Am Ende des Studiums steht die Bachelor- beziehungsweise die Masterarbeit. Hier informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass für wissenschaftliche Arbeiten in den Lehramtsstudiengängen gesonderte Regelungen gelten. Wir haben diese auf der Seite „Staatsprüfungen“ zusammengefasst.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Eine alte Schreibmaschine, auf dem eingelegten Blatt ist der Text "Time to Write" lesbar.
Zeit zum Schreiben, Foto: Colourbox

Anmeldetermine für die Bearbeitung Ihrer Bachelor- oder Masterabschlussarbeit:

  • für den Abschluss im Wintersemester 2024/2025: 13. Juni 2024
  • für den Abschluss im Sommersemester 2025: 17. Dezember 2024

Bachelorarbeit

Die verbindlichen rechtlichen Regelungen für die Bachelorarbeit finden Sie im § 19 der Prüfungsordnung für Bachelor Anglistik. Darüber hinaus stellen wir Ihnen hier weitere Richtlinien und konkrete Rahmentermine für die Erstellung der Bachelorarbeit vor.

Betreuungsberechtigt sind grundsätzlich alle am Institut für Anglistik angestellten Lehrkräfte in den von ihnen vertretenen Lehr- und Forschungsgebieten. Eine Betreuung oder Begutachtung kann jedoch abgelehnt werden, wenn sie auf Grund von Überlastung in den vorgegebenen Fristen nicht gewährleistet ist.
Sie können die Lehrkräfte nach ihren Forschungsprojekten befragen (beziehungsweise sich dazu auf deren Webseiten informieren) und dann gemeinsam Ihr Thema entwickeln, oder Sie gehen mit einem eigenen Vorschlag in die Sprechstunde der potentiellen Betreuerin oder des potentiellen Betreuers. Diese werden auf der Basis ihrer Erfahrungen gemeinsam mit Ihnen das Thema modifizieren, erweitern, einschränken oder unverändert akzeptieren, so dass es dem Niveau und dem Zeitrahmen einer Bachelorarbeit angemessen ist. Von den Betreuerinnen oder Betreuern erhalten Sie auch Vorschläge, wer für die Zweitbegutachtung in Frage käme.
Wir empfehlen ausdrücklich, dass Sie sich noch vor der offiziellen Themenvergabe einen Überblick über die relevante Literatur verschaffen. Dies kann in vielen Fällen weitere Impulse für die Konkretisierung des Themas geben, in anderen Fällen aber auch dazu führen, dass man sich doch lieber ein anderes Arbeitsgebiet sucht. Nach der offiziellen Vergabe durch den Prüfungsausschuss kann das Thema nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben werden.

Wir empfehlen, zu Beginn des 5. Semesters Kontakt mit den möglichen Betreuerinnen oder Betreuern aufzunehmen, um ausreichend Zeit für die endgültige Themenfestlegung zu haben. Die offizielle Themenvergabe durch den Prüfungsausschuss soll im 5. Semester des BA-Studiengangs bis zum 15. Dezember erfolgen.

  • Antragsformular: Bestätigung des Arbeitsthemas durch die Betreuerin oder den Betreuer und Einverständnis des Zweitgutachters oder der Zweitgutachterin
  • Einreichen des Formulars bei Frau Golembiewski/Frau Unbekannt im Prüfungsmanagement
  • Abgabetermin berechnet sich wie folgt: 23 Wochen Bearbeitungszeit plus eine zusätzliche Woche für die Weihnachtspause (bei Themenvergabe am 15. Dezember ist die Arbeit am 1. Juni des Folgejahres einzureichen)
  • Bei Beantragung einer Verlängerung Ihrer Bearbeitungszeit nutzen Sie bitte das hier verlinkte Formular.
  • Bewertungsverfahren bei B. A. Anglistik nicht länger als 8 Wochen

Die Ausgabe des Themas erfolgt nur an Studierende, die in ihrem Studiengang mindestens 120 Leistungspunkte nachweisen können. Hierbei werden die im 5. Semester belegten Module mit einbezogen, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sind. Sollten nach der Abgabe der Arbeit immer noch keine 120 Leistungspunkte erreicht sein, wird die Arbeit zwar bewertet, aber die damit verbundenen 10 Leistungspunkte werden noch nicht vergeben.
Wenn die oben genannten Fristen nicht eingehalten werden, kann nicht garantiert werden, dass das Bachelorzeugnis bis zum Ende des 6. Semesters vorliegt.

In der Bachelorarbeit ist ein fachspezifisches Thema nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, wobei eine eigenständige, kritische Stellungnahme und Auseinandersetzung mit dem Thema erwartet wird.

  • in englischer Sprache
  • fristgerecht in zwei gedruckten, gebundenen Exemplaren sowie in digitaler Form beim Prüfungsamt einzureichen
  • enthält eine Erklärung, dass die Arbeit selbstständig und nur unter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel verfasst wurde. Einen entsprechenden Textvorschlag für diese Erklärung finden Sie hier.
  • Umfang: circa 30 bis 40 Normseiten mit anderthalbfachem Zeilenabstand
  • Bibliografie muss in der Regel mindestens 15 Titel enthalten. Die Verteilung zwischen gedruckten Titeln und Internet-Quellen hängt vom Thema ab und sollte mit dem Betreuer oder der Betreuerin abgesprochen werden.
  • einheitliche Zitierweise

Genauere Hinweise und Empfehlungen entnehmen Sie bitte den Stylesheets.

Für die Benotung schätzen die Gutachterinnen oder Gutachter die Arbeit sowohl nach inhaltlichen als auch formalen Kriterien ein, wobei die Wichtung unterschiedlich ausfallen kann. Diese Kriterien beinhalten:

  • Aufarbeiten des Forschungsstandes, Methode, Theoriegehalt, Argumentation, Struktur, erreichtes Erkenntnisziel, Eigenleistung
  • Bibliographie, Zitierweise, Referenzen, Kompetenz in der verwendeten Sprache, Stil.

Masterarbeit

Die verbindlichen rechtlichen Regelungen für die Masterarbeit finden Sie in der Prüfungsordnung Ihres Masterstudiengangs. Darüber hinaus erhalten Sie im Folgenden weitere Richtlinien und konkrete Rahmentermine für die Erstellung der Masterarbeit.

Betreuungsberechtigt sind grundsätzlich alle am Institut für Anglistik fest angestellten Lehrkräfte in den von ihnen vertretenen Lehr- und Forschungsgebieten (Präferenz: Professoren und Professorinnen). Eine Betreuung oder Begutachtung kann jedoch abgelehnt werden, wenn sie auf Grund von Überlastung in den vorgegebenen Fristen nicht gewährleistet ist.
Sie können die Lehrkräfte nach deren Forschungsprojekten befragen (beziehungsweise sich dazu auf deren Webseiten informieren) und dann gemeinsam Ihr Thema entwickeln oder Sie gehen mit einem eigenen Vorschlag in die Sprechstunde der potentiellen Betreuerin oder des potentiellen Betreuers. Diese werden auf der Basis ihrer Erfahrungen gemeinsam mit Ihnen das Thema modifizieren, erweitern, einschränken oder unverändert akzeptieren, so dass es dem Niveau und dem Zeitrahmen einer Masterarbeit angemessen ist. Von den Betreuerinnen oder Betreuern erhalten Sie auch Vorschläge, wer für die Zweitbegutachtung in Frage käme.
Wir empfehlen ausdrücklich, dass Sie sich noch vor der offiziellen Themenvergabe einen Überblick über den relevanten Forschungsstand verschaffen. Dies kann in vielen Fällen weitere Impulse für die Konkretisierung des Themas geben, in anderen Fällen aber auch dazu führen, dass man sich doch lieber ein anderes Arbeitsgebiet sucht. Nach der offiziellen Vergabe durch den Prüfungsausschuss kann das Thema nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben werden.

Wir empfehlen, spätestens zu Beginn des 3. Semesters Kontakt mit den möglichen Betreuerinnen oder Betreuern aufzunehmen, damit Sie ausreichend Zeit für die endgültige Themenfestlegung haben. Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt auf Antrag des Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin über den Prüfungsausschuss spätestens im dritten Semester zum Ende der Vorlesungszeit.

  • Antragsformular: Bestätigung des Arbeitsthemas durch die Betreuerin oder den Betreuer und Einverständnis des Zweitgutachters oder der Zweitgutachterin
  • Einreichen des Formulars bei Frau Golembiewski/Frau Unbekannt im Prüfungsmanagement
  • Abgabetermin berechnet sich wie folgt: 23 Wochen Bearbeitungszeit plus eine zusätzliche Woche für die Weihnachtspause
  • Bewertungsverfahren bei M. A. Global British Studies nicht länger als 6 Wochen

Die Ausgabe des Themas erfolgt nur an Studierende, die in ihrem Studiengang mindestens 90 Leistungspunkte nachweisen können. Sollten nach der Abgabe der Arbeit immer noch keine 90 Leistungspunkte erreicht sein, wird die Arbeit zwar bewertet, aber die damit verbundenen 30 Leistungspunkte werden zunächst nicht vergeben.
Wenn die oben genannten Fristen nicht eingehalten werden, kann nicht garantiert werden, dass das Masterzeugnis bis zum Ende des 4. Semesters vorliegt.

Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen umfassenden Problemzusammenhang aus seinem beziehungsweise ihrem Fach selbstständig in wissenschaftlicher Breite und analytischer Tiefe nach dem relevanten Forschungsstand zu bearbeiten.

  • in englischer Sprache
  • fristgerecht in zwei gedruckten, gebundenen Exemplaren sowie in digitaler Form beim Prüfungsamt einzureichen
  • enthält eine Erklärung darüber, dass die Arbeit selbstständig und nur unter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel verfasst wurde. Einen entsprechenden Textvorschlag für diese Erklärung finden Sie hier.
  • Umfang: circa 50-60 Normseiten mit anderthalbfachem Zeilenabstand.
  • Bibliografie muss in der Regel mindestens 30 Titel enthalten. Die Verteilung zwischen gedruckten Titeln und Internet-Quellen hängt vom Thema ab und sollte mit dem Betreuer oder der Betreuerin abgesprochen werden.
  • einheitliche Zitierweise

Genauere Hinweise und Empfehlungen entnehmen Sie bitte den Stylesheets.

Für die Benotung schätzen die Gutachterinnen oder Gutachter die Arbeit sowohl nach inhaltlichen als auch formalen Kriterien ein. Diese beinhalten:

  • Aufarbeiten des Forschungsstandes, Methodik, Theoriegehalt, Argumentation, Struktur, erreichtes Erkenntnisziel, Eigenleistung
  • Bibliographie, Zitierweise, Referenzen, Kompetenz in der verwendeten Sprache, Stil.

Themenangebote der Abteilungen

Die Abteilungen des Instituts haben einige Beispiele von Themen zusammengestellt, die in Abschlussarbeiten von interessierten Studierenden bearbeitet werden könnten. Selbstverständlich sind andere Vorschläge jederzeit willkommen. Wenn Sie Interesse haben, nehmen Sie bitte Kontakt per E-Mail zu einem der Dozentinnen oder Dozenten auf oder kommen sie besser gleich zu einer der Sprechstunden.

Leitfäden der Abteilungen/Stylesheets

Die Abteilungen haben zum Teil eigene Leitfäden für wissenschaftliche Arbeiten erstellt. Sie finden sie an dieser Stelle und auf den Abteilungsseiten zum Download.

 

Bei den folgenden Stylesheets handelt es sich um gekürzte Versionen des Arbeitsmaterials, das Peter Tosic für das Modul „Anglistische Schlüsselqualifikation“ zusammengestellt hat. Welche der beiden grundsätzlichen Zitierweisen (Autor-Titel oder Autor-Datum) Sie für Ihre Abschluss- und Hausarbeiten nutzen sollen, erfahren Sie von Ihrem jeweiligen Betreuer oder Ihrer Betreuerin beziehungsweise Seminarleiter oder Seminarleiterin.

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