Nachricht vom

Den Namen zu ändern, ist in Deutschland nicht so leicht. Wir erklären die Gesetzeslage.

Heute ist ÄNDERE-DEINEN-NAMEN-TAG. Der Tag wurde ursprünglich 1987 in den USA eingeführt und ist dort unter “Get A Different Name Day” bekannt. Gewidmet ist der Tag denjenigen, welche sich unwohl mit ihrem Namen fühlen und wenigstens einen Tag im Jahr mal einen anderen Namen tragen wollen.

In der Realität ist es vor allem in Deutschland deutlich schwieriger, seinen Namen mal eben zu ändern. Änderungen werden durch das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, kurz NamÄndG, bestimmt. Unter §3 NamÄndG steht dazu, dass Namen nur geändert werden dürfen, “wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt”.

Das genaue Verfahren und mögliche Gründe werden durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz (NamÄndVwV) geregelt. Wenn ein Name zum Beispiel anstößig oder lächerlich klingt, dann ist eine Namensänderung möglich. Auch Schwierigkeiten bei der Schreibweise oder Aussprache, welche nachweislich für den Antragsteller zu einer Behinderung führen, sind gerechtfertigte Gründe. Ebenfalls kann im Zusammenhang mit der Einbürgerung einer Person, dessen Familienname geändert werden, wenn die Eingliederung des Antragstellers dadurch erleichtert wird.

Grundsätzlich wird bei einer Änderung des Namens das Interesse des Einzelnen, dem Interesse der Öffentlichkeit gegenübergestellt. Namen haben schließlich auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass Menschen voneinander unterscheidbar sind. Eine Entscheidung zur Änderung erfolgt deshalb nur bei schwerwiegenden und gut belegbaren Gründen.

Wir von der Namenberatungsstelle können bei Entscheidungen zur Änderung von Vor- oder Familiennamen gegebenenfalls mit einem Gutachten helfen, indem wir zum Beispiel die Eintragungsfähigkeit bestätigen .

Auch der Gesetzgeber hat mittlerweile erkannt, dass die aktuelle Gesetzeslage zum Erwerb und zur Änderungen von Namen in Deutschland zu kompliziert ist. Im Jahr 2018 wurde deshalb eine Gruppe von Experten und Expertinnen gegründet, welche Änderungsvorschläge erstellen sollte. In einem Eckpunktepapier erläuterte die Gruppe ihre Vorschläge. So soll zum Beispiel die Änderung eines Namens erleichtert werden. Änderungen sollen demnach alle 10 Jahre möglich sein, wobei der Wunsch des Namenträgers als Grund ausreichend sein soll. Dies soll nicht nur für Familiennamen, sondern auch für Vornamen gelten. Alle weiteren Vorschläge können hier nachgelesen werden: https://bit.ly/2wN7Jw1

In dieser Legislaturperiode wird es wohl eher nichts mehr mit der Veränderung. Wahrscheinlich werden die Änderungen aber in den nächsten Jahren angegangen.

Kein Ereignis gefunden! Es gibt keine gültige Fallback-PID (Liste) im Detail-Plugin