Mit der Masterarbeit am Ende des Studiums weisen Sie nach, dass Sie ein Thema selbstständig wissenschaftlich bearbeiten können. Hier haben wir die wichtigsten Informationen zur Masterarbeit zusammengefasst.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Masterarbeit mit Stoffeinband und goldenen Lettern
Foto: Christian Hüller

Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt studienbegleitend in der Regel im dritten und vierten Semester.

Die Beantragung der Masterarbeit ist im Prinzip jederzeit möglich. Der untenstehende Zeitplan muss eingehalten werden, wenn das Zeugnis zum Ende des darauffolgenden Sommersemesters vorliegen soll. Die Bearbeitungszeit beträgt 23 Wochen. (vgl. Paragraph 19 Prüfungsordnung Master Translatologie). 

  • Alle Prüfungsberechtigten des Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie (IALT) können Masterarbeiten betreuen.
  •  Als zweite prüfende Person kann eine externe Prüferin oder ein externer Prüfer gewählt werden. Es gibt keine zentrale Themenliste. Ihre Wünsche können bei der Themenwahl berücksichtigt werden.
  • Die Masterarbeit hat einen Umfang von ca. 50 bis 90 Seiten (ohne Gliederung, Literaturverzeichnis, Anhänge usw.). Abweichungen und Begrenzungen sind je nach Betreuer und Thema definierbar.

  1. Vereinbaren Sie ein Thema mit der oder dem Betreuenden.
  2. Geben Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (pdf) bis 15. Oktober im Prüfungsamt ab (wenn das Studium bis zum Ende des darauffolgenden Sommersemester abgeschlossen sein soll). Bitte geben Sie mit dem Antrag auch die Einwilligungserklärung (pdf) für die Nennung auf der Webseite und die Ausleihe der Masterarbeit ab.  
  3. Das Prüfungsamt informiert Sie über die Bestätigung Ihres Antrags und teilt Ihnen den Beginn des Bearbeitungszeitraums mit. Sie erhalten spätestens bis 1. Dezember dazu eine E-Mail.
  4. Sie geben die Masterarbeit im Prüfungsamt ab.
  • Die Arbeit muss gebunden sein – Ringbindung oder Klebebindung. Schnellhefter oder Einlegmappen sind nicht zulässig. Sie müssen drei gebundene Exemplare abgeben.
  • Die elektronische Version kann auf einem physischen Datenträger (CD oder USB-Stick) abgegeben oder in Moodle hochgeladen werden. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, lesen Sie das Merkblatt und wenden Sie sich an die Prüfenden. Sie können auch für die/den Zweitprüfenden einen Datenträger (CD oder USB-Stick) abgeben oder die Arbeit in ihren/seinen Moodle-Kurs hochladen. Die Abgabe per E-Mail ist nicht zulässig.

Die Bewertung Ihrer Arbeit liegt in der Regel acht Wochen nach Abgabe vor.

Legen Sie der Arbeit folgende eigenhändig unterschriebene Erklärung bei:

Ich erkläre hiermit, dass ich zur Anfertigung der vorliegenden Arbeit keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel und keine nicht genannte fremde Hilfe in Anspruch genommen habe. Mir ist bekannt, dass eine unwahrheitsgemäße Erklärung als Täuschung im Sinne von § 13 (3) in Verbindung mit § 21 (1) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Translatologie an der Universität Leipzig vom 09.01.2015 gilt.

Ort:
Datum:
Unterschrift:

Das folgende Dokument informiert Sie über die Kriterien, die die Prüfer von Masterarbeiten anwenden, und dient als Orientierungshilfe. Die Kriterien sind jedoch nicht verbindlich. Für Informationen zur Bewertung wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuer.

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um sechs Wochen ist prinzipiell möglich, wenn die Verzögerung nachweislich nicht durch Ihr Verschulden verursacht wurde. Für die Beantragung ist das Formular (pdf) zu verwenden. Außerdem ist eine Stellungnahme des Betreuenden für die Genehmigung erforderlich. Kann die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht fristgerecht abgegeben werden, ist in jedem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen.

Richtlinien für wissenschaftliches Arbeiten

Zur Orientierung dienen

Beachten Sie vor allem auch die Vorgaben des zuständigen Betreuenden/Prüfenden.

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