Was kann das Studienbüro für die Institute tun? Auf dieser Seite werden häufig nachgefragte Themen näher beleuchtet.

In diesem Kapitel erfahren Sie alles über Fächerkooperationsvereinbarungen (FKV), insbesondere:

  • Allgemeines: Was regeln FKV?
  • Vorgehen: Wer macht was mit wem?
  • Inhalte: Was sollte in einer FKV geregelt sein?
  • Konsequenzen: Was bedeutet eine FKV für meinen Studiengang?

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Dieser Abschnitt behandelt eine der Kernaufgaben des Studienbüros: Das Anfertigen und Ändern von Ordnungsdokumenten der Fakultät.

Das hier vorgestellte Verfahren beschreibt die Notenverbuchung durch die Prüfenden über AlmaWeb. Bei Einsprüchen gegen die Notenvergabe sind wie bisher die jeweiligen korrigierten Prüfungsarbeiten (Klausur, Hausarbeit usw.) Grundlage einer Entscheidung über den Einspruch.

Stellvertretungsregelung

Sollten Prüfende Stellvertretungen benennen wollen, die an ihrer Stelle die Notenverbuchung in AlmaWeb vornehmen sollen, so kann dies durch das Studienbüro im System hinterlegt werden. Bitte reichen Sie hierfür den ausgefüllten Antrag auf Stellvertretung beim Team Semesterplanung ein.

Download: Antrag auf Einrichtung einer Stellvertretung für Lehrkräfte in AlmaWeb
PDF 46 KB

Hiermit wird festgelegt, wer durch wen mit welchen Berechtigungen in AlmaWeb vertreten werden kann. Die Stellvertretung kann auch zeitlich befristet eingerichtet werden. Die Verantwortung für die korrekte Notenverbuchung verbleibt immer beim Antragsteller, d.h. demjenigen, der vertreten werden will.

Nur wissenschaftliche Mitarbeitende, Angestellte oder anderweitig vertraglich gebundene Mitarbeitende der Universität Leipzig dürfen als Stellvertretungen benannt werden! Die Benennung von Studierenden als Stellvertretung ist ausgeschlossen und wird vom Studienbüro nicht umgesetzt.

Das Prinzip der Notenvergabe

Im Regelfall gibt es bei allen Prüfungsformen der Philologischen Fakultät zwei Prüfende. Es werden somit zwei Einzelnoten vergeben. Diese Einzelnoten folgen dem Prinzip der ganzen Noten und der möglichen Differenzierung durch Erhöhung oder Reduzierung um den Wert 0,3. Mögliche Noten sind demnach

  • für bestandene Leistungen:
    • 1,0
    • 1,3
    • 1,7
    • 2,0
    • 2,3
    • 2,7
    • 3,0
    • 3,3
    • 3,7
    • 4,0
  • Nicht bestandene Leistungen sind mit 5,0 zu bewerten.
  • Zwischen 4,0 und 5,0 gibt es keine Werte.

Beide Prüfenden folgen strikt diesem Prinzip bei der Einzelnotenvergabe. Eine/r der beiden muss das Gesamtergebnis durch Verrechnung der Einzelnoten feststellen und anschließend in AlmaWeb verbuchen.

Die Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgt durch die Bildung des arithmetischen Mittels aus den beiden Einzelnoten. Diese Werte sind generierte Noten und müssen damit nicht dem Prinzip der Einzelnotenvergabe folgen. Es entstehen Notenwerte, die nach dem Komma eine von "0", "3" oder "7" abweichende Ziffer haben können, wobei die zweite Stelle nach dem Komma ohne Rundung gestrichen wird.

Beispiele

  • (1,0 + 1,3) : 2 = 1,1
  • (1,0 + 1,7) : 2 = 1,3
  • (1,0 + 2,0) : 2 = 1,5
  • (1,0 + 2,3) : 2 = 1,6
  • (1,0 +2,7) : 2 = 1,8
  • (1,7 + 2,7) : 2 = 2,2
  • (1,7 + 3,0) : 2 = 2,3

Achtung: Sollte sich ein Wert größer als „4,0“ ergeben, so ist die Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ und dementsprechend mit „5,0“ zu bewerten, da es zwischen den Notenstufen „4,0“ und „5,0“ laut Prüfungsordnung keine Werte gibt.

  • (3,3 + 5,0) : 2 = 5,0 (rechnerisch = 4,15)
  • (3,7 + 5,0) : 2 = 5,0 (rechnerisch = 4,35)
  • (4,0 + 5,0) : 2 = 5,0 (rechnerisch = 4,5)

Um den Vorgang der Notengenerierung zu vereinfachen, haben wir eine Notenmatrix erstellt, mit Hilfe derer schnell die Gesamtnote abgelesen werden kann.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes:
Notenmatrix für das schnelle Ablesen der Gesamtnote

Welche Besonderheiten sind bei schriftlichen Prüfungsformen zu beachten?

Für alle Prüfungen, die ausnahmslos schriftlich durchgeführt werden (Klausuren, Hausarbeiten u. ä.), sind die Prüfungsergebnisse in einer Liste zu erfassen. Bei der Notenverbuchung in AlmaWeb ist das ein einfacher Vorgang: AlmaWeb erstellt für jedes Modul automatisch eine Gesamtteilnehmerliste, welche auch die erreichten Prüfungsergebnisse (soweit durch die Prüfenden bereits eingegeben) enthält.

Diese kann nach Abschluss der Bewertung ausgedruckt werden und muss dann einmal im Original vom Prüfenden oder den Modulverantwortlichen unterschrieben und gestempelt werden sowie an das Prüfungsmanagement weitergeleitet werden. Die Aufbewahrung erfolgt dann dort.

Welche Besonderheiten sind bei mündlichen Prüfungen oder Prüfungen mit mündlichem Anteil zu beachten?

Alle Prüfungen, die entweder komplett mündliche Prüfungen sind oder die einen mündlichen Anteil aufweisen (z.B. Projektarbeiten), werden wie bisher auf einem Prüfungsprotokoll dokumentiert. Das Prüfungsprotokoll wird vom Prüfungsmanagement vorbereitet und den Modulverantwortlichen bzw. den Prüfenden zugesandt. Nach Abschluss der Prüfung werden die Protokolle nach Verbuchung der Note in AlmaWeb durch diese an das Prüfungsmanagement zurückgesandt.

Mündliche Prüfungen können Kollegialprüfungen oder Einzelprüfungen mit Beisitzenden sein.

  • Bei einer Kollegialprüfung sind beide Prüfenden aktiv am Prüfungsprozess beteiligt. Sie legen gemeinsam die Note fest.
  • Bei einer Einzelprüfung mit Beisitzenden dürfen nur die Prüfenden aktiv prüfen. Beisitzende haben nicht das Recht, aktiv in die Prüfung einzugreifen. Sie protokollieren lediglich den Prüfungsverlauf und können vor der Festlegung der Note gehört werden.

Die Benotung beider Prüfungsvarianten folgt ebenfalls dem bereits beschriebenen Prinzip der Einzelnotenvergabe, also X,0; X,3; X,7.

Welche Besonderheiten sind bei Projektarbeiten und anderen alternativen Leistungen zu beachten?

Besteht eine Prüfungsleistung aus mehreren Bestandteilen, so sind die einzelnen Bestandteile je nach Charakter der Leistung (schriftlich oder mündlich) nach den o.g. Prinzipien zu bewerten. Die Bildung der Gesamtnote folgt wiederum der bereits beschriebenen Vorgehensweise zur Bildung prüfungsordnungskonformer Noten.

Aus dem QMH zitiert (S. 66 f, Hervorhebungen durch Studienbüro):

Das Qualitätsmanagement der Universität Leipzig begreift Lehre und Studium als eine soziale Praxis, die über die Interaktion von Studierenden und Lehrenden und (damit) aus dem Zusammenspiel komplexer Kontexte und vielfältiger Einflussgrößen entsteht. Übereinkünfte über die „Qualität“ von Lehre und Studium sind folglich Ergebnis diskursiver Prozesse, in die unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Ansprüche eingehen. Vor diesem Hintergrund sind Konflikte möglich und können produktiv gewendet werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Beschwerden und Konflikte offen benannt, kollegial verhandelt und insgesamt ziel- und sachorientiert ausgetragen werden. Dann können Beschwerden und Konflikte im Sinne einer lernenden Organisation immer wieder als Anlass einer Selbstvergewisserung und Aktualisierung von Übereinkünften über „Qualität“, aber auch als Ressource für die Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen, Module und Studiengängen fruchtbar gemacht werden.

Um diesen Anspruch an den Umgang mit Beschwerden und Konflikten einzulösen, sollte deren Bearbeitung und Lösung möglichst nah am zur Diskussion stehenden Gegenstand ansetzen. Konkret bedeutet dies, dass zunächst alle Ebenen eines Studiengangs und deren Akteure sukzessive die Möglichkeit erhalten und ergreifen sollten, vor Ort Lösungen auszuhandeln. Gelingt dies auf einer Ebene nicht, wird die jeweils nächsthöhere Ebene involviert, womit innerhalb der Fakultät aufsteigende Deeskalationsstufen durchschritten werden. 

Eine im Sinne des Konfliktmanagements besonders herausgehobene Rolle kommt an der Universität Leipzig der Studienkommission zu. Sie berät die Dekanin bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes, ist in der Erstellung und Änderung von Studiendokumenten involviert, aktiv an der Konzeption und Durchführung von Studierendenbefragungen beteiligt und diskutiert im Kontext des Lehrberichtswesens die Selbstberichte von Studiengängen einerseits und die darauf bezogenen studentischen Stellungnahmen der Fachschaftsräte andererseits. 

Indem die jeweils zuständige StuKo also alle wesentlichen Prozesse der Einrichtung, Durchführung und Weiterentwicklung von Studiengängen maßgeblich begleitet, führt sie strukturell studiengangs- und fakultätsbezogene Sichten paritätisch zusammen, baut stabile Erfahrungen im Umgang zwischen Statusgruppen und mit Konflikten auf, womit sie als fakultätsinterne Plattform des Konfliktmanagements prädestiniert ist.

In diesem Verständnis springen zentrale Instanzen des Konfliktmanagements (Rektorat) dann an, wenn ein Konflikt innerhalb einer Fakultät auch von der Fakultätsleitung und damit der höchsten Konfliktmanagementinstanz innerhalb einer Fakultät nicht gelöst werden kann. Die Funktion des Rektorates ist es dann, über Moderation und Eingriffe in die Rahmenbedingungen des Konflikts eventuelle Blockaden zu lösen, die fakultätsinterne Reaktionsmuster und damit die Konfliktbewältigung innerhalb der Fakultät behindern. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, dass – so die Notwendigkeit gegeben ist – auch das Rektorat selbst die Initiative ergreift und sich aktiv als Moderatorin in Konfliktlagen einer Fakultät einschalten kann.

In begründeten Ausnahmefällen können zudem Beschwerden (seitens der Studierenden) auch direkt im jeweils zuständigen Studienbüro bzw. bei der Studiendekanin eingebracht werden. Die Aufarbeitung einer solchen Beschwerde nimmt ihren Ausgangspunkt in der Kommunikation mit der von der Beschwerde betroffenen Lehrenden bzw. dem in Rede stehenden Studiengang. Im Dialog werden die Hintergründe der Beschwerde diskutiert, die Standpunkte aller Betroffenen eruiert und Lösungsvorschläge erarbeitet.

Die Bewertung, inwieweit tatsächlich ein begründeter Ausnahmefall vorliegt und also vom Regelverfahren des Beschwerde- und Konfliktmanagements abgewichen werden soll, obliegt der Fakultätsleitung. Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, wird der Vorgang jener Ebene der Fakultät überantwortet, die originär zuständig ist.

In jedem Falle wird der Vorgang adäquat dokumentiert und geht als Element des Qualitätsmanagements in den Lehrbericht der Fakultät ein. Ggf. wird die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen in geeigneter Weise (z. B. im Zuge der Evaluation) nachgehalten.