Dieses Fach ist nur als Lehramtserweiterungsfach im Lehramt an Oberschulen wählbar.

Gegenstand des Lehramtserweiterungsfaches ist das Lehren und Lernen des Deutschen als Zweitsprache im Kontext Schule. Schwerpunkte stellen dabei sprachwissenschaftliche Aspekte, Methodik und Didaktik des Faches sowie der Bereich der Kulturstudien dar. Das Lehramtserweiterungsfach kann ab dem 3. Fachsemester studiert werden.

4. Mai 2024: Studieninformationstag
Wir laden Sie herzlich zu unserem Studieninformationstag ein! Schnuppern Sie einen Tag lang Campusluft, lauschen Sie spannenden Vorträgen zu unseren Studiengängen und lassen Sie sich rund um das Thema Studium beraten. Das Programm und alle Infos finden Sie auf unserer Webseite oder direkt in der Veranstaltungsapp.

Auf einen Blick

  • Studienrichtung

    Lehramt und Erziehungswissenschaften, Geistes- und Sprachwissenschaften
  • Studientyp

    grundständig
  • Abschluss

    Staatsexamen
  • Lehrsprache

    Deutsch
  • Studienform

    Vollzeit, Teilzeit
  • Studienbeginn

    Wintersemester
  • Zulassungsbeschränkung

    örtlich zulassungsbeschränkt
  • Regelstudienzeit

    9 Semester, abhängig vom indiv. Studienverlauf

  • Leistungspunkte

    80

  • NC

    Im letzten Auswahlverfahren erhielten alle Studienbewerberinnen und -bewerber einen Studienplatz.

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife

  • Einschreibung in einen Lehramtsstudiengang oder erfolgreicher Abschluss eines Lehramtsstudiengangs für die Oberschule (Staatsexamen, schulformspezifischer Master)

Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.

Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von einem Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologe) oder einem Facharzt für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend.

Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzte an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

 

  • keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich

Inhalte

Die Ausbildungsinhalte des Lehramtserweiterungsfaches Deutsch als Zweitsprache umfassen die Bereiche:

  • Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe
  • Forschungsfeld Deutsch als Zweitsprache
  • Interkulturelle Kommunikation
  • Mehrsprachigkeit
  • Migrationsforschung
  • Kompetenzentwicklung im DaZ-Unterricht
  • Lexikologie und Wortbildung
  • Didaktik/Methodik Deutsch als Fremd- und Zweitsprache
  • Durchgängige Sprachbildung 
  • Phonetik/Phonologie/Rhetorik
  • Kulturstudien
  • Zweitsprachenerwerb
  • Grammatik
  • Leistungsmessung
  • Unterrichtspraxis (Praktikum)

Das Lehramtserweiterungsfach wird als zusätzliches Fach in der bereits studierten Schulform studiert. Sie belegen Veranstaltungen des Faches Deutsch als Zweitsprache im Umfang von 80 LP (inklusive der Fachdidaktik). Um die Lehrbefähigung für das Lehramtserweiterungsfach zu erhalten muss auch in diesem Fach eine Abschlussprüfung erfolgreich absolviert werden.

Weitere Informationen zum Lehramtserweiterungsfach finden Sie online unter: uni-leipzig.de/lehramt.

  • ausschließlich als Lehramtserweiterungsfach studierbar (Abschluss wird bundesweit anerkannt)
  • vierwöchiges Blockpraktikum an einer Schule im In- oder Ausland
  • Auslandsaufenthalt während des Studiums ist möglich

Das Studium bietet Ihnen die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihren Fächern beziehungsweise Fachbereichen, die Lehrbefähigung im Fach Deutsch als Zweitsprache in Ihrer gewählten Schulform zu erwerben.  

Bewerbung

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07.
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS,  7. FS und 9. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS und 8. FS – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Anrechnungsbescheid, phoniatrisches Gutachten

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.