Hier finden Sie Antworten rund um den Binationalen Masterstudiengang Fachübersetzen Arabisch-Deutsch.
Über welches Portal Sie sich bewerben müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihren vorherigen Abschluss erworben haben.
- Wenn Sie Ihr vorheriges Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen haben oder anstreben:
Bewerben Sie sich direkt über Almaweb. - Wenn Sie Ihr vorheriges Hochschulstudium NICHT in Deutschland abgeschlossen haben oder anstreben: Bewerben Sie sich über uni-assist e. V.
Dort werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Gleichwertigkeit der Abschlüsse geprüft. Dieser Service kostet 75 Euro. Die Bewerbungsfrist an der Universität Leipzig endet in beiden Fällen jeweils zum 31.05. - Wenn Sie Ägypter oder Ägypterin sind: Bewerben Sie sich bitte an unserer Partneruniversität Ain Shams in Kairo. Informationen zum dortigen Bewerbungsprozess erfragen Sie bitte per E-Mail.
Sie müssen Sprachkenntnisse auf Niveau C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sowohl für das Arabische als auch für das Deutsche nachweisen. Wenn Sie im Wahlbereich eine weitere Sprache belegen möchten, sind dafür ebenfalls Kenntnisse auf C1-Niveau erforderlich. Welche Zertifikate anerkannt werden, finden Sie auf der Webseite zu den Zugangsvoraussetzungen („Zugangsvoraussetzungen“ > „Sprachkenntnisse“).
Nein, für den Sprachtest im Rahmen der Zulassungsprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Alle grundsätzlich geeigneten Kandidaten, deren Bewerbungsunterlagen fristgerecht vollständig eingegangen sind, werden automatisch eingeladen.
Ja, das zweite Semester muss an unserer Partneruniversität Ain Shams in Kairo absolviert werden. Ohne dieses obligatorische Auslandssemester können Sie den Studiengang nicht abschließen. Es ist folglich auch nicht möglich, sich für dieses Semester Module von anderen Universitäten im In- oder Ausland anrechnen zu lassen.
Unser Projekt wird zwar vom DAAD gefördert, es ist aber nicht garantiert, dass alle Studierenden dieses Studiengangs ein Stipendium erhalten. Aus der Zulassung zum Studium ergibt sich also kein Anspruch auf ein Stipendium.
Für jedes DAAD-Förderprogramm gelten Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten sind. So ist beispielsweise grundsätzlich keine DAAD-Förderung im Heimatland der Studierenden zulässig.
Je nachdem, worum es geht, sind folgende Personen für Sie zuständig:
- Organisatorisches: Sheeren Münch-Schmitt
- Fachberatung Arabisch: Dr. Kristina Stock
- Prüfungsangelegenheiten: Sabine Steinhagen
An der Universität Leipzig herrscht keine allgemeine Anwesenheitspflicht. Ob Sie das Lehrangebot annehmen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen.
Die Regelungen in Kairo weichen von denen an der Universität Leipzig ab. An der Universität Ain Shams dürfen Sie höchstens zwei Mal pro Veranstaltung entschuldigt fehlen (gemessen an den Semesterwochenstunden; bei Blockseminaren ist das einmalige Fehlen vermutlich schon zu viel). Dafür ist eine offizielle Begründung vorzulegen, z. B. ein ärztliches Attest. Bei Überschreitung der zulässigen Fehlstunden können Sie von den Prüfungen ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt das Auslandssemester als nicht ordnungsgemäß abgeschlossen und das Stipendium kann zurückgefordert werden.
Wenn Sie jedoch ein Stipendium erhalten und durch Modulprüfungen durchfallen und keine regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen nachweisen können, kann das gesamte Stipendium zurückgefordert werden.
Ja. An der Universität Leipzig können Sie grundsätzlich zwei Urlaubssemester beantragen, bei Schwangerschaft, Kindererziehung oder schwerer Erkrankung auch mehr. Sie finden den Antrag auf der Webseite des Studierendensekretariats. Er muss bis Ende Juli für das Wintersemester bzw. bis Ende Januar für das Sommersemester eingereicht werden. Gleichzeitig informieren Sie bitte auch die die Partnereinrichtung in Kairo.
Im Falle eines Doppelstudiums können Sie sich auch für die Dauer des Auslandssemesters in beiden Studiengängen beurlauben lassen. Da Sie trotzdem Prüfungsleistungen abgelegen können, hat dies keine Auswirkungen auf Ihr DAAD-Stipendium (sofern Sie ein ordentliches Studium an der Partneruniversität nachweisen können).
Wenn Sie an der Universität Leipzig immatrikuliert sind und ihre Regelstudienzeit um mindestens vier Semester überschreiten, werden Langzeitstudiengebühren fällig. Die einzige Möglichkeit, diese Gebühren zu vermeiden, ist – abgesehen natürlich von dem erstrebenswerten rechtzeitigen Studienabschluss – eine fristgerecht beantragte Beurlaubung.