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Die hier veröffentlichte Leitlinie setzt die Senatsentscheidung vom 8. April 2025 um, die die Satzung der Universität Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis um den Aspekt KI ergänzt und die Fächer auffordert, entsprechende Regelungen zu treffen.

Diese Leitlinie basiert weitgehend auf bestehenden Regelungen anderer Universitäten. Der Tenor dieser Papiere besagt, dass die Nutzung von KI grundsätzlich zulässig sein sollte, aber Regeln guter wissenschaftlicher Praxis unterliegen muss, die in dieser Leitlinie für die Philologische Fakultät formuliert werden.

Das Dokument wir hier zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Die Zulässigkeit des Einsatzes generativer KI in Prüfungen obliegt weiterhin in jedem einzelnen Fall der Vorgaben der Prüfenden.

Zum Download über die FAQ des Prüfungsmanagements (Bereich: Dokumente)