Die folgenden Beiträge beschreiben, welche Arten von FKVn es gibt, welche Bestandteile sie beinhalten sollten und wer die unterstützenden Ansprechpartner sind.

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Vernetzung, Foto: Colourbox

Allgemeines

Fächerkooperationsvereinbarungen (FKVn) regeln üblicherweise die Öffnung von Modulen oder einzelnen Lehrveranstaltungen für fachfremde Studierende. FKVn sind Voraussetzung für die Aufnahme fachfremder Lehrangebote in das Curriculum eines Studiengangs. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich vorrangig auf regelmäßige Kooperationen 

  • innerhalb einer Fakultät der Universität Leipzig (Regelfall A) und
  • auf Kooperationen zwischen Instituten verschiedener Fakultäten der Universität Leipzig (Regelfall B).

Fächerkooperationsvereinbarungen regeln zumeist den Export/Import ganzer Module. Darüber hinaus sind aber auch der Export/Import einzelner Lehrveranstaltungen sowie das gemeinsame Anbieten von Modulen, an denen mehrere Kooperationspartner beteiligt sind, möglich. Die einmalige, unregelmäßige und/oder informelle Zusammenarbeit einzelner Lehrender bedarf keiner Formalisierung. 

Bei Kooperationen mit anderen Hochschulen innerhalb und außerhalb Deutschlands tritt stets die Universität Leipzig als oberster Kooperationspartner auf. Hierfür gelten jedoch besondere Regeln für Vorgehen und Formalitäten.

Vorgehen bei Fächerkooperationsvereinbarungen

Fächerkooperationsvereinbarungen werden in der Regel von Institutsräten und/oder Studiengangsverantwortlichen initiiert. Wenn sich die beteiligten Institute über die Kooperation einig und die personellen Kapazitäten für eine solche dauerhafte Kooperation vorhanden sind, sollten sich die jeweiligen Verantwortlichen der Institute an die zuständigen CurricularmanagerInnen in den Studienbüros wenden.

Diese erarbeiten das notwendige Dokument, welches dann im Fakultätsrat (Regelfall A) bzw. in den beiden Fakultätsräten (Regelfall B) besprochen wird. Wenn die Fächerkooperation befürwortet wird, so wird das Dokument in zweifacher Ausfertigung von den Geschäftsführenden DirektorInnen der beteiligten Institute (Regelfall A) bzw. den DekanInnen der beiden beteiligten Fakultäten (Regelfall B) unterzeichnet. Eine Kopie verbleibt im Dekanat/in den Dekanaten bzw. Studienbüros.

Wenn die Fächerkooperationsvereinbarungen Angelegenheiten regeln, die für das Curriculum eines Studienganges entscheidend sind (z.B. Pflicht- oder Wahlpflichtmodule in einem Studiengang), so sind sie i.d.R. bei der Einreichung von Einrichtungs- oder Änderungsanträgen zu diesem Studiengang mit einzureichen. Üblicherweise werden sie dann gleichzeitig mit den betroffenen Studiendokumenten im Fakultätsrat verhandelt.

Für die inner- und interfakultären Fächerkooperationsvereinbarungen werden Muster von der Zentralen Verwaltung bereitgestellt (siehe: www.uni-leipzig.de/intranet/zentralverwaltung/akademische-verwaltung/akademische-angelegenheiten/studiendokumente-beispielordnungen.html). Eine FKV enthält mindestens Angaben:

  • zu den beteiligten Instituten und betroffenen Studiengängen,
  • zu den betroffenen Modulen und/oder Lehrveranstaltungen (inkl. Namen, Modulnummern und Turnus),
  • zur Anzahl der aufzunehmenden Studierenden.

Zudem kann eine Kündigungsfrist vereinbart werden. Dies wird insbesondere empfohlen, wenn die importierten Module bzw. Lehrveranstaltungen curricular verankert sind. Diese Kündigungsfrist sollte mindestens drei Semester betragen, um den Gremienweg beschreiten zu können, falls ein sich änderndes importiertes Modul im eigenen Curriculum fest verankert ist (Stichtage: 31. März bzw. 30. September).

Auch wenn ein betroffenes Modul bzw. eine betroffene Lehrveranstaltung nicht im Curriculum verankert ist, sollte geklärt sein, welche Teilnahmevoraussetzungen die fachfremden Studierenden gegebenenfalls erfüllen müssen und ob das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Einschreibeprozess überprüft werden soll.

Konsequenzen von Fächerkooperationsvereinbarungen

Der Abschluss von FKVs beinhaltet für alle Partner die Verpflichtung, die darin gemachten Zusagen auch einzuhalten. So sind die getroffenen Zusagen bei der Semesterplanung zu beachten: dies betrifft z.B. Absprachen zur Stundenplanung und das Freihalten der notwendigen Kapazitäten. Dabei ist es organisatorisch einfacher, ganze Module zu öffnen als fachfremde Studierende nur in einzelne Lehrveranstaltungen aufzunehmen. Wenngleich es für letzteren Fall natürlich gute Gründe geben kann, so sollte dennoch auch hier der Modulgedanke bedacht werden. 

Zu beachten ist zudem, dass die Integration von fachfremden Modulen und/oder Lehrveranstaltungen ins eigene Curriculum bedeuten kann, dass etwaige Änderungen in den Herkunftsstudiengängen auch den eigenen Studiengang betreffen. Das bedeutet, dass hier also der Gremienweg regulär beschritten werden muss, um eine Änderungssatzung zu erwirken.

AnsprechpartnerInnen

  • für Fragen rund um FKVs innerhalb der Universität Leipzig:
    • Verfassen der Dokumente und Gremienweg: CurricularmanagerInnen der jeweiligen Studienbüros
    • Einschreibungsangelegenheiten: SemesterplanerInnen der jeweiligen Studienbüros
  • für Fragen rund um Fächerkooperationen mit internationalen Partnern: Akademisches Auslandsamt der Universität Leipzig
  • für Fragen rund um Fächerkooperationen mit regionalen (z.B. eine andere sächsische Hochschule) und nationalen (z.B. eine andere deutsche Hochschule außerhalb Sachsens) Partnern: Sachgebiet 21 (Akademische Angelegenheiten) der Universität Leipzig

Checkliste Fächerkooperationsvereinbarungen

Die folgenden Punkte sollten beim Erarbeiten einer FKVs beachtet werden:

  • curriculare Kooperationen nicht nur auf einzelnen Personen aufbauen,
  • lieber ganze Module statt einzelner Lehrveranstaltungen anbieten,
  • ggf. Teilnahmevoraussetzungen beachten/formulieren,
  • in Studiengängen bei einzelnen Lehrveranstaltungen auf gleiche Titel achten,
  • Kündigungsfrist vereinbaren,
  • Pflichtmodule möglichst selbst anbieten und nicht durch Kooperation,
  • regelmäßig mit Kooperationspartnern kommunizieren (auf organisatorischer und inhaltlicher Ebene), ggf. in Rücksprache mit dem Studienbüro Änderungen vornehmen.