In Deutschland gibt es 13 Begabtenförderungswerke, die Studienstipendien vergeben. Damit werden Studierende mit sehr guten Leistungen finanziell und ideell in ihrer akademischen Ausbildung unterstützt. Alle Geförderten erhalten eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300€ sowie, bei Anspruch, den entsprechenden BAFöG-Satz. Diese Fördergelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Da eine Bewerbung in aller Regel nur in den ersten Studienjahren erfolgen kann: Informieren Sie sich über die einzelnen Profile der Förderwerke, überprüfen Sie die Anforderungskriterien und bewerben Sie sich.
Das Avicenna-Studienwerk fördert leistungsstarke und sozial engagierte muslimische Studierende. Gefördert werden Studierende mit sehr guten Leistungen, die gesellschaftlich Verantwortung übernehmen und sich mit ihrem Glauben auseinandersetzen.
Bewerbungsfrist
jeweils 15. Januar und 15. Juli
Bewerbung möglich bis
Eine Mindestförderdauer von mindestens vier Semestern Regelstudienzeit (inkl. konsekutiver Master) muss zum Zeitpunkt der Aufnahme gegeben sein; zwischen dem Bewerbungszeitpunkt und dem Masterbeginn muss mindestens ein Semester liegen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderwerk der katholischen Kirche in Deutschland im Rahmen staatlicher Begabtenförderung. Es versteht seinen Auftrag darin, herausragend begabte katholische Studierende zu fördern, die in ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl handeln.
Bewerbungsfrist
jährlich vom 15. Oktober bis 15. Januar sowie vom 1. April bis 15. Juli
Bewerbung möglich bis
Die Förderung beginnt stets zum Wintersemester. Eine Mindestförderdauer von fünf Semestern Regelstudienzeit muss zum Zeitpunkt der Aufnahme gegeben sein; bei einer Bewerbung für eine Förderung eines viersemestrigen Masters muss diese vor Beginn desselben erfolgen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Ansprechperson an der Philologischen Fakultät
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk ist das Begabtenförderungswerk der jüdischen Gemeinschaft.
Bewerbungsfrist
jährlich vom 1. bis 30. April sowie vom 1. bis 31. Oktober
Bewerbung möglich bis
Für Bachelorstudierende muss eine Mindestförderdauer von mindestens fünf Semestern Regelstudienzeit (inkl. Master) zum Zeitpunkt der Aufnahme gegeben sein. Für Masterstudierende muss die Bewerbung vor Beginn des viersemestrigen Masters erfolgen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Das Evangelische Studienwerk Villigst ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland mit dem Ziel der Förderung von jungen Menschen, die im Geist protestantischer Tradition Verantwortung wahrnehmen möchten.
Bewerbungsfrist
jährlich am 1. März und 1. September
Bewerbung möglich bis
Eine Bewerbung muss vor dem vierten Semester erfolgen. Die Förderung eines Masterstudiums ist nicht möglich.
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Die Friedrich-Ebert-Stiftung ist den Grundwerten der Sozialen Demokratie - Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität - verpflichtet. Sie nimmt mit ihren Förderprogrammen daher insbesondere Frauen sowie junge Menschen in den Blick, die als erste aus ihrer Familie studieren und/oder Migrationshintergrund haben.
Bewerbungsfrist
jährlich am 1. April und 1. Oktober
Bewerbung möglich bis
Eine Mindestförderdauer von mindestens drei Semestern Regelstudienzeit muss zum Zeitpunkt der Aufnahme gegeben sein. Bei einer Bewerbung für eine Förderung eines viersemestrigen Masters muss diese vor Beginn desselben erfolgen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Ansprechperson an der Philologischen Fakultät
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert begeisterungsfähige, neugierige und weltoffene Menschen. Auf Grundlage der Idee des Liberalismus bietet sie Angebote zur Politischen Bildung an, mit denen junge Menschen und Geförderte dazu ermutigt werden sollen, sich aktiv im politischen Geschehen einzumischen.
Bewerbungsfrist
jährlich vom 1. bis 30. April sowie vom 1. bis 31. Oktober
Bewerbung möglich bis
Eine Mindestförderdauer von mind. zwei Semestern muss zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gegeben sein.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Förderwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Gefördert werden aktive Menschen, die sich gewerkschaftlich, gesellschaftspolitisch und sozial engagieren und überdurchschnittliche Leistungen erbringen.
Bewerbungsfrist
jährlich am 1. April und 1. Oktober
Bewerbung möglich bis
Eine Mindestförderdauer von mindestens drei Semestern Regelstudienzeit (inkl. konsekutiver Master) muss zum Zeitpunkt der Aufnahme gegeben sein.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Hanns-Seidel-Stiftung sieht sich im Dienst von Demokratie, Frieden und Entwicklung auf der Grundlage eines christlich-sozialen Werteverständnis. Sie fördert Studierende mit überdurchschnittlichen Studienleistungen, die sich ehrenamtlich engagieren (Politik, Kirche, Sozialverband, Sport, Musik, usw.) und politisch interessiert sind.
Bewerbungsfrist
jährlich am 1. August
Bewerbung möglich bis
Eine Mindestförderdauer von vier Semestern Regelstudienzeit (inkl. Master) muss zum Zeitpunkt der Aufnahme gegeben sein. An Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) muss eine Mindestförderdauer von drei Semestern Regelstudienzeit gegeben sein.
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Die Heinrich-Böll-Stiftung steht für grüne Ideen und Initiativen mit den Schwerpunkten Ökologie, Demokratie, Geschlechtergerechtigkeit und Menschenrechte. Gefördert werden Stipendiatinnen und Stipendiaten mit hervorragenden Studienleistungen, die sich gesellschaftlich engagieren, politisches Interesse haben und sich aktiv mit den Grundwerten der Stiftung auseinandersetzen.
Bewerbungsfrist
jährlich am 1. März und 1. September
Bewerbung möglich bis
Eine Bewerbung muss bis zum vierten Fachsemester erfolgen. Die Förderung eines Masterstudiums ist nur für ausländische Studierende möglich.
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Die Konrad-Adenauer-Stiftung orientiert sich an christlich-demokratischen Werten und steht für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit. Sie fördert Studierende mit guten bis sehr guten Leistungen, die im Sinne von Eigenverantwortung und Solidarität, Freiheit und Gerechtigkeit handeln und sich in Gesellschaft, Politik, Kirche oder sozialen Projekten engagieren.
Bewerbungsfrist
jährlich am 30. April und 31. Oktober
Bewerbung möglich bis
Eine Mindestförderdauer von mind. vier Semestern Regelstudienzeit (inkl. Master) muss zum Zeitpunkt der Aufnahme gegeben sein.
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Ansprechperson an der Philologischen Fakultät
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung hat zum Ziel durch politische Bildung zu Demokratie, sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zum Ausgleich sozialer, geschlechts- oder ethnisch bedingter Benachteiligung beizutragen. Voraussetzungen für ein Studienstipendium sind sehr gute fachliche Leistungen sowie der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Stiftung.
Bewerbungsfrist
jährlich am 15. Januar und 15. Juli
Bewerbung möglich bis
Für Bachelorstudierende muss eine Mindestförderdauer von mind. der Hälfte der verbleibenden Semester Regelstudienzeit (plus konsekutiver Master) zum Zeitpunkt der Aufnahme gegeben sein. Für Masterstudierende ist eine Bewerbung noch im ersten Semester möglich. Für Studierende im Staatsexamen, Diplom und Magister muss eine Mindestförderdauer von mind. vier Semestern Regelstudienzeit zum Zeitpunkt der Aufnahme gegeben sein.
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Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft ist eine Gemeinschaftsinitiative für Bildung und Stiftung der Wirtschaft. Sie steht für Eigeninitiative, Unternehmergeist und gesellschaftliche Verantwortung. Gefördert werden leistungsfähige Studierende, die sich durch gesellschaftliches Engagement und den Wille kennzeichnen, die Gesellschaft künftig in verantwortungsvoller Position mitzugestalten.
Speziell für Lehramtsstudierende gibt es das Förderprogramm 'Studienkolleg'. Es bietet ein umfangreiches Bildungsangebot zur Schul- und Persönlichkeitsentwicklung. Ziel ist es, die professionelle pädagogische Haltung der künftigen Lehrkräfte zu stärken und damit die Schul- und Unterrichtsqualität auf lange Sicht zu verbessern.
Bewerbungsfrist
jährlich vom 1. Januar bis 31. März
Bewerbung möglich bis
Eine Mindestförderdauer von mind. vier Semestern Regelstudienzeit (inkl. Master) muss zum Zeitpunkt der Aufnahme gegeben sein.
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Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste und größte Begabtentförderungswerk Deutschlands. Es fördert unter dem Motto: Leistung, Initiative und Verantwortung ohne politische, weltanschauliche oder religiöse Vorgaben. Gefördert werden Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen.
Bewerbungsfrist
Eine Selbstbewerbung über Aufnahmetest ist im ersten oder zweiten Fachsemester möglich. Die Bewerbung um eine Förderung des Masters ist nur auf Vorschlag möglich. Detaillierte Informationen zu Bewerbung und Auswahl finden Sie hier.
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