmen Sie an dem nächsten Termin unentschuldigt nicht teil, gilt dies als nicht bestandener Versuch.

Sie dürfen sich für das Modul und die Veranstaltungen nicht noch einmal elektronisch einschreiben. Unberührt davon können Sie dennoch an den Veranstaltungen teilnehmen, vorausgesetzt, der betreffende Modulverantwortliche oder Veranstaltungsdozent lässt Sie hierfür zu. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Nachweis der Prüfungsunfähigkeit (Krankschreibung) ab 2023

Ab 1. Januar 2023 wurde für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt, bei der die Arztpraxen die Daten der Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die zuständige Krankenkasse übermitteln und die Arbeitgeber:innen diese wiederum elektronisch abrufen.

Aktuell stellen die Arztpraxen vorübergehend zusätzlich eine Krankheitsbescheinigung für Patient:innen aus.

Durch diese neue Situation stellt sich nun die Frage, wie Studierende ihre krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nachweisen sollen, da es für die Universität derzeit noch keinen Zugang zu den elektronischen Bescheinigungen (eAU) gibt.

Für die aktuellen Prüfungsphasen werden wir – das Prüfungmanagement der Philologischen Fakultät und das des Lehramtsstudiums – bis auf Weiteres folgendes Verfahren praktizieren:

Bitte reichen Sie bei Bedarf die ausgedruckte Bescheinigung für Arbeitgeber im Prüfungsmanagement ein, solange diese noch ausgegeben wird.

Wird aufgrund der genannten Umstellung allein die Patientenbescheinigung in Papierform ausgestellt, ist diese „ersatzweise“ als Nachweis einzureichen. Die auf dieser Bescheinigung ausgewiesene Diagnose der Erkrankung sollen die Studierenden vor dem Einreichen unkenntlich machen.

 

Gesetzt den Fall, dass Sie die Abgabefrist aus anderen als gesundheitlichen Gründen, die sie selbst nicht zu verantworten haben, nicht einhalten können, kann eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist gewährt werden. Dies erfolgt bei Abschlussarbeiten z.B. im Umfang von bis zu vier Wochen. Sie beantragen dies bitte beim zuständigen Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer kurzen Stellungnahme der Betreuer:innen. Auch hier ist es von großer Wichtigkeit, dass die Prüfungsmanager:innen hierüber informiert werden, um die neuen Fristen ins System einzutragen.

Prüfungstermine

Die Modulprüfungen finden zu folgenden Terminen statt:

  • Modul  “Lateinische Prosa 1” 0-015-1002  

- Komplexklausur (Prof. Grossardt)                                                                                         Dienstag, 16.07.24, 9:00 - 11:00 Uhr, HS 12

 

  •   Modul “Lateinische Prosa 2”  04-015-1004 

-  Klausur Cicero/Syntax und Semantik (Dr. Kunz/Dr. Schollmeyer)                                            Montag, 15.07.24, 9.00 - 11:00  Uhr, HS 12

 

  •   Modul “Stilistik des Lateinischen”   04-057-2011

- Klausur  (Prof. Grossardt)                                                                                                    Montag, 01.07.24, 15:15 - 16:45 Uhr, SG 410

 

 

Weitere folgen!

Modulanmeldung/Abmeldung

  • Abmeldung von Modulen im SOMMERsemester 2024:

Das selbstständige Abmelden von Modulen und damit von den Prüfungen der Philologischen Fakultät ist im Sommersemester bis zum 08.06.24  möglich.

Die Abmeldung muss durch die Studierenden selbst in AlmaWeb durchgeführt werden. Dazu steht auch eine entsprechende Anleitung zur Verfügung, die Sie sich hier ansehen und herunterladen können.

Erfolgt keine Abmeldung bis zu diesem Zeitpunkt, sind die Studierenden verpflichtet, die Prüfung abzulegen. Weitere Informationen zum Thema "Modulabmeldung" finden Sie in den FAQ DES STUDIENBÜROS.

 

Bitte verwenden Sie dieses Formular für die Anmeldung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit und reichen Sie es im Prüfungsamt ein. Den Termin sprechen Sie bitte mit Ihrem Studienberater ab. 

Formular
PDF 115 KB

Prüfungsausschuss und Prüfungsamt

Hochschullehrer:innen:

  • Prof. Dr. Marcus Deufert (Klass. Philologie)
  • Prof. Dr. Peter Grossardt (Klass. Philologie, Vorsitz)

Wissenschaftliche Mitarbeitende:

  • Dr. Oliver Bräckel (GKR, Alte Geschichte)

Studierende: 

  • Laura Lüttig (GKR, Alte Geschichte)

Bitte stellen Sie Anträge an den Vorsitzenden:
Institut für Klassische Philololgie
Beethovenstrasse 15
04107 Leipzig

Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Prüfungsamt der Philologischen Fakultät sind für Sie zuständig:

  • Lehramt an Gymnasien Latein und Griechisch mit Staatsexamen
    Sophie Rönnecke
  • Griechisch-Lateinische Philologie, B.A., Wahlbereich, Schlüsselqualifikation
    Sabine Conrad
  • Klassische Antike. Geschichte und Literatur, M.A.
    Benjamin Banik

Academic Lab

Das Team des Academic Lab der Universität Leipzig unterstützt unsere Studierenden mit kostenfreien Beratungen und Workshops zu den Themen wissenschaftliches Schreiben und Arbeiten, zu qualitativen Methoden und Statistik sowie im Bereich digitaler Kompetenzen.

Website des Academic Lab

Beratungsangebote

Workshops (in Vorlesungszeit)  

 

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