Sind Sie an der Durchführung eines Habilitationsvorhabens interessiert? Hier haben wir einige Informationen zusammengestellt. Gleichzeitig finden Sie hier eine Übersicht der abgeschlossenen Habilitationsverfahren von aktuellen und ehemaligen Angehörigen unseres Instituts.

Allgemeines zur Habilitation

Die Habilitation ist alternativ zu einer Juniorprofessur in der Regel die Voraussetzung, um sich in Deutschland (und einigen anderen Ländern) auf eine Professur bewerben zu können. Die Details zum Verfahren werden von der Habilitationsordnung der jeweiligen Fakultät geregelt (in diesem Fall der Ordnung der Philologischen Fakultät). Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erwerben Sie die Lehrbefähigung (mit Titel Dr. habil.) im angestrebten Fach. Auf Antrag können Sie zusätzlich die Lehrbefugnis (Venia legendi, Titel Privatdozentin/Privatdozent) erwerben; mit der Lehrbefugnis sind Lehrverpflichtungen im Umfang von zwei Semesterwochenstunden verbunden. Je nach Promotionsordnung ist die Habilitation auch Voraussetzung für die Betreuung oder Begutachtung von Dissertationen.

Habilitationsvorhaben

Sofern Sie Interesse an der Durchführung eines Habilitationsvorhabens in den von unserem Institut vertretenen Fachgebiet haben (mit einer angestrebten Lehrbefähigung/Lehrbefugnis in Allgemeiner Sprachwissenschaft bzw. Linguistik), sollten Sie sich zuerst fragen, ob Ihr Vorhaben an den Forschungskontext unseres Instituts anknüpft. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Sie laut Habilitationsordnung der Fakultät eine verbindliche Erklärung eines Professors oder einer Professorin der Philologischen Fakultät der Universität Leipzig vorweisen müssen, die Begutachtung der Habilitationsschrift zu übernehmen. Dies müsste bei einer Habilitation in dem von unserem Institut vertretenen Fachgebiet ein Professor oder eine Professorin unseres Instituts sein. Idealerweise haben Sie schon vor Beginn des Habilitationsvorhabens einen wissenschaftlichen Austausch mit Mitgliedern des Instituts gehabt.

Bei Einreichung der Habilitationsunterlagen müssen Sie in der Regel eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Bereich der Forschung sowie eine angemessene Lehrtätigkeit nachweisen können.

Habilitationsordnung

Die aktuelle Habilitationsordnung sieht vor, dass Sie drei Leistungen erbringen müssen:

  • eine Habilitationsschrift (entweder als monographische Einzelschrift oder eine aus mehreren wissenschaftlichen Veröffentlichungen gleicher oder zusammenhängender
    Thematik zusammengestellte kumultative Habilitationsschrift)
  • ein wissenschaftlicher Vortrag, für den Sie drei Themen aus dem Fachgebiet (jedoch nicht aus dem Themenkreis der Habilitationsschrift) vorschlagen müssen
  • eine Lehrveranstaltung mit Diskurscharakter; sofern Sie bereits hinreichend Lehrerfahrung nachweisen können, können Sie beantragen, die Lehrveranstaltung durch die Vorlage eines Lehrkonzepts zu ersetzen.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Grafik mit zwei Graduierten-Icons und einem Zeugnis-Icon
Habilitation (Symbolbild), Grafik Barbara Stiebels

Abgeschlossene Habilitationsverfahren

Jahr Name Titel der Habilschrift
2016 Heck, Fabian Non-monotonic derivations
  Pappert, Sandra Zur Verfügbarkeit alternativer Argumentstrukturen beim Verstehen und Produzieren von Sätzen
2011 Trommer, Jochen Phonological aspects of Western Nilotic mutation morphology
2004 Meinunger, André Bewegung: Beschränkungen und Auslöser
  Späth, Andreas Determination im Satzkontext. Grammatische Voraussetzungen der Nominalreferenz in den artikellosen slawischen Sprachen im Vergleich zum Deutschen
2002 Alter, Kai Prosodie zwischen Sprachproduktion und -perzeption
2000 Dölling, Johannes Systematische Bedeutungsvariationen: Semantische Form und kontextuelle Interpretation

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