Die Geschäftsführende Direktion vertritt die Interessen des Instituts nach außen. Der Institutsrat wählt ihn oder sie einmal im Jahr aus dem Kreise der Institutsratsmitglieder. Die Amtszeit beträgt zwölf Monate.

Die Geschäftsführende Direktion vertritt die Interessen des Instituts nach außen. Der Institutsrat wählt ihn oder sie einmal im Jahr aus dem Kreise der Institutsratsmitglieder. Die Amtszeit beträgt zwölf Monate.