Wer in Sachsen für ein Gericht oder eine Behörde dolmetschen oder übersetzen möchte, muss dem Oberlandesgericht in Dresden für die Beeidigung außer dem einschlägigen Abschluss einen Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache vorlegen. Wer also ein Studium ohne den Schwerpunkt Rechtssprache abgeschlossen hat, kann diese Kenntnisse durch das Besuchen der Weiterbildung erwerben.
Das Seminar begann am 27. Juni mit der Begrüßung der Teilnehmenden durch die Referenten, Daniel Steffens, Rechtsanwalt und Doktorand an der Universität Leipzig, und Frau Prof. Dr. Tinka Reichmann, Professorin für Dolmetschwissenschaft und Rechtstranslatologie am IALT. Die Teilnehmenden, welche alle im Bereich des Dolmetschens oder Übersetzens tätig sind und mit verschiedenen Sprachen arbeiten, wurden dann in die Rechtstranslatologie sowie in relevante Bereiche des Strafrechts, Zivilrechts und Öffentlichen Rechts eingeführt. Die Lehrveranstaltungen schlossen mit einer Prüfung ab. In einer feierlichen Übergabe am Ende des letzten Seminartages konnte den Teilnehmenden ihre Bescheinigungen überreicht werden – ein erfolgreicher Abschluss eines gelungenen Seminars. Im kommenden Frühjahr soll die Weiterbildung erneut stattfinden.