Seit Mai 2017 gelten bei der Einrichtung, Evaluation, Begehung und Zertifizierung von Studiengängen sowie Änderungen von Studiendokumenten das Qualitätsmanagement-Handbuch der Universität Leipzig. Auf dieser Seite stellen wir die verschiedenen Gremienwege und ihre Anforderungen dar.

 

Laden Sie sich hier das offizielle QUALITÄTSMANAGEMENT-HANDBUCH der Universität Leipzig als PDF-Datei herunter. (Stand: Mai 2017)

 

Um die einzelnen Aufgaben übersichtlich darstellen zu können, verweisen wir hier für jeden Arbeitsbereich auf eine eigene Unterseite, auf der zusammengefasst dessen notwendigen Arbeits

Aus dem QMH zitiert (S. 66 f, Hervorhebungen durch Studienbüro):

Das Qualitätsmanagement der Universität Leipzig begreift Lehre und Studium als eine soziale Praxis, die über die Interaktion von Studierenden und Lehrenden und (damit) aus dem Zusammenspiel komplexer Kontexte und vielfältiger Einflussgrößen entsteht. Übereinkünfte über die „Qualität“ von Lehre und Studium sind folglich Ergebnis diskursiver Prozesse, in die unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Ansprüche eingehen. Vor diesem Hintergrund sind Konflikte möglich und können produktiv gewendet werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Beschwerden und Konflikte offen benannt, kollegial verhandelt und insgesamt ziel- und sachorientiert ausgetragen werden. Dann können Beschwerden und Konflikte im Sinne einer lernenden Organisation immer wieder als Anlass einer Selbstvergewisserung und Aktualisierung von Übereinkünften über „Qualität“, aber auch als Ressource für die Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen, Module und Studiengängen fruchtbar gemacht werden.

Um diesen Anspruch an den Umgang mit Beschwerden und Konflikten einzulösen, sollte deren Bearbeitung und Lösung möglichst nah am zur Diskussion stehenden Gegenstand ansetzen. Konkret bedeutet dies, dass zunächst alle Ebenen eines Studiengangs und deren Akteure sukzessive die Möglichkeit erhalten und ergreifen sollten, vor Ort Lösungen auszuhandeln. Gelingt dies auf einer Ebene nicht, wird die jeweils nächsthöhere Ebene involviert, womit innerhalb der Fakultät aufsteigende Deeskalationsstufen durchschritten werden. 

Eine im Sinne des Konfliktmanagements besonders herausgehobene Rolle kommt an der Universität Leipzig der Studienkommission zu. Sie berät die Dekanin bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes, ist in der Erstellung und Änderung von Studiendokumenten involviert, aktiv an der Konzeption und Durchführung von Studierendenbefragungen beteiligt und diskutiert im Kontext des Lehrberichtswesens die Selbstberichte von Studiengängen einerseits und die darauf bezogenen studentischen Stellungnahmen der Fachschaftsräte andererseits. 

Indem die jeweils zuständige StuKo also alle wesentlichen Prozesse der Einrichtung, Durchführung und Weiterentwicklung von Studiengängen maßgeblich begleitet, führt sie strukturell studiengangs- und fakultätsbezogene Sichten paritätisch zusammen, baut stabile Erfahrungen im Umgang zwischen Statusgruppen und mit Konflikten auf, womit sie als fakultätsinterne Plattform des Konfliktmanagements prädestiniert ist.

In diesem Verständnis springen zentrale Instanzen des Konfliktmanagements (Rektorat) dann an, wenn ein Konflikt innerhalb einer Fakultät auch von der Fakultätsleitung und damit der höchsten Konfliktmanagementinstanz innerhalb einer Fakultät nicht gelöst werden kann. Die Funktion des Rektorates ist es dann, über Moderation und Eingriffe in die Rahmenbedingungen des Konflikts eventuelle Blockaden zu lösen, die fakultätsinterne Reaktionsmuster und damit die Konfliktbewältigung innerhalb der Fakultät behindern. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, dass – so die Notwendigkeit gegeben ist – auch das Rektorat selbst die Initiative ergreift und sich aktiv als Moderatorin in Konfliktlagen einer Fakultät einschalten kann.

In begründeten Ausnahmefällen können zudem Beschwerden (seitens der Studierenden) auch direkt im jeweils zuständigen Studienbüro bzw. bei der Studiendekanin eingebracht werden. Die Aufarbeitung einer solchen Beschwerde nimmt ihren Ausgangspunkt in der Kommunikation mit der von der Beschwerde betroffenen Lehrenden bzw. dem in Rede stehenden Studiengang. Im Dialog werden die Hintergründe der Beschwerde diskutiert, die Standpunkte aller Betroffenen eruiert und Lösungsvorschläge erarbeitet.

Die Bewertung, inwieweit tatsächlich ein begründeter Ausnahmefall vorliegt und also vom Regelverfahren des Beschwerde- und Konfliktmanagements abgewichen werden soll, obliegt der Fakultätsleitung. Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, wird der Vorgang jener Ebene der Fakultät überantwortet, die originär zuständig ist.

In jedem Falle wird der Vorgang adäquat dokumentiert und geht als Element des Qualitätsmanagements in den Lehrbericht der Fakultät ein. Ggf. wird die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen in geeigneter Weise (z. B. im Zuge der Evaluation) nachgehalten.